Mitglieder der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK)
Die Mitglieder der Kommission Innenraumlufthygiene werden zu jeweils 3 Jahren vom Präsidenten des Umweltbundesamtes berufen.
Die Mitglieder der Kommission Innenraumlufthygiene werden zu jeweils 3 Jahren vom Präsidenten des Umweltbundesamtes berufen.
Die Mitglieder der Berufungsperiode 2022 bis 2025 werden nach der ersten IRK-Sitzung bekannt gegeben.