Für eine nachhaltige Raumentwicklung in Deutschland setzt die Bundesregierung nicht nur auf eine Fortschreibung der einschlägigen Gesetze, sondern stellt sich selbst zunehmend strategisch und planerisch auf. Ziel dabei ist, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.
Die Strategien haben insgesamt das Ziel, aus einer länderübergreifenden, das gesamte Bundesgebiet umfassenden Sichtweise, wo erforderlich, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.
Bei der Umsetzung sind einschlägige Gesetze wichtig. Zu den einschlägigen Gesetzen zählen in diesem Zusammenhang unter anderem das
Demografiestrategie der Bundesregierung 2012 (s. Bunderegierung)
Pläne und Planungen auf Bundesebene
Durch Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen fallen auch konkrete raumbezogene Pläne von übergeordneter, gesamträumlicher Bedeutung zunehmend in die Zuständigkeit des Bundes. Zu diesen „Bundesplanungen“ gehören beispielsweise
und die Suche und Auswahl von Standorten für Endlager der Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle (Standortauswahlgesetz -StandAG) sowie alle Fragen der unterirdischen Raumplanung.
Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland
Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat im März 2016 neue Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland verabschiedet. Bund und Länder wollen ihre zukünftige Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik an vier strategischen Leitbildern orientieren:
"Wettbewerbsfähigkeit stärken"
"Daseinsvorsorge sichern"
"Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln" und
Die in den Leitbildern formulierten Handlungsstrategien und -ansätze sollen Anhaltspunkte für ihre weitere Konkretisierung geben. Dies richtet sich vor allem an die Landes- und Regionalplanung, aber auch an raumwirksamen Fachpolitiken/-planungen des Bundes und der Länder. Für den Umweltbreich sind vor allem folgende Ansätze relevant:
Beförderung integrieter Raumentwicklungs- und Verkehrkonzepte, die die Attraktivität des nicht-motorisierten und öffentlichen Verkehrs steigern
Entwicklung von Standards zur Schaffung von regionalen Freiraumverbünden
Bündelung von Infrastrukturen und Vorbelastungen zur Schonung des Freiraums
Aufstellung regionaler Leitbilder zur Erhaltung und Entwicklung unterschiedlicher Kulturlandschaften
Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Stärkung der Innenentwicklung, insbesondere hinsichtlich einer verbesserten Erfassung und Nutzung der Flächenpotenziale
Wiedernutzung von Siedlungs- und Industriebrachen
Konzentration und verdichtung der bebauung an den Achsen des Personennahverkehrs
Nachhaltige Steuerung der Nutzung von Bodenschätzen und sonstiger unterirdischer Nutzungen
Küsten- und Meeresräume nachhaltig nutzen unter Betrachtung der Wechselwirkungen von Nutzungen auf dem Meer und an Land
Ausrichtung von Raumordnungsplanungen auf energieeffiziente und verkehrsvermeidende Siedlungsstrukturen
Erweiterte vorsorgende Hochwasserschtz- und Küstenplanung sowie Sicherung und Entwicklung von Freiräumen mit klimatischen Ausgleichfunktionen
Schaffung naturnaher Retentionsräume entlang der Fließgewässer
Ausweitung und Weiterentwicklung regionaler Energiekonzepte als neues Instrument der Regionalplanung
Reduzierung von Nutzungskonflikten durch eine abgestimmte überörtliche Planung zur Nutzung der Windenergie einschließlich Repowering
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und deren Fortschreibung (seit 2002) Deutschlands
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2002 beschlossen und bestimmt seitdem den Kurs für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Sie trägt den Titel "Perspektiven für Deutschland" und enthält konkrete Aufgaben und Ziele.
Im Mittelpunkt der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie stehen:
Generationengerechtigkeit,
Lebensqualität,
sozialer Zusammenhalt
und internationale Verantwortung.
Auf dieser Grundlage nimmt die Bundesregierung bei allen Vorhaben eine so genannte Nachhaltigkeitsprüfung vor.
Handlungsfelder sind:
Nachhaltiges Wirtschaften steht für Anpassung an die Herausforderungen unserer Zeit, für das Ergreifen von wirtschaftlichen Chancen und für Zukunftsverantwortung in Unternehmen und Organisationen.
Klima und Energie sind zentrale Themen für eine nachhaltige Entwicklung. Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert.
Nachhaltige Wasserpolitik ist von besonderer Bedeutung für sauberes Wasser als eine essentielle Lebensgrundlage und eine unserer wichtigsten Ressourcen.
Auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums hat das Bundeskabinett am 22. März 2006 eine Nationale Strategie für ein Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) in Deutschland beschlossen. Hintergrund ist die weltweit zunehmende Nutzung der Küsten. Folglich kommt es auch in Europa zu Konflikten zwischen verschiedenen Interessen und zu einer Übernutzung durch Fischerei. Dies führt zur Beeinträchtigung der Umweltqualität und der natürlichen Ressourcen.
Konzept Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2007
Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Nutzung von Natur und Landschaft angewiesen. Dies gilt selbstverständlich die für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für den Verkehr, den Tourismus, das Gewerbe und das Wohnen. Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der natürlichen Grundlagen sowie deren Regenerationsfähigkeit wurde die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen.
