Hintergrund der nationalen Klimaschutzbeiträge
Das 2015 verabschiedete Übereinkommen von Paris (ÜvP) gibt einen Fünf-Jahres-Zyklus vor, um Klimaschutzambitionen Schritt für Schritt zu erhöhen. Teil dieses Ambitionsmechanismus ist die sogenannte Globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake – GST). Mit ihr werden zum einen rückblickend Fortschritte und Lücken und zum anderen vorausschauend Lösungen und Umsetzungsmöglichkeiten für wirksamen Klimaschutz identifiziert. Diese Erkenntnisse sollen dann wiederum Impulse für ambitionierte nationale Klimaziele und die internationale Zusammenarbeit liefern.
Die Klimaschutzziele werden in sogenannten nationalen Beiträgen der Vertragsstaaten vorgelegt (Nationally Determined Contributions – NDC). Für das Jahr 2025 sind die Vertragsstaaten des ÜvP aufgefordert, ein NDC mit einem Klimaziel für das Jahr 2035 vorzulegen. Eine Anleitung für die Informationen, die in den NDCs enthalten sein sollen, beinhaltet das sogenannte Kattowitzer Regelbuch (Entscheidungen der Weltklimakonferenz COP24). Besonders wichtig: Die NDCs sollten beschreiben, inwieweit die Ergebnisse der Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake – GST) berücksichtigt wurden. Die Vertragsstaaten haben sich mit dem Abschluss des ersten GST im Jahr 2023 die Aufgabe gegeben, ihre neuen NDCs an einer Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau auszurichten.
Konkrete Forderungen zur Treibhausgasminderung im ersten GST sind die Verdreifachung des Ausbaus erneuerbarer Energien bis 2030, die Verdopplung der jährlichen Energieeffizienzsteigerung bis 2030, sowie die beschleunigte Abkehr von fossilen Brennstoffen. Des Weiteren soll der natürliche Klimaschutz gestärkt und die globale Entwaldung bis 2030 beendet und umgekehrt werden. Auch die Kreislaufwirtschaft soll gemäß des ersten GSTs einen verstärkten Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.