Bundesweite Strategien und Planungen

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Deutschland, Planungen und Nutzungen

Für eine nachhaltige Raumentwicklung in Deutschland setzt die Bundesregierung nicht nur auf eine Fortschreibung der einschlägigen Gesetze, sondern stellt sich selbst zunehmend strategisch und planerisch auf. Ziel dabei ist, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.

Quelle: Peggy König / Umweltbundesamt

Für eine nachhaltige Raumentwicklung in Deutschland setzt die Bundesregierung nicht nur auf eine Fortschreibung der einschlägigen Gesetze, sondern stellt sich selbst zunehmend strategisch und planerisch auf. Ziel dabei ist, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.

Inhaltsverzeichnis

 

Strategien auf Bundesebene

Die Strategien haben insgesamt das Ziel, aus einer länderübergreifenden, das gesamte Bundesgebiet umfassenden Sichtweise, wo erforderlich, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.

Bei der Umsetzung sind einschlägige Gesetze wichtig. Zu den einschlägigen Gesetzen zählen in diesem Zusammenhang unter anderem das

Strategische Ansätze mit Raum- und Umweltrelevanz finden sich zum Beispiel:

  • in den Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (2016)
  • in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und deren Fortschreibung (seit 2002) und
  • in verschiedenen themenspezifischen Strategien und Konzepten der Bundesregierung, zu denen folgende Aktivitäten zählen:

 

  • Nationale Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠) 2006 (Nationale IKZM-Strategie)
  • Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2007, (s. BMUB)
  • Nationale Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Meere 2008 (s. BfN)
  • Nationale Klimaschutzinitiative (seit 2008) (s. BMUB)
  • Deutsche ⁠Anpassungsstrategie⁠ an den ⁠Klimawandel⁠ 2008, Aktionsplan Anpassung 2011 (s. UBA)
  • Energiekonzept der Bundesregierung 2010, und Energiepaket zur Energiewende 2011 (s. Bundesregierung)
  • Entwicklungsplan Meer 2011. (s. BMVI)
  • Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) 2012 (s. Publikation beim BMUB)
  • Demografiestrategie der Bundesregierung 2012 (s. Bunderegierung)
 

Pläne und Planungen auf Bundesebene

Durch Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen fallen auch konkrete raumbezogene Pläne von übergeordneter, gesamträumlicher  Bedeutung  zunehmend in die Zuständigkeit des Bundes. Zu diesen „Bundesplanungen“ gehören beispielsweise

und die Suche und Auswahl von Standorten für Endlager der Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle (Standortauswahlgesetz -StandAG) sowie alle Fragen der unterirdischen Raumplanung.

 

Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland

Die Ministerkonferenz für ⁠Raumordnung⁠ (⁠MKRO⁠) hat im März 2016 neue Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland verabschiedet. Bund und Länder wollen ihre zukünftige Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik an vier strategischen Leitbildern orientieren: 

  • "Wettbewerbsfähigkeit stärken"
  • "Daseinsvorsorge sichern" 
  • "Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln" und
  • "⁠Klimawandel⁠ und Energiewende gestalten"

Die in den Leitbildern formulierten Handlungsstrategien und -ansätze sollen Anhaltspunkte für ihre weitere Konkretisierung geben. Dies richtet sich vor allem an die Landes- und Regionalplanung, aber auch an raumwirksamen Fachpolitiken/-planungen des Bundes und der Länder. Für den Umweltbreich sind vor allem folgende Ansätze relevant:

