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Europäische Kohäsionspolitik

Die EU-Kohäsionspolitik soll den Zusammenhalt innerhalb und zwischen den verschiedenen Regionen stärken und wirtschaftliche Unterschiede abbauen.
Die EU-Kohäsionspolitik soll wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Regionen abbauen.
Quelle: BillionPhotos.com / Adobe Stock

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union zielt darauf ab, den Zusammenhalt innerhalb und zwischen den Regionen zu stärken und wirtschaftliche Ungleichheiten abzubauen. Aufgrund ihres hohen finanziellen Volumens und mittels Förderschwerpunkten kann sie aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht zur sozial-ökologischen Transformationen beitragen.

Die Regionen der Europäischen Union (EU) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Wirtschaft, Landschaft und Kultur. Ein Ziel der EU ist der „wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt“ zwischen den Mitgliedsstaaten. Dies steht in Artikel 2 des Vertrags von Lissabon. Dieser Vertrag ist das Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten, der die gesetzliche Grundlage der EU darstellt. Zusammenhalt und (wirtschaftliche) Ungleichheiten stehen in einer engen Wechselbeziehung: wenn die Ungleichheiten zunehmen, leidet das soziale Gefüge. 

Die Kohäsionspolitik der EU ist eines der zentralen Instrumente der EU, um den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in den Regionen zu stärken und die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten abzubauen. Die Schwerpunkte der Kohäsionspolitik werden jeweils für mehrere Jahre (parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen) festgesetzt. In der Förderperiode von 2021 bis 2027 wurden fünf politische Schwerpunktziele definiert:

  1. Ein intelligenteres Europa (Digitalisierung)
  2. Ein grüneres, CO2-freies Europa
  3. Ein stärker vernetztes Europa (Infrastruktur)
  4. Ein sozialeres Europa (Arbeitsplätze)
  5. Ein bürgernäheres Europa

In der aktuellen Förderperiode (2021–2027) sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen direkt und indirekt in die inhaltliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik integriert worden. Mit dem politischen Schwerpunktziel 2 „Ein grüneres, CO2-freies Europa“ wird die Transformation direkt adressiert. Und im Rahmen der politischen Schwerpunktziele 3 „Ein stärker vernetztes Europa (Infrastruktur)“ und 5 „Ein bürgernäheres Europa“, werden ebenfalls indirekt, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen angegangen. 

Mit etwa 392 Milliarden Euro umfasst das Budget der europäischen Kohäsionspolitik fast ein Drittel aller finanziellen Mittel, die der EU von 2021–2027 zur Verfügung stehen. Aus Umwelt- und Nachhaltigkeitssicht ist die europäische Kohäsionspolitik von großem Interesse, da sie mit ihrem Finanzvolumen und Schwerpunkten einen enormen Hebel für die sozial-ökologische Transformation in allen EU-Mitgliedsstaaten darstellt. Bei der Verteilung der Mittel werden alle europäischen Regionen berücksichtigt und erhalten finanzielle Unterstützung. Dabei unterscheidet die EU die Regionen in drei Gruppen nach ihrer wirtschaftlichen Stärke: 

  1. Weiter entwickelte Regionen: Pro-Kopf-BIP über 100% des EU-Durchschnitts 
  2. Übergangsregionen: Pro-Kopf-BIP zwischen 75% und 100% des EU-Durchschnitts
  3. Weniger entwickelte Regionen: Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts

Weniger entwickelte Regionen erhalten die meisten Fördermittel, während Übergangsregionen und weiter entwickelte Regionen geringere Summen zugewiesen bekommen. Einzelheiten zur Verteilung der Mittel und der Verwendung werden in sogenannten Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischer Kommission und den Mitgliedsstaaten geregelt.

Gruppierung in der Kohäsionspolitik 2021 - 2027 Gruppierung in der Kohäsionspolitik 2021-2027
Quelle: Europäische Kommission

Die Kohäsionspolitik umfasst verschiedene Fonds mit Fördermitteln. Deutschland erhält in der Förderperiode von 2021 bis 2027 einen Großteil der Fördermittel (21 Milliarden Euro) im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, elf Milliarden Euro) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+, 6,5 Milliarden Euro). Die deutschen Regionen sind in den Gruppen „weiter entwickelte Regionen“ oder „Übergangsregionen“ klassifiziert. In Deutschland sind Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teile von Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Übergangsregionen eingeordnet und erhalten dementsprechend mehr Förderung.

