Die Zulassung von Bioziden ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt und erfolgt in einem gestuften Verfahren. Das Zulassungsverfahren soll erreichen, dass nur noch geprüfte Biozidprodukte, deren Wirkung auf Mensch und Umwelt als akzeptabel bewertet wurde und die hinreichend wirksam sind, auf den Markt kommen. weiterlesen