  • Beförderung integrieter Raumentwicklungs- und Verkehrkonzepte, die die Attraktivität des nicht-motorisierten und öffentlichen Verkehrs steigern
  • Entwicklung von Standards zur Schaffung von regionalen Freiraumverbünden
  • Bündelung von Infrastrukturen und Vorbelastungen zur Schonung des Freiraums
  • Aufstellung regionaler Leitbilder zur Erhaltung und Entwicklung unterschiedlicher Kulturlandschaften
  • Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Stärkung der Innenentwicklung, insbesondere hinsichtlich einer verbesserten Erfassung und Nutzung der Flächenpotenziale
  • Wiedernutzung von Siedlungs- und Industriebrachen
  • Konzentration und verdichtung der bebauung an den Achsen des Personennahverkehrs 
  • Nachhaltige Steuerung der Nutzung von Bodenschätzen und sonstiger unterirdischer Nutzungen
  • Küsten- und Meeresräume nachhaltig nutzen unter Betrachtung der Wechselwirkungen von Nutzungen auf dem Meer und an Land 
  • Ausrichtung von Raumordnungsplanungen auf energieeffiziente und verkehrsvermeidende Siedlungsstrukturen
  • Erweiterte vorsorgende Hochwasserschtz- und Küstenplanung sowie Sicherung und Entwicklung von Freiräumen mit klimatischen Ausgleichfunktionen
  • Schaffung naturnaher Retentionsräume entlang der Fließgewässer
  • Ausweitung und Weiterentwicklung regionaler Energiekonzepte als neues Instrument der Regionalplanung
  • Reduzierung von Nutzungskonflikten durch eine abgestimmte überörtliche Planung zur Nutzung der Windenergie einschließlich ⁠Repowering
 

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und deren Fortschreibung (seit 2002) Deutschlands

Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2002 beschlossen und bestimmt seitdem den Kurs für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Sie trägt den Titel "Perspektiven für Deutschland" und enthält konkrete Aufgaben und Ziele.

Im Mittelpunkt der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie stehen:

  • Generationengerechtigkeit,
  • Lebensqualität,
  • sozialer Zusammenhalt
  • und internationale Verantwortung.

Auf dieser Grundlage nimmt die Bundesregierung bei allen Vorhaben eine so genannte Nachhaltigkeitsprüfung vor.

Handlungsfelder sind:

  • Nachhaltiges Wirtschaften
    steht für Anpassung an die Herausforderungen unserer Zeit, für das Ergreifen von wirtschaftlichen Chancen und für Zukunftsverantwortung in Unternehmen und Organisationen.
  • Klima⁠ und Energie
    sind zentrale Themen für eine nachhaltige Entwicklung. ⁠Klimaschutz⁠ und die ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ sind eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert.
  • Nachhaltige Wasserpolitik
    ist von besonderer Bedeutung für sauberes Wasser als eine essentielle Lebensgrundlage und eine unserer wichtigsten Ressourcen.

(Auszug aus: Die Bundesregierung, Nachhaltigkeit)

Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie unter anderem auf der Internetseite der Bundesregierung, beim ⁠UBA⁠ auf der Website "Nachhaltigkeit / Strategien / Internationales", auf der Website des BMUB zur Nachhaltigkeit, beim Rat für Nachhaltige Entwicklung

weiß-grünes Radio und Schriftzug "Green Radio"
Green Radio beschäftigt sich jeden Donnerstag mit aktuellen Themen aus Umwelt und Nachhaltigkeit.
Quelle: Studio Good / Umweltbundesamt
 

Konzept Nationale IKZM-Strategie 2006

Auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums hat das Bundeskabinett am 22. März 2006 eine Nationale Strategie für ein Integriertes Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠) in Deutschland beschlossen. Hintergrund ist die weltweit zunehmende Nutzung der Küsten. Folglich kommt es auch in Europa zu Konflikten zwischen verschiedenen Interessen und zu einer Übernutzung durch Fischerei. Dies führt zur Beeinträchtigung der Umweltqualität und der natürlichen Ressourcen.

Weitere Informationen siehe

 

Konzept Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2007

Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Nutzung von Natur und Landschaft angewiesen. Dies gilt selbstverständlich die für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für den Verkehr, den Tourismus, das Gewerbe und das Wohnen. Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der natürlichen Grundlagen sowie deren Regenerationsfähigkeit wurde die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen.

Weitere Informationen siehe

Cover: Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten
Cover: Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten
Quelle: Umweltbundesamt
 

Konzept Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2008

Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche ⁠Anpassungsstrategie⁠ an den Klimawandels beschlossen. Hierdurch soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland erleichtert. Die Strategie stellt vorrangig den Beitrag des Bundes dar und bietet auf diese Weise eine Orientierung für andere Akteure. Sie legt den Grundstein für einen Prozess, in dem schrittweise mit den Bundesländern und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Risiken des Klimawandels bewertet werden kann. Daraus lässt sich der mögliche Handlungsbedarf ermitteln und es lassen sich wiederum die entsprechenden Ziele definieren. Schließlich werden mögliche Anpassungsmaßnahmen entwickelt, die dann umgesetzt werden sollen.

