Regelwerke und Normen

Um die Wasserqualität in Schwimmbädern zu sichern, gibt es eigene Richtlinien und Normen. Insbesondere die DIN-Norm zur "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" ist von Bedeutung.

Mit der 2012 neu gefassten Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ wurde ein umfassendes technisches Regelwerk geschaffen. Ziel der Norm ist es, eine gute gleichbleibende Qualität des Beckenwassers bezüglich Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen, damit die Gesundheit der Badegäste nicht durch Krankheitserreger oder Desinfektionsnebenprodukte beeinträchtigt wird.

Dazu wird in der Norm zum Beispiel festgelegt, wie das Wasser beschaffen sein muss und wie die Kontrolle der Wasserqualität durchzuführen ist. Für die Wasseraufbereitung werden erprobte Verfahrenskombinationen genannt, mit denen die geforderte Wasserqualität erreicht werden kann. Sie wird für: Meerwasser, Mineralwasser, Heilwasser, Sole (auch künstlich hergestellte) und Thermalwasser angewendet. Sie gilt nicht für Wasser in Einfamilienbädern sowie für Kleinbadeteiche oder Schwimm- und Badeteichanlagen mit biologischer Wasseraufbereitung.

Das Infektionsschutzgesetz fordert im Paragraf 37 Absatz 3 die Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen durch das Gesundheitsamt. Da eine Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung bisher nicht erlassen wurde, greifen die Gesundheitsämter auf die DIN 19643 zurück, wenn sie ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsauftrag nachkommen. Dieses Vorgehen verleiht der Norm aus Sicht der Gesundheitsvorsorge einen besonderen Stellenwert.

In mit Chlor desinfiziertem Beckenwasser können sich leichtflüchtige Desinfektionsnebenprodukte (z. B. Trihalogenmethane, Trichloramin) bilden. Diese entweichen aus dem Beckenwasser in die Luft von Hallenbädern und reichern sich dort an. Daher ist für die Lüftung von Hallenbädern die VDI-Richtlinie 2089 „Technische Gebäudeausrüstung in Schwimmbädern, Teil 1 Hallenbäder“ zu beachten.

Für Kleinbadeteiche beziehungsweise Schwimm- und Badeteiche ist das FLL-Regelwerk „Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche), 2011“ von Bedeutung.

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