Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie haben nützliche und notwendige Funktionen. Doch es gibt auch eine Schattenseite. Allein im Jahr 2019 fielen 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Wie können wir die Auswirkungen auf die Umwelt mindern? Welche gesetzlichen Vorgaben existieren und was kann jeder und jede Einzelne von uns tun?
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Im Jahr 2019 fielen 18,91 Millionen Tonnen Verpackungen in Deutschland an. Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton haben dabei den größten Anteil mit etwa 8,3 Millionen Tonnen. Es folgen Verpackungen aus Kunststoffen (3,2 Millionen Tonnen), Glas (3,1 Millionen Tonnen) und Holz (3,3 Millionen Tonnen).
Recycling und Verwertung
Die Vielfalt der Verpackungen ist groß. Entsprechend viele unterschiedliche Verfahren gibt es, um sie zu verwerten. So werden Leichtverpackungen von privaten Endverbrauchern vorwiegend im Gelben Sack oder der Gelben Tonne erfasst. Entsorgungsunternehmen sammeln diese im Auftrag der dualen Systeme ein und bringen sie zu Sortieranlagen. Dort erfolgt eine Trennung in verschiedene Wertstofffraktionen. Weißblech, Aluminium, Getränkekartons und getrennte Kunststoffarten (PE, PP, PET, PS) gehen ins Recycling. Das gilt auch für Mengen aus der Altglas- und Altpapiersammlung. Mischkunststoffe werden zum Teil weiteraufbereitet und dann stofflich oder energetisch verwertet. Sortierreste werden energetisch verwertet.
Bestimmte Getränkeverpackungen sind mit einem Pfand belegt. Mehrweg-Getränkeverpackungen werden dabei so lange im Kreislauf geführt, bis die Abfüller sie aussortieren, zum Beispiel weil sie beschädigt oder zu sehr abgenutzt sind. Die aussortierten Flaschen und Kästen können zu neuen Flaschen und Kästen recycelt werden. Mehrwegflaschen erkennen Sie in der Regel entweder am Mehrwegzeichen des Arbeitskreises Mehrweg GbR, dem Umweltzeichen „Blauer Engel“, oder an der Aufschrift „Mehrweg“, „Mehrwegflasche“ oder „Mehrweg-Pfandflasche" auf dem Etikett oder an der Reliefschrift „Leihflasche“ auf der Flasche selbst.
Das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen sorgt dafür, dass diese hochwertig verwertet werden können. Aus Einweg-Kunststoffflaschen können so beispielsweise neue Flaschen oder Textilien hergestellt werden. Sie können bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen insbesondere am bundesweit einheitlichen DPG-Kennzeichen erkennen (DPG = Deutsche Pfandsystem GmbH).
Transportverpackungen wie beispielsweise Paletten, Kisten oder Fässer werden häufig als Mehrwegsysteme in Kreisläufen geführt. Wenn sie zu beschädigt sind, um einen sicheren Transport zu gewährleisten, werden sie repariert oder der Verwertung zugeführt.
Sowohl die Produktion der Verpackungen als auch der Transport und die Entsorgung belasten die Umwelt.
Um einem ständigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung 1991 die Verpackungsverordnung erlassen. 1994 verabschiedete die EU die Verpackungsrichtlinie. Zur Anpassung der deutschen Regelungen an die EU-Vorgaben fasste die Bundesregierung die Verpackungsverordnung 1998 neu. Seitdem wurde sie mit sieben Änderungsverordnungen an Änderungen im EU-Recht und aktuelle Herausforderungen angepasst. Da die Recyclingquoten nicht mehr ambitioniert waren und es weiterhin in erheblichem Umfang Probleme mit einem fairen und transparenten Wettbewerb gab, trat zum 01. Januar 2019 das Verpackungsgesetz in Kraft. Es enthält neue, ambitionierte Recyclingquoten und weitere wichtige Regelungen für mehr Transparenz und Fairness im Wettbewerb.
Verwertungsquoten für Verpackungen
Die Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung wurden seit Jahren sicher erreicht und waren nicht mehr ambitioniert. Seit dem 01. Januar 2019 gibt das Verpackungsgesetz neue, hoch angesetzte Quoten für das Recycling von Verpackungen vor, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Die dualen Systeme müssen im Rahmen des sogenannten „Mengenstromnachweises“ jährlich nachweisen, dass sie die geforderten Quoten erfüllen. Eine Übersicht über die Quoten enthält die folgende Tabelle:
Ergänzend enthält das Verpackungsgesetz eine weitere Recyclingquote, die sich auf alle von den dualen Systemen im gelben Sack beziehungsweise der gelben Tonne gesammelten Abfälle bezieht. Die Systeme müssen im Jahresmittel mindestens 50 % der in der gelben Tonne beziehungsweise im gelben Sack insgesamt gesammelten Abfälle recyceln.
Aktuelle Herausforderungen
In der Regel landen neben ordnungsgemäß beteiligten Verpackungen auch nicht-beteiligte Verpackungen und Nicht-Verpackungen in den Gelben Säcken und den Gelben Tonnen. Diese werden aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls (stofflich) verwertet. Würde die Sammlung von Verpackungen zu einer Wertstoffsammlung ausgeweitet, könnte dies weitere Stoffströme für das Recycling generieren. In verschiedenen Kommunen und Landkreisen wurden Projekte der sogenannten Wertstofftonne bereits umgesetzt, beispielsweise die Gelbe Tonne Plus in Leipzig oder die Wertstofftonne in Berlin. Das Umweltbundesamt hat in mehreren Forschungsvorhaben die wissenschaftlichen Grundlagen für eine umfassendere Wertstoffsammlung und zur Anpassung der Verwertungsvorgaben erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie unter Publikationen einsehen.
Das Verpackungsgesetz enthält das allgemeine Ziel, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dies wird durch die Abfallhierarchie unterlegt. Danach sind Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden. Konkrete gesetzliche Vorgaben für eine solche Vermeidung von Verpackungsabfällen existieren bislang nicht. Hier kann jeder von uns dazu beitragen, auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Tipps finden Sie in der Tipp-Box.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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