1. Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt (safety data sheet SDB) ist das zentrale Mittel zur Kommunikation von sicherheitsbezogenen Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es richtet sich an berufliche Anwender und enthält Angaben zu den Substanzeigenschaften und zum sicheren Umgang mit dem Stoff oder Gemisch. Es muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Lieferung übermittelt werden. Sicherheitsdatenblätter sind obligatorisch zu erstellen und weiterzuleiten, wenn
- ein Stoff oder Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß CLP-Verordnung erfüllt,
- ein Stoff PBT- oder vPvB-Eigenschaften hat,
- wenn ein Stoff als SVHC in die REACH Kandidatenliste aufgenommen wurde,
- wenn ein Gemisch selbst zwar nicht als gefährlich eingestuft ist, aber einen gefährlichen Stoff enthält und der Abnehmer ein SDS verlangt.
Der Art. 31 REACH in Verbindung mit Anhang II beschreibt die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter. Ein Leerformat des Sicherheitsdatenblattes gemäß REACH stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung. Neben den REACH-Vorgaben müssen im Sicherheitsdatenblatt auch zusätzliche nationale Anforderungen berücksichtigt werden. Das SDB ist unverzüglich zu aktualisieren, wenn neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder strengere Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind. Erhalten nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt, müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken angemessen zu kontrollieren. Auch wenn kein SDB erforderlich ist, muss der Lieferant genügend Informationen weitergeben, damit eine sichere Verwendung möglich ist (Art. 32 REACH).
2. Stoffsicherheitsbeurteilung, Stoffsicherheitsbericht
Im Rahmen der Registrierung wird unter REACH für alle Stoffe, die in einer Menge ab 10 t pro Jahr und Hersteller bzw. Importeur hergestellt bzw. importiert werden, die Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung und die Anfertigung eines Stoffsicherheitsberichtes gefordert (Art. 14 REACH). Erfüllt ein Stoff bestimmte Gefahrenklassen oder -kategorien der CLP-Verordnung oder weist er PBT- oder vPvB-Eigenschaften auf, dann muss der Stoffsicherheitsbericht eine Expositionsbeurteilung beinhalten, welche den gesamten Lebenszyklus des Stoffes umfasst. Die Expositionsbeurteilung erfolgt anhand eines oder mehrerer Expositionsszenarien, die für alle identifizierten Verwendungen des Stoffes erstellt werden. Die Expositionsszenarien dokumentieren für spezifische Verwendungen die Ermittlung der Höhe der Exposition für die Bereiche Umwelt, Arbeitsplatz und Verbraucher und die Durchführung einer Risikoabschätzung. Dabei werden die jeweiligen Verwendungsbedingungen und Risikominderungsmaßnahmen berücksichtigt und beschrieben.
3. Erweitertes Sicherheitsdatenblatt
Die Expositionsszenarien werden dem Sicherheitsdatenblatt als Anhang beigefügt und mit diesem in der Lieferkette weitergereicht. Man spricht dann vom erweiterten Sicherheitsdatenblatt. In den Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der ECHA (Part D) finden Sie die Formatvorlagen für die Expositionsszenarien.
Bei Erhalt eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes ist der nachgeschaltete Anwender verpflichtet zu prüfen, ob seine eigene Verwendung des Stoffes und seine Verwendungsbedingungen von den Expositionsszenarien abgedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, muss er alternative Maßnahmen ergreifen. Formulierer gefährlicher Gemische müssen im Expositionsszenario die für die Weitergabe relevanten Informationen identifizieren und ermitteln, wie diese Informationen optimal weitergegeben werden können. Dafür wurden zwei verschiedene Ansätze entwickelt (siehe LINK: ECHA zu SDB).
Um den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der Lieferkette zu erleichtern, wurden ein Layoutformat für die Expositionsszenarien und der ESCom-Katalog der Standardphrasen und Datenformate (ESComXML) entwickelt.