Wie bisher gezeigt wurde, sind für die Aufstellung eines CO2-Fußabdruckes bzw. einer THG-Bilanz verschiedenste Daten zu den verursachten Emissionen notwendig. Die Daten für den Scope 1 beziehen sich in der Regel auf die Emissionen am Standort selbst. Dazu zählen Verbrennungsabgase aus der Verwendung von fossilen Energieträgern wie Erdgas, Öl und Kohle, die durch den Betrieb von Heizkesseln oder Öfen entstehen, ebenso gehören auch Emissionen aus nachwachsenden Brennstoffen dazu. Hinzu kommen individuelle, prozessbezogene Emissionen. Je nach Produkt (inkl. Dienstleistung) oder Unternehmen werden zudem nicht nur CO2-Emissionen emittiert, sondern auch andere Treibhausgase, beispielweise wenn diese als Kälte- oder Treibmittel verwendet werden.
Für die Scope 2-Emissionen können im einfachsten Fall die Abrechnung für zugekaufte Wärme/Kälte und Energie als Grundlage dienen. In beiden Fällen werden die Verbrauchsmengen in der Regel mit feststehenden Emissionsfaktoren (EF) multipliziert, die sich auf die Bereitstellung der Energieträger beziehen.
Der Scope 3 umfasst alle weiteren Einflüsse auf die THG-Emissionen. Die Erfassung aller Scope 3-Emissionen ist schwieriger und bisher nicht vollumfänglich möglich. Mit der Verwendung von Emissionsfaktoren lassen sich für einzelne Teile des Scope 3 gute CO2e-Werte ermitteln und für die Bilanzierung nutzen.
Als Quellen für Emissionsfaktoren lassen sich frei zugängliche oder kommerzielle Datenbanken nutzen, oder auch Literaturauswertungen und spezifische Publikationen zu Rate ziehen. Frei zugängliche Datenquellen sind zum Beispiel ProBas, das Informationsblatt CO2-Faktoren des BAFA und die Informationsseiten des UBA zum Thema Luftschadstoffe im Straßenverkehr. Emissionsfaktoren für erneuerbare Energien sind in der „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“ zu finden. Eine vom UBA herausgegebene Liste von Emissionsfaktoren finden Sie auf den Seiten zu Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung von Organisationen.
Für die Erstellung einer THG-Bilanz stehen zudem zunehmend verschiedene, häufig branchenbezogenen Berechnungstools (CO2-Rechner) zur Verfügung, mit deren Hilfe das Bilanzergebnis als CO2-Äquivalent errechnet werden kann (siehe unter Blauer Engel für Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb). Der Vorteil solcher Tools gegenüber der eigenen Berechnung liegt darin, dass schon eine Datenbank mit verschiedenen Emissionsfaktoren hinterlegt ist und nur die für den eigene Betrieb zutreffenden Verbrauchsmengen eingetragen werden müssen. Ein besonderer Fall eine solchen Rechners ist der CO2-Rechner des Umweltbundesamtes, der es Privatpersonen ermöglicht, ihre persönliche CO2-Bilanz zu bestimmen. Weiterhin bietet das UBA auch einen CO2-Rechner für Veranstaltungen an.