Konzept Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2008
Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandels beschlossen. Hierdurch soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland erleichtert. Die Strategie stellt vorrangig den Beitrag des Bundes dar und bietet auf diese Weise eine Orientierung für andere Akteure. Sie legt den Grundstein für einen Prozess, in dem schrittweise mit den Bundesländern und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des Klimawandels bewertet werden kann. Daraus lässt sich der mögliche Handlungsbedarf ermitteln und es lassen sich wiederum die entsprechenden Ziele definieren. Schließlich werden mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt, die dann umgesetzt werden sollen.
Das Energiekonzept 2050 gestaltet die deutsche Energieversorgung komplett um – zum Wohle aller. Ziel ist es, eine der umweltschonendsten und energiesparsamsten Volkswirtschaften zu werden – bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau. Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Alternative zur Kernkraft ist die Grundidee des Konzepts. Der Energieanteil an der Stromerzeugung aus Sonne, Wind & Co. soll im Jahr 2020 mindestens 35 Prozent betragen. Schon heute sind die erneuerbaren Energien die Nummer 2 im Strommix mit einem Anteil von rund 23 Prozent.
Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee
Als „ausschließliche Wirtschaftszone“ wird das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet. Nord- und Ostsee stehen heute im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz von Natur und Umwelt. Im Gefolge neuer Nutzungen wird das Meer zunehmend zu einem Entwicklungsraum, der der vorausschauenden, nachhaltigen Steuerung bedarf. Hierzu zählen zum Beispiel geplante Errichtungen von Windenergieanlagen fern des Küstenbereichs, so bezeichnet als Offshore-Bereich.
Den Raumordnungsplan für die AWZ stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesressorts als Rechtsverordnung auf. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt mit Zustimmung des BMVI die vorbereitenden Verfahrensschritte durch. Eine Umweltprüfung nach Raumordnungsgesetz (ROG) ist durchzuführen.
Die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs- Übertragungsnetzes
Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes stehen die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen fest. Im nächsten Schritt geht es nun darum, Trassenkorridore festzulegen – bis zu 1.000 Meter breite Streifen, in denen später einmal die Leitungen verlaufen werden.
Planung des Stromnetzausbaus durch den Bund
Ziel des Bundes ist es, den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes und dessen Ertüchtigung zu beschleunigen, zugleich rechtssicher, transparent, effizient und umweltverträglich durchzuführen. Der Ausbau des Stromnetzes durch den Bund erfolgt auf zwei Planungsebenen (Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz NABEG). Daran schließt sich die Planfeststellung an:
Bundesbedarfsplan (energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf von Vorhaben)
Bundesfachplanung (Trassenkorridore für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen)
Ein in der UBA-Reihe „Climate Change“ 2014 erschienener Bericht bereitet die umwelt- und raumbezogenen Aspekte des Stromnetzausbaus für die Bedarfs- und Fachplanungsebene auf:
Die Bundesregierung formuliert ihre integrierte Meerespolitik unter Berücksichtigung bestehender Regelungen, laufender Maßnahmen sowie unter Nutzung bereits erzielter Ergebnisse. Die Funktion des Koordinators der maritimen Wirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist hier ebenso positiv zu würdigen wie die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) entwickelte „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“. Diese wird als wichtiger Baustein des „Entwicklungsplans Meer“ verstanden, wie auch die alle zwei Jahre stattfindende „Nationale Maritime Konferenz“, das jährliche Meeresschutzsymposium beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder der jährliche „Bericht des Flottenkommandos zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland“.
Im Bundesverkehrswegeplan wird der Bedarf für die einzelnen Verkehrsträger festgelegt. Denn für die Verkehrsentwicklung in Deutschland ist es entscheidend, wie der Staat seine Investitionen für den Erhalt, den Aus- und Neubau der bundeseigenen Fernstraßen, Schienenwege und Wasserstraßen einsetzt.
Derzeit werden Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland diskutiert. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes muss ein solches nationales Konzept dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm deutlich zu verringern. Fluglärm, insbesondere von Nachtflügen, birgt erhebliche gesundheitliche Risiken für Menschen. Vertreter des Bundes, der Länder und der Wirtschaft haben unter der Leitung von Dieter Posch MdL eine Kommission gebildet, um Anforderungen an ein Luftverkehrskonzept für Deutschland zu formulieren.
Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Ihre Entstehung hängt von der Stärke des Niederschlags sowie dem Einzugsgebiet und den Besonderheiten des Flusses ab. Zu einem umfassendes Hochwasserrisikomanagement zählen vor allem vier Punkte: die vorsorgliche Vermeidung eines Hochwassers, die Vorbereitung auf solche Ereignisse, deren Bewältigung sowie die Nachbereitung inklusive den Wiederaufbau.
CCS = Das Kürzel CCS steht im Englischen für Carbon Capture and Storage. Gemeint sind Verfahren, bei denen das entstehende CO2 abgeschieden und gelagert wird. Durch diese Technik soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt und zum voranschreiten des Klimawandels beitragen kann.
Atomare Endlagersuche = In der Kerntechnik bezeichnet Endlager eine Lagerstätte, in der radioaktive Abfälle endgültig und abgesichert auf lange Zeit abgelagert werden sollen.
Beide Aufgaben bedeuten für die raumbezogene Umweltplanung eine große Herausforderung.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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