Daten zur Trinkwasserqualität

Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, der EU-Kommission alle drei Jahre über die Trinkwasserbeschaffenheit zu berichten. Der jüngste Bericht von BMG und UBA an die EU-Kommission berücksichtigt die Jahre 2017 bis 2019. Die Qualität des Trinkwassers ist exzellent - über 99 Prozent der Proben hält Grenzwerte ein.

Im Jahr 2010 wurden 70,16 Millionen Personen mit 4.212,79 Millionen Kubikmetern Trinkwasser (aus zentralen Anlagen) in 2.283 Wasserversorgungsgebieten (WVG) versorgt. Das sind 85,8 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Hierbei werden Wasserversorgungsanlagen (WVA) berücksichtigt, die mehr als 1.000 Kubikmeter pro Tag abgeben oder mehr als 5.000 Personen versorgen.

Herkunft des Trinkwassers

Das Rohwasser für die Aufbereitung des in diesen Gebieten abgegebenen Trinkwassers kommt zu 73,8 Prozent aus Grundwasser. Zu 14,5 Prozent stammt es aus Oberflächenwasser, zu 5,5 Prozent aus Uferfiltrat, zu 6,2 Prozent aus künstlich angereichertem Grundwasser und zu 0,03 Prozent aus sonstigen Ressourcen.

Qualität des Trinkwassers

Das Trinkwasser aus beziehungsweise in den oben genannten berichtspflichtigen großen Wasserversorgungsanlagen und -gebieten besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Die bei der Überwachung nach Trinkwasserverordnung durchgeführten Messungen belegen, dass bei den meisten mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern zu über 99 Prozent die Anforderungen eingehalten und die Grenzwerte nicht überschritten werden. Grenzwertüberschreitungen in über einem bis drei Prozent der Messungen beschränken sich in Ausnahmefällen auf einzelne Wirkstoffe des Parameters „Pestizide – einzeln“. Beim Parameter „coliforme Bakterien“ ist der Grenzwert zum Beispiel im Berichtsjahr 2008 in 3,4 Prozent der im Wasserwerk und Rohrnetz genommenen Proben überschritten, während am „Wasserhahn“ beim Verbraucher über 99,3 Prozent aller Proben hinsichtlich coliformer Bakterien nicht zu beanstanden sind. Das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser ist nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu sehen. Es zeigt oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit, das Wasser als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung weiter zu untersuchen. Es handelt sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt werden (vgl. auch Tab. A3-1 und A3-2).

Nitrat

Beim Parameter Nitrat setzt sich in diesem Berichtszeitraum wie in den Jahren davor der Rückgang der Grenzwertüberschreitungen weiter fort: von 1,1 Prozent im Jahr 1999, 0,13 Prozent im Jahr 2004 und 0,08 Prozent im Jahr 2007 auf nahezu null Prozent im Berichtsjahr 2010. Diese Abnahme an Überschreitungen erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss darüber, dass auch der Nitratgehalt der Rohwässer im gleichen Zeitraum in diesem Maße zurückgegangen ist oder tatsächlich abgenommen hat. Die Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser kann auch auf weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen zur Nitrateliminierung in den großen, berichtspflichtigen Wasserversorgungen zurückzuführen sein.

Blei und andere Schwermetalle

Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei werden hauptsächlich am Wasserhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen und sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation. Auch Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen, können die Ursache sein. Weitere Informationen zu „Blei und Trinkwasser“ finden Sie beim Deutschen Verein des Gas und Wasserfaches  und in einer UBA-Presseinformation.

Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für nicht eingehaltene Parameterwerte für Kupfer, Nickel und Cadmium: Wenn beispielsweise ohne Hinzuziehung eines Installateurfachbetriebs auch Armaturen, die für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet sind, durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst eingebaut werden. Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser-Installation finden Sie in der UBA-Broschüre „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn – Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasser-Installation“.

Wer gibt Auskunft?

Über die im Bericht an die EU-Kommission zusammengefassten Informationen hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorgungsunternehmen über das Trinkwassers informieren. Nach Paragraf 21 Absatz 1 TrinkwV 2001 ist der Wasserversorger (unabhängig von der Größe der Wasserversorgungsanlage) verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit geeignetem und aktuellem Informationsmaterial über die Qualität des von ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers zu informieren. Viele Wasserversorgungsunternehmen stellen die aktuellen Analysedaten und weitere Informationen zum Trinkwasser auch im Internet zur Verfügung.

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