Die Höhe der Fördermittel wird aber nicht nur von der Gruppeneinteilung, sondern auch von Größe der Regionen beeinflusst. So erhält beispielsweise Niedersachen aufgrund seiner Einwohnerzahl mit etwas mehr als einer Milliarde Euro fast so viel wie Brandenburg, obwohl die meisten Regionen in Niedersachsen weiter entwickelte Regionen sind und ganz Brandenburg als Übergangsregion gilt. 

Karte: Höhe der Kohäsionsförderung 2021 - 2027 Höhe der Kohäsionsförderung 2021-2027
Quelle: BMWK

Im Rahmen des European Green Deal wurde erstmalig der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fond – JTF) etabliert, dessen Mittel für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von der sozial-ökologischen Transformation berührt sein werden. In Deutschland sind dies Gebiete in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die vom Ausstieg aus Kohle und Erdölverarbeitung betroffen sind. Diese vier deutschen Bundesländer erhalten insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch den JTF.

Karte mit Regionen des Fonds für einen gerechten Übergang Regionen des Fonds für einen gerechten Übergang
Quelle: Klara Winkler / UBA

Insgesamt leistet die europäische Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zu regionaler Beschäftigung und Wertschöpfung in den deutschen Regionen. Neben der eher klassischen Wirtschaftsförderung werden auch raum- und umweltrelevante Aspekte gefördert wie etwa CO2-Reduzierung durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Produktion, nachhaltige städtische Mobilität, Klimaanpassung, Katastrophenschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. In Deutschland obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, mit welchen Förderprogrammen sie die Mittel ausgeben wollen. Die Pläne werden von der Europäischen Kommission genehmigt. Dies bedeutet, dass in Deutschland jedes Bundesland nicht nur unterschiedlich viel Geld erhält, sondern auch unterschiedliche Förderprogramme anbietet.

Köhasionspolitik für mehr Nachhaltigkeit

Darüber hinaus finden mittels sogenannter Querschnittsinstrumente Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen Eingang in die Kohäsionspolitik. Querschnittsinstrumente sind nicht auf ein einzelnes Thema oder einen Förderschwerpunkt beschränkt, sondern beeinflussen den gesamten Politikbereich. Zwei wichtige Querschnittsinstrumente sind die Biodiversität- und Klimaquoten und das „Do-no-significant-harm“-Prinzip (DNSH; deutsch: richte keinen Schaden an). Die ab 2028 in überarbeiteter Form für fast den gesamten Mehrjährigen Finanzrahmen gelten sollen. 

  • Biodiversitäts- und Klimaquoten: Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU, der das Budget der EU für den Zeitraum 2021–2027 festlegt, wurden Ausgabenquoten für Biodiversität und Klimabelange beschlossen. Da die Kohäsionspolitik den Regelungen des MFR unterliegt, finden diese Quoten auch auf die konkreten Ausgaben- und Allokationsvorgaben der Fördermittel im Rahmen der Kohäsionspolitik Anwendung. Somit gelten auch die Quoten des MFR, dass in den Jahren 2026 und 2027 zehn Prozent des EU-Budgets für Biodiversitätsbelange und 30 Prozent für Klimabelange verwendet werden müssen, für die Kohäsionspolitik
  • Do-no-significant-harm: Das Ziel des DNSH-Prinzips ist die Vermeidung erheblicher (Umwelt-)Beeinträchtigungen. Dieses Prinzip wird in einer Vielzahl von anderen Politiken, Vorhaben und Richtlinien innerhalb der EU verwendet. Durch eine Vorab-Bewertung von Fördermaßnahmen sollen erhebliche Schäden für Umwelt und Klima vermieden werden. Eine solche voran gestellte Prüfung soll zu einer vorausschauenderen Förderpolitik beitragen, da so nicht-nachhaltige und umweltschädigende Entwicklungspfade im Vorfeld identifiziert und vermieden werden können. 

Beide Instrumente wurden in der aktuellen Förderperiode neu eingeführt und es wird sich im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit die Quoten erfüllt werden und das DNSH-Prinzip tatsächlich zu einer nachhaltigeren Kohäsionspolitik beiträgt.

Für die Förderperiode ab 2028 sind tiefgreifende Veränderungen in der europäischen Strukturförderung zu erwarten. Im Sommer 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit weiteren, aktuell finanziell schwächer ausgestatteten Politikbereichen in sogenannten Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) zusammengelegt werden. Dies soll bewirken, dass die einzelnen Mitgliedstaaten eigenständiger entscheiden können, wie die ihnen zugeteilten Finanzmittel der EU verteilt werden sollen. Querschnittsinstrumente wie das do-no-significant-harm Prinzip oder die Quote für Umwelt und Klima sollen aber für den gesamten EU-Haushalt gelten und somit einen gewissen Rahmen darstellen.

 

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