Anfragen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) zuständigen Stelle im Umweltbundesamt beantworten Ihre Anfragen zur Stoffeinstufung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) zuständigen Stelle im Umweltbundesamt beantworten Ihre Anfragen zur Stoffeinstufung.
Informationen zur Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen finden Sie in der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV), sowie der Artikel dieser Internetseiten zu „Wassergefährdenden Stoffen“. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Einstufung haben, wenden Sie sich gerne an: WGK [at] uba [dot] de
Auf dem gleichen Weg können Sie sich als zuständige Landesbehörde bezüglich der Bewertung von Gemischeinstufungen vom Umweltbundesamt fachlich beraten lassen.
Informationen zu anlagenbezogenen Fragestellungen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes im Artikel „Anlagensicherheit“ unter dem „Thema“ „Wirtschaft und Konsum“.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht dafür einen Bearbeitungszeitraum von maximal drei Monaten vor. Sollte es bei der Einstufung aber zu einem Anhörungsverfahren kommen, kann sich der Zeitraum verlängern.