Klimaschutzpotenziale in Kommunen

Das Ziel der Treibhausgasneutralität erfordert tiefgreifende Transformationen, auch auf der Ebene der Kommunen. Diese planen ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und setzen sie innerhalb ihrer Zuständigkeiten im Mehrebenensystem um. Dabei gibt ihnen die internationale, die nationale sowie die bundesländerspezifische Klimaschutzpolitik einen Rahmen für ihr Handeln.

Jedoch ist ⁠Klimaschutz⁠ nicht Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Daher fehlt es oftmals an personellen und finanziellen Mitteln, manchmal am politischen Willen, häufig an qualifiziertem Personal oder auch an Kompetenzen und Zuständigkeiten. Das Projekt „Wirkungspotenzial kommunaler Maßnahmen für den nationalen Klimaschutz. Auswirkungen flächendeckender strategischer Klimaschutzelemente und deren Potenzial für die ⁠NKI⁠.“ analysiert das Handlungsspektrum der Kommunen und den quantitativen Beitrag zu den Treibhausgasminderungszielen, den Kommunen damit leisten könnten.

Quantitative Betrachtung

Insgesamt wurden in diesem Vorhaben die Treibhausgasminderungspotenziale für 38 kommunale Klimaschutzmaßnahmen quantitativ bewertet. Bei dieser Betrachtung stand der Akteursbezug im Vordergrund. Es werden technische, organisatorische, regulative Potenziale sowie Potenziale, die durch Motivation und Information ausgeschöpft werden können, betrachtet. Durch die Vielfalt an Einflussmöglichkeiten wird zwischen direkten Einflüssen auf die Emissionsminderung (z. B. Sanierung eines kommunalen Gebäudes) und indirekten Einflüssen (Höhe der letztendlichen Treibhausgaseinsparung hängt von weiteren Faktoren ab, z. B. tatsächliche Nutzung des ÖPNV) unterschieden.

In Summe der betrachteten Maßnahmen können Kommunen ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen in der Höhe von rund 100 Mio. Tonnen, bezogen auf das Jahr 2019, beeinflussen. Das entspricht etwa einem Siebtel der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland im Jahr 2020. Die betrachteten Maßnahmen adressieren eine Treibhausgas-Emissionsbasis von insgesamt 278 Mio. Tonnen THG-Emissionen. Die betrachteten kommunalen Aktivitäten können etwas mehr als 1/3 der adressierten Emissionen reduzieren.

Qualitative Betrachtung

Mit Hilfe einer qualitativen Analyse wurde komplementär zur Quantifizierung des THG-Minderungspotenzials darauf eingegangen, wie die vorhandenen Potenziale durch kommunales Handeln umgesetzt werden können. Konkret wird aufgezeigt, welche Maßnahmen freiwillig oder im Rahmen bestehender Pflichten umgesetzt werden. Es wurden Ambitionsstufen gebildet, die auf einen Blick darlegen, wie Kommunen in einem Handlungsfeld agieren können und wie diese Aktivitäten relativ zum politischen Klimaschutzziel zu bewerten sind. Daraus ließen sich folgende Erkenntnisse ableiten:

  • Klimaschutz ist derzeit nicht adäquat in Fachgesetzen, die Kommunen adressieren oder von Kommunen umgesetzt werden, berücksichtigt. Nahezu jede Ambitionsstufe basiert auf freiwilligem Handeln vor Ort. So ist es beispielsweise möglich, dass kommunale Gebäude auf ein nicht zielkonformes Energieverbrauchsniveau saniert werden oder dass Kläranlagen gebaut werden, deren THG-Emissionen deutlich über dem liegen, was technisch optimal möglich ist. Setzen Kommunen solche Aktivitäten direkt auf Zielniveau um, tun sie dies freiwillig.
  • Die Maßnahmen zur Aktivierung privater Gebäudebesitzer*innen weisen große Einflusspotenziale auf. Hier wurden Gebäudesanierung, Umstellung auf Fernwärmeversorgung und Etablierung von PV-Förderprogrammen für private Haushalte quantifiziert. In der Praxis wird nur ein Bruchteil der THG-Minderungsmöglichkeiten ausgenutzt, da es sich ausschließlich um freiwillige Aktivitäten handelt. Die Zuständigkeiten der Kommunen müssten in diesem Themenfeld erweitert werden, um den Zugriff auf das große Minderungspotenzial im Gebäudesektor zu verbessern.
  • Zu gewichtigen, regulierenden Möglichkeiten fehlt das konkrete Know-how, insbesondere zur rechtssicheren Umsetzung. Diese Maßnahmen werden daher nicht umgesetzt (z. B. Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme im Bestand, temporäre Umwidmung von Straßen in Radwege).
  • Werden Fachgesetze mit Klimaschutzkriterien angereichert, die auch für die Kommunen relevant sind (z. B. laut §52, GEG, Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude) wird der dadurch entstehende personelle Mehraufwand für die Umsetzung vor Ort bisher nicht berücksichtigt bzw. vergütet.