Rechtliche Regelungen

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Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Schadstoffe in Produkten werden in verschiedensten Rechtstexten reguliert. Dabei handelt es sich zum einen um Regelungen, die am Stoff (der Chemikalie) ansetzen, zum anderen um Regelungen, die am Produkt ansetzen. Dementsprechend werden sie entweder dem Stoff- oder dem Produktrecht zugerechnet - teilweise auch dem Abfallrecht, sofern Schadstoffe erst bei der Abfallbehandlung relevant sind.

Generell gilt, dass ein Produkt alle Anforderungen erfüllen muss, die in den relevanten Regelwerken gestellt werden. Die Anforderungen an ein Produkt finden sich somit nicht an einer übergeordneten Stelle zusammengefasst.

Folgende Regelungen fallen teilweise oder vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums und zu diesen arbeitet das Umweltbundesamt. Andere Regelungen für weitere Produktgruppen beziehungsweise weitere Bereiche des Chemikalienrechts fallen beispielsweise in die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums, des Arbeitsministeriums oder des Wirtschaftsministeriums.

Stoffrecht

Produktrecht/ Abfallrecht

 Die Marktaufsicht liegt im Aufgabenbereich der Bundesländer.

zwei Ovale greifen in einander, im einen stehen Rechtsgrundlagen des Stoffrechts, im anderen welche des Produkt- und Abfallrechts, in dem Feld, in dem sich beide Ovale überlappen, ist ein Piktogramm eines Hauses und eines Fernsehers zu sehen
Für konkrete Produkte können mehrere Schadstoffregelungen aus unterschiedlichen Bereichen gelten.
Quelle: Microsoft Office / UBA