Weitere Informationen siehe

 

Energiekonzept der Bundesregierung 2010/11

Das Energiekonzept 2050 gestaltet die deutsche Energieversorgung komplett um – zum Wohle aller. Ziel ist es, eine der umweltschonendsten und energiesparsamsten Volkswirtschaften zu werden – bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau. Der Ausbau der erneuerbaren Energien als Alternative zur Kernkraft ist die Grundidee des Konzepts. Der Energieanteil an der Stromerzeugung aus Sonne, Wind & Co. soll im Jahr 2020 mindestens 35 Prozent betragen. Schon heute sind die erneuerbaren Energien die Nummer 2 im Strommix mit einem Anteil von rund 23 Prozent.

weitere Informationen siehe

 

Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee

Als „ausschließliche Wirtschaftszone“ wird das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet. Nord- und Ostsee stehen heute im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz von Natur und Umwelt. Im Gefolge neuer Nutzungen wird das Meer zunehmend zu einem Entwicklungsraum, der der vorausschauenden, nachhaltigen Steuerung bedarf. Hierzu zählen zum Beispiel geplante Errichtungen von Windenergieanlagen fern des Küstenbereichs, so bezeichnet als Offshore-Bereich.

Den Raumordnungsplan für die AWZ stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und digitale Infrastruktur (⁠BMVI⁠) unter Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesressorts als Rechtsverordnung auf. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt mit Zustimmung des BMVI die vorbereitenden Verfahrensschritte durch. Eine Umweltprüfung nach Raumordnungsgesetz (ROG) ist durchzuführen.

Weiterführende Informationen finden Sie insbesondere auf der ⁠UBA⁠-Website Planung und Entwicklung der Meeres- und Küstengebiete.

Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Karte
Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee

Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil

Quelle: BSH 2009 PDF-Datei (Download)
 

Die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs- Übertragungsnetzes

Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes stehen die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen fest. Im nächsten Schritt geht es nun darum, Trassenkorridore festzulegen – bis zu 1.000 Meter breite Streifen, in denen später einmal die Leitungen verlaufen werden.

Planung des Stromnetzausbaus durch den Bund

Ziel des Bundes ist es, den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes und dessen Ertüchtigung zu beschleunigen, zugleich rechtssicher, transparent, effizient und umweltverträglich durchzuführen. Der Ausbau des Stromnetzes durch den Bund erfolgt auf zwei Planungsebenen  (Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz NABEG). Daran schließt sich die ⁠Planfeststellung⁠ an:

  • Bundesbedarfsplan (energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf von Vorhaben)
  • Bundesfachplanung (Trassenkorridore für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen)
  • Planfeststellung (genauer Verlauf der Trasse)

Nähere Informationen sind auf folgender Internetseite verfügbar: Bundesnetzagentur: Netze zukunftssicher gestalten

Ein in der ⁠UBA⁠-Reihe „Climate Change“ 2014 erschienener Bericht bereitet die umwelt- und raumbezogenen Aspekte des Stromnetzausbaus für die Bedarfs- und Fachplanungsebene  auf:

 Weiterführende Informationen siehe

 

Entwicklungsplan Meer 2011

Die Bundesregierung formuliert ihre integrierte Meerespolitik unter Berücksichtigung bestehender Regelungen, laufender Maßnahmen sowie unter Nutzung bereits erzielter Ergebnisse. Die Funktion des Koordinators der maritimen Wirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (⁠BMWi⁠) ist hier ebenso positiv zu würdigen wie die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠BMU⁠) entwickelte „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“. Diese wird als wichtiger Baustein des „Entwicklungsplans Meer“ verstanden, wie auch die alle zwei Jahre stattfindende „Nationale Maritime Konferenz“, das jährliche Meeresschutzsymposium beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder der jährliche „Bericht des Flottenkommandos zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland“.

(Auszug aus „Entwicklungsplan Meer – Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik“, Bundestagsdrucksache 17/6775 vom 28.07.2011)

Weitere Informationen siehe

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