Altfahrzeuge in Deutschland
Jährlich fallen in Deutschland rund eine halbe Million Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als Altfahrzeuge an. Im Jahr 2010 waren es 500.193 Altfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 516.128 Tonnen. In 2009 – dem Jahr der Abwrackprämie – gab es einmalig 1,78 Millionen Altfahrzeuge.
Recycling und Verwertung
Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist zweistufig. Zuerst legen Fachkräfte das Fahrzeug in einem der rund 1.300 zertifizierten Demontagebetriebe trocken. Das heißt sie entfernen die Betriebsflüssigkeiten wie Motoröl und Kältemittel, demontieren schadstoffhaltige Bauteile wie die Starterbatterie, Ersatzteile und Wertstoffe wie Reifen und Katalysator. Die Restkarossen werden anschließend maschinell geschreddert. Hierbei entsteht Schredderschrott aus Eisen beziehungsweise Stahl sowie buntmetallhaltiger, schwerer Schredderschrott, der unter anderem Aluminium und Edelstahl enthält (sogenannte Schredderschwerfraktion). Dieser Schrott wird - teilweise nach einer weiteren Aufbereitung - an Metallhütten verkauft. Dort werden die Schrotte eingeschmolzen, um die Metalle wieder zu gewinnen. Insgesamt werden etwa 97 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt.
Daneben fallen Schredderrückstände zur Entsorgung an (so genannte Schredderleichtfraktion). Die Schredderleichtfraktion setzt sich aus Kunststoffen, Gummi, Glas, Restmetallen und weiteren Materialien zusammen und enthält Schadstoffe. Im Jahr 2010 fielen insgesamt 436.000 Tonnen dieser Schredderleichtfraktion an. Circa ein Drittel davon stammte aus der Verwertung von Restkarossen (138.500 Tonnen).
Verwertungsquoten für Altfahrzeuge
Die EG-Altfahrzeugrichtlinie schreibt folgende Verwertungsquoten vor: 80 Prozent für Wiederverwendung und Recycling beziehungsweise 85 Prozent für die Verwertung insgesamt. Ab 2015 steigen die Quoten auf 85 Prozent beziehungsweise 95 Prozent an. Datenbasis für die Bestimmung dieser Verwertungsquoten bilden die Abfallstatistiken. Die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erheben diese flächendeckend bei den Verwertungsbetrieben für Altfahrzeuge nach dem Umweltstatistikgesetz. Aus den aggregierten Daten ermittelt das Umweltbundesamt die nationalen Verwertungsquoten für Altfahrzeuge und bereitet den deutschen Bericht an die EU-Kommission vor.
Deutschland übertraf in den letzten Jahren stets die EU-weit vorgegebenen Verwertungsquoten. Im Jahr 2008 wurden 89,2 Prozent wiederverwendet beziehungsweise recycelt und insgesamt 92,9 Prozent verwertet. 2009 wurden wegen der Abwrackprämie mehr als dreimal so viele Fahrzeuge wie üblich bei den Demontagebetrieben abgegeben. Das waren mehr als im selben Jahr noch behandelt werden konnten. Daher sanken die Recycling- und die Verwertungsquote in Deutschland im Jahr 2009 auf 82,9 Prozent beziehungsweise 86,7 Prozent. Im folgenden Jahr stiegen sie aus dem gleichen Grund einmalig auf über 100 Prozent an. Im Jahr 2010 wurden durch den Lagerabbau aus der Abwrackprämie mehr Altfahrzeuge verwertet als anfielen. 95,5 Prozent des Gesamtgewichts wurden stofflich verwertet. Weitere 10,7 Prozent wurden energetisch verwertet.
Gesetzliche Grundlagen
Die ordnungsgemäße Behandlung von Altfahrzeugen vermeidet eine direkte Gefährdung der Umwelt und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt auf EU-Ebene die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG. Sie wurde 2002 in Deutschland durch die Altfahrzeugverordnung umgesetzt. Die Altfahrzeugverordnung gilt für Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1), leichte Nutzfahrzeuge (N1) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (ohne dreirädrige Krafträder).
Im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet die Verordnung die Fahrzeughersteller unter anderem zur kostenlosen Rücknahme der Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz. Darüber hinaus begrenzt sie den Einsatz der Schwermetalle Quecksilber, Cadmium, Blei sowie sechswertigen Chroms in Fahrzeugen. Die Verordnung gibt Verwertungsquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. So darf die Demontage und Behandlung nur durch Betriebe erfolgen, die nach Altfahrzeugverordnung zertifiziert sind. Eine vollständige Liste aller anerkannten Betriebe veröffentlicht die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge.