Bisphenol A

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Bisphenol-A
Quelle: Franziska Kaßner / UBA

4,4´-Isopropylidendiphenol, Bisphenol A (CAS 80-05-7; EC 201-245-8), wird weltweit in sehr großen Mengen produziert und verwendet. Es findet sich z.B. in Produkten aus Polycarbonat, in Epoxidharzen und bis Ende 2019 in Thermopapier. Untersuchungen zeigen, dass der Stoff in der Umwelt vorkommt und schon in niedrigen Konzentrationen auf das Hormonsystem von_Menschen und Umweltorganismen wirken kann.

Inhaltsverzeichnis

 

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. Die britischen Biochemiker Edward Charles Dodds und Wilfrid Lawson (Dodds and Lawson, 1935; Dodds and Lawson, 1936) suchten 1936 nach Chemikalien, die in der Lage waren, in der medizinischen Therapie das natürliche Östrogen zu ersetzen. Dieses weibliche Hormon war extrem teuer, da es bis dahin aufwändig aus dem Urin schwangerer Stuten aufbereitet werden musste. In noch heute ähnlich durchgeführten Tierversuchen mit Ratten, denen die Eierstöcke entfernt wurden, identifizierten sie Bisphenol A als Substanz mit schwacher östrogener Aktivität. Trotzdem machte Bisphenol A keine Karriere in der Pharmazie, da die gleichen Forscher bald darauf sehr viel potentere synthetische Östrogene identifizierten, zu denen vor allem Diethylstilbestrol (DES) (Dodds et al., 1938) gehörte, das in den nächsten Jahrzehnten als Arzneimittel ge- und missbraucht wurde (Meyers, 1983). Als Arzneimittel nicht zu gebrauchen, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden.

Wie und wo kommt Bisphenol A vor?

Bisphenol A steckt in vielen Alltagsprodukten: in CDs und DVDs, bis Ende 2019 im Kassenzettel aus Thermopapier, in beschichteten Lebensmittelverpackungen oder in Plastikschüsseln.
Es ist vor allem der Ausgangsstoff für die Herstellung von Polykarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzen durch Polymerisation. Bei diesem Prozess wird Bisphenol A chemisch so umgesetzt, dass sich aus den einzelnen Molekülen lange Ketten und Netze, so genannte Polymere, bilden. Polymerisiertes Bisphenol A ist chemisch fest gebunden, kann jedoch unter bestimmten Umständen wieder freigesetzt werden. Mitunter wird bei den Herstellungsprozessen nicht das komplette Bisphenol A chemisch umgewandelt. Somit können Produkte aus diesen Materialien noch freie Bisphenol A-Reste enthalten. Der Gehalt ist allerdings gering, er liegt für Polykarbonate im ⁠ppm⁠-Bereich (d.h. „parts per million“ – und bedeutet, dass der Bisphenol A-Gehalt nur einige Millionstel des Produktes ausmacht) (Leisewitz and Schwarz, 1997).
Polykarbonate besitzen eine hohe Festigkeit, Zähigkeit, Steifheit und Härte, wodurch sie nur schwer kaputt gehen können. Außerdem zeichnen sie sich durch gute elektrische Isoliereigenschaften und eine hohe Beständigkeit gegenüber Witterungs- und Strahlungseinflüssen aus. Mobiltelefone oder Motorradhelme bestehen zum Beispiel aus diesen Polykarbonaten. Darüber hinaus werden Polykarbonate in vielen Bereichen als Konstruktionswerkstoffe eingesetzt (z.B. für durchsichtige Dachabdeckungen, für Gehäuse von Computern und Wasserkochern). Aus ihnen werden medizinische Geräte (z.B. Dialysegeräte) und Behältnisse für Lebensmittel hergestellt (Leisewitz and Schwarz, 1997; PlasticsEurope, 2009b). Die Verwendung von Bisphenol A für Babyflaschen aus Polykarbonat ist seit Juni 2011 verboten. Und noch eine Eigenschaft zeichnet Polykarbonate aus: Sie sind zwar entflammbar, brennen nach Entfernen einer Zündquelle aber nicht weiter (Thieme Chemistry, 2009).
Epoxidharze sind flüssig. Unter der Zugabe von Härtern reagieren sie zu harten, unlöslichen und chemikalienbeständigen Kunststoffen. Sie werden überwiegend als Kleb-, Lack- und Gießharze für Oberflächenbeschichtungen genutzt, darunter auch für die Innenbeschichtung von Metallverpackungen (u.a. Getränke- und Konservendosen) (Leisewitz and Schwarz, 1997; PlasticsEurope, 2009a).

Neben der Umwandlung zu polymerem Polykarbonat oder Epoxidharz wird Bisphenol A auch als Additiv (also als Zusatzstoff) verwendet: bis Ende 2019 zur Beschichtung von Thermopapier oder auch in Bremsflüssigkeiten. Thermopapiere sind Spezialpapiere, bei denen die direkte Übertragung von Hitze während des Drucks zu einer chemischen Reaktion und dadurch zu einer Schwärzung des Papiers führt (Kanzan, 2007). Bisphenol A diente hierbei als Entwicklersubstanz neben dem eigentlichen Farbstoff. Es war bisher weltweit die häufigste Farbentwicklungskomponente in Thermopapier (Leisewitz and Schwarz, 1997). Nun wird es zum Teil durch andere Bisphenole wie Bisphenol S ersetzt. Auch in Bremsflüssigkeiten wird es als Stabilisator (Antioxidans) eingesetzt und verlängert somit die Lebensdauer/Haltbarkeit (European Commission, 2010).

Bei der Verwendung von Bisphenol A als Additiv ist der ⁠Stoff⁠ chemisch nicht gebunden und wird daher auch leichter freigesetzt. Allerdings ist Bisphenol A in diesen Produkten in vergleichsweise geringen Mengen enthalten.

Eine weitere Spezialanwendung ist der zahnmedizinische Bereich: Die dort eingesetzten epoxidharzähnlichen Füll- und Versiegelungsmassen (sog. zahntechnische Komposite) werden aus Stoffen wie Bisphenol A-Glycidylmethacrylat (Bis-GMA) und Bisphenol A-Dimethacrylat (Bis-DMA) hergestellt, die auf Bisphenol A basieren. Bisphenol A selbst kommt nicht zur Anwendung (American Chemistry Council et al., 2009; Leisewitz and Schwarz, 1997), kann aber bei oder nach einer zahnmedizinischen Behandlung freigesetzt werden (Vandenberg et al., 2007).

Bisphenol A ist auch Ausgangsstoff für Tetrabrombisphenol A (TBBPA), welches als Flammschutzmittel eingesetzt wird (European Commission, 2010). In der Umwelt kann sich TBBPA zu Bisphenol A zurückverwandeln (reduktive Dehalogenierung) (European Commission, 2010; Voordeckers et al., 2002).

Wie gelangt Bisphenol A in den menschlichen Körper?

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand nehmen wir Bisphenol A vor allem über Lebensmittel und Thermopapier auf (EFSA, 2015; European Commission, 2010).

Wie gelangt die Substanz nun in Lebensmittel?

Bisphenol A kann in Konservendosen vorkommen, nämlich in deren Innenbeschichtung. Von dort kann der Stoff in die Nahrung gelangen. Das passiert durch den chemischen Prozess der Hydrolyse, bei dem Bisphenol A durch Reaktion mit Wasser aus der gebundenen (polymeren) Form wieder freigesetzt wird (vom Saal and Hughes, 2005). Wie viel von der Substanz frei wird, hängt stark vom Herstellungsverfahren des Konservenmaterials ab. In Lebensmitteln aus Konserven mit beschichteter Innenwand haben chemische Messungen Bisphenol A-Konzentrationen zwischen 5 und 38 µg/kg (Mikrogramm pro Kilogramm) Doseninhalt ergeben. Bei Fleischkonserven traten manchmal auch höhere Werte auf (Braunrath et al., 2005).

Auch Untersuchungen mit Polykarbonat-Gefäßen zeigen, dass Bisphenol A sich zum Beispiel durch heißes Wasser lösen kann (Krishnan et al., 1993). Waschmittelreste fördern das Herauslösen von Bisphenol A – die Menge hängt von der Temperatur, der Erhitzungsdauer und der Wasserhärte (Biedermann-Brem and Grob, 2009) sowie von den verwendeten Detergentien ab (Maia et al., 2009). Dabei wird wahrscheinlich nicht freies Bisphenol A aus dem Kunststoff gelöst, sondern der Kunststoff zersetzt sich im Laufe der Zeit und setzt so Bisphenol A frei (Krishnan et al., 1993; Tan and Mustafa, 2003).
Menschen, die intensiv medizinisch behandelt werden, sind der Chemikalie deutlich stärker ausgesetzt als die Allgemeinbevölkerung. Hohe Belastungen wurden insbesondere im Zuge von Dialysebehandlungen und bei Neugeborenen in Intensivstationen gefunden (Calafat et al., 2009; Murakami et al., 2007). An Arbeitsplätzen in der Produktion und Verarbeitung von Bisphenol A wurden ebenfalls erhöhte Konzentrationen im Körper gemessen (European Commission, 2010).

Auch im Trinkwasser kann Bisphenol A vorkommen. Es stammt aus Materialien, die zur Trinkwasserspeicherung und ¬-verteilung verwendet werden und Epoxidharze enthalten. Diese werden insbesondere als Beschichtungsmittel für Speicherbehälter oder zur Sanierung alter Trinkwasserleitungen verwendet. Die beobachteten Konzentrationen in den deutschen Oberflächengewässern lagen im Jahresmittel aber bislang unter 0,5 µg/L und maximal bei 5 µg/L (s.u. “Konzentrationen in der Umwelt“). Eine Reduzierung im Zuge der Trinkwasseraufbereitung ist wahrscheinlich. Dies bestätigt eine Studie, die im Uferfiltrat der Donau und im Trinkwasser aus dem Bodensee Bisphenol A in sehr niedrigen Konzentrationen (0,3 – 2 ng/L) fand (Kuch and Ballschmiter, 2001).

Untersuchungen an Trinkwasser-Installationen mit Epoxidharzbeschichtung zeigen zudem, dass im kalten Leitungswasser kein Bisphenol A vorkommt. In ⁠UBA⁠-eigenen und anderen Studien sind lediglich Konzentrationen von deutlich unter 1 µg/L zu verzeichnen gewesen. In beschichteten Warmwasserleitungen traten bei starker Erhitzung dagegen Konzentrationen über 30 µg/L auf. Wenn die Beschichtung mangelhaft war und sich Bisphenol A in einem Zirkulationssystem anreichern konnte, wurden sogar Werte bis 280 µg/L erreicht (Danish Ministry of Food and Fisheries, 2010). Solche Probleme lassen sich durch die Auswahl geeigneter Werkstoffe (hierzu führt das UBA eine Liste geprüfter und somit geeigneter Werkstoffe (Umweltbundesamt, 2016)) und durch die Beauftragung qualifizierter Installationsfirmen vermeiden. Trinkwasser ist somit als Quelle für Belastungen des Menschen mit Bisphenol A vernachlässigbar.
Der Trinkwasserhöchstwert wurde auf Basis der Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2018 auf 2,5 µg/L festgelegt (siehe UBA-Beschichtungsleitlinie). Die Beschichtungsleitlinie wird am 21.03.2021, also mit dem Tag der verbindlichen Gültigkeit der Bewertungsgrundlage für Kunststoff u.a. organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser, zurückgezogen (Bewertungsgrundlage für Emails und keramische Werkstoffe).

Neben dem reinen Bisphenol A könnten in technischem Bisphenol A auch die phenolischen Verunreinigungen zur Wirkung beitragen. Sie sind strukturell ähnlich und damit vermutlich auch östrogen wirksam. In der Summe machen sie insgesamt 10.000 Tonnen pro Jahr in der EU aus. Da toxikologische Untersuchungen meistens mit der Reinsubstanz durchgeführt werden, ist das mit ihnen verbundene Risiko für die Gesundheit nicht sicher einzuschätzen.

Fazit: Da polykarbonathaltige Materialien weit verbreitet sind und Bisphenol A vielseitig eingesetzt wird, kommt praktisch jeder Mensch mit dem Stoff in Kontakt. Verschiedene Studien taxieren die tägliche Aufnahmemenge für Erwachsene und Kinder zwischen 0,03 bis 0,07 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/Tag) im ⁠Median⁠ (Becker et al., 2009; NTP-CERHR, 2008). Für flaschengenährte Säuglinge liegt der Wert bei 0,8 µg/kg KG/Tag (NTP-CERHR, 2008). Als höchste Aufnahmemenge bei Kindern in Deutschland haben Wissenschaftler 7 µg/kg KG/Tag ermittelt (Becker et al., 2009).
Die vorliegenden Daten zur Körperbelastung des Menschen deuten darauf hin, dass bisher nicht alle Expositionsquellen identifiziert sind und dass es wahrscheinlich noch andere Aufnahmepfade als die orale Aufnahme gibt (Statistisches Bundesamt, 2009).

In welchen Mengen wird Bisphenol A in der Umwelt gefunden?

Seit den 70er Jahren lässt sich Bisphenol A in Gewässern und Flusssedimenten nachweisen (u.a. (Heemken et al., 2001; Stachel et al., 2003; Stachel et al., 2005)). Wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie staatliche Überwachungsprogramme bestätigten in den letzten Jahren das verbreitete Vorkommen von Bisphenol A in Gewässern.

Die EU-Risikobewertung fasst zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Vorkommen von Bisphenol A in europäischen Gewässern der Jahre 1997 – 2005 zusammen (European Commission, 2010). Sie berücksichtigen mehrere hundert Messstellen in 13 Ländern. Bei der Hälfte der Messungen wurde Bisphenol A oberhalb der ⁠Nachweisgrenze⁠ (zwischen 0,1 und 0,00004 µg/L) nachgewiesen. Die höchste Konzentration wurde mit 43 µg/L in einem norwegischen Gewässer gemessen, das sich in der Nähe eines Industriezentrums befindet. Aus den Daten berechnet die EU-Risikobewertung eine Wasserkonzentration von 0,01 µg pro Liter im Mittel (Median, 50stes ⁠Perzentil⁠). In 5 % aller europäischen Gewässer sind – statistisch gesehen – Konzentrationen von mehr als 0,35 µg/L zu erwarten (statistisches 95stes Perzentil). Die Sedimentkonzentration liegt im Mittel (Median) bei 6 µg/kg Sediment (bezogen auf das Nassgewicht), 5% aller Sedimente enthalten statistisch gesehen mehr als 98 µg Bisphenol A pro Kilogramm Sediment.

Ein staatliches Messprogramm zu Stoffkonzentrationen in ausgewählten Flüssen nach der ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ der EU (Europäisches Parlament und Rat, 2000) von 2002 bis 2007 bestätigt diese Ergebnisse: in den untersuchten Gewässern wurden im Durchschnitt 0,05 µg/L Bisphenol A (Median) gefunden. Nur in fünf von 1230 Proben kam kein Bisphenol A vor. Für die untersuchten deutschen Fließgewässer lag die höchste Konzentration bei 5,2 µg/L, im Jahresmittel bei maximal 0,49 µg/l (2007, Jahresmittelwert der am höchsten belasteten Messstelle). Die Bundesländer führten die dafür nötigen Messungen von 2006 – 2008 durch.

Die beschriebenen Messungen belegen das Vorkommen von Bisphenol A in der Umwelt. Da es sich zum Teil nur um einmalige Datenerhebungen und keine Zeitreihen handelt, erlauben die Messwerte keine Bewertung des zeitlichen Konzentrationsverlaufes. Auch die Zuordnung zu einzelnen Quellen gestaltet sich schwierig. Deshalb wurde für die EU-Risikobewertung (European Commission, 2010) die zu erwartende Wasser- und Sedimentkonzentration anhand von Daten zum Abbau und Verteilung in der Umwelt berechnet. Die so berechneten Werte liegen bei durchschnittlich 0,03 µg/L und höchstens 1,47 µg/L im Wasser. Die gemessenen Umweltkonzentrationen lagen somit teilweise über den berechneten. Im Sediment errechnet die EU-Bewertung durchschnittlich 0,52 µg Bisphenol A pro Kilogramm Sediment und höchstens 24 µg/kg Sediment.

 

Besorgniserregende Eigenschaften

Stoffbewertung unter ⁠REACH⁠ (2012)
Die in Deutschland für REACH zuständigen Bewertungsbehörden ⁠BfR⁠, BAuA und ⁠UBA⁠ überprüften die Registrierungsunterlagen und weitere wissenschaftliche Informationen zu Bisphenol A in einer Stoffbewertung (Substance Evaluation – das „E“ in REACH). Im Ergebnis wurde das registrierende Unternehmenskonsortium (35 Unternehmen) aufgefordert, weitere Daten zur Umweltexposition und Aufnahme von Bisphenol A über die Haut in den Menschen vorzulegen (siehe ECHA: Dokument zu den Datennachforderungen). Zur Entscheidung über die Angemessenheit von zusätzlichen EU weiten Regulierungsmaßnahmen ist die Aufklärung der relevanten Umwelteintragswege erforderlich.
Im Ergebnis der intensiven Diskussion mit dem UBA ließ das Konsortium eine Studie erarbeiten, die die Eintragspfade von Bisphenol A in die Umwelt aufklären und quantifizieren soll. Darüber hinaus haben die Aktivitäten des UBA bei der Stoffbewertung umfangreiche Arbeiten der Polycarbonat-Hersteller und des Epoxid Harz Komitees1 ausgelöst.

1Produktkomitee im europäischen Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe

Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B (2016)
Der REACH-Regelungsausschuss (EU-Kommission und Mitgliedstaaten) beschloss am 04. Februar 2016, die harmonisierte Einstufung von Bisphenol A zur Reproduktionstoxizität von der Kategorie 2 in die Kategorie 1B zu verschärfen. Mit der Veröffentlichung der Einstufung im EU-Amtsblatt am 19.07.2016 trat die Einstufung zum 01.03.2018 in Kraft.
Die weiteren Einträge für Bisphenol A im Anhang VI der ⁠CLP⁠ Verordnung (z.B. Skin Sens. 1= kann allergische Hautreaktionen verursachen; Eye Dam. 1= schwer augenschädigend; STOT SE 3 = kann die Atemwege reizen), bleiben von der Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B unberührt. Als reproduktionstoxisch Kategorie 1 eingestufte Chemikalien dürfen lt. Eintrag Nr. 30 in Anhang XVII der REACH Verordnung EU-weit als ⁠Stoff⁠ oder ⁠Gemisch⁠ nicht an Verbraucher abgegeben werden (z.B. in Farben oder 2-Komponenten-Kleber). Die Verwendung von Bisphenol A in Erzeugnissen wie z.B. Kassenzetteln bleibt davon unberührt. Durch die Einstufung als reproduktionstoxisch 1B sind die Voraussetzungen für eine Identifizierung – als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) nach Artikel 57 (c) der ⁠REACH-Verordnung⁠ erfüllt und der Stoff könnte in die REACH Kandidatenliste aufgenommen werden.

Umwelteinstufung (2020)
Das UBA schlug 2019 die harmonisierte Einstufung als Aquatisch Akut 1 (M=1) und Aquatisch Chronisch 1 (M=10) vor. Dem stimmte das Komitee für Risikobewertung (RAC) im Oktober 2020 zu.

SVHC-Identifizierung wegen reproduktionstoxischer und hormoneller Wirkung auf den Menschen und die Umwelt (2016/2017)
Frankreich hat im August 2016 vorgeschlagen, Bisphenol A aufgrund der Einstufung als reproduktionstoxisch als besonders besorgniserregenden Stoff nach Artikel 57 (c) der REACH Verordnung zu identifizieren. Diesem Vorschlag stimmte das Mitgliedsstaaten Komitee der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Anfang 2017 zu.
Im Februar 2017 hat Frankreich außerdem ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkungen bei Menschen als besonders besorgniserregenden Stoff (nach Artikel 57 (f) der REACH Verordnung) bei der ECHA eingereicht. Das Mitgliedsstaatenkomitee stimmte dem Vorschlag am 14.06.2017 zu.
Damit ist Bisphenol A ein besonders besorgniserregender Stoff aufgrund seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften und seiner hormonellen Wirkung beim Menschen.
Aufgrund dieser Aktivitäten von Frankreich wird Bisphenol A auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung wegen seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften und seiner hormonellen Wirkung auf den Menschen genannt (MSC unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptor).

Deutschland hat im August 2017 ein Dossier bei der ECHA eingereicht, mit dem die hormonellen Wirkungen auf Organismen in der Umwelt beschrieben werden und diesen Effekt als besonders besorgniserregend identifiziert. Mitte Dezember 2017 stimmte das Mitgliedsstaatenkomitee der ECHA dem Vorschlag Deutschlands einstimmig zu. Die Kandidatenliste wurde Anfang Januar 2018 um den neuen Eintrag aktualisiert.
Durch die Nennung auf der Kandidatenliste treten umfangreiche Informationsrechte für Verbrauchende in Kraft. Jede/r kann sich beim Kauf eines Artikels darüber informieren, ob Bisphenol A in einer Konzentration von > 0,1 % in dem Artikel enthalten ist.
An die Identifizierung der besonders besorgniserregenden Eigenschaften können sich weitere Regulierungsmaßnahmen anschließen. Die deutschen Behörden haben deshalb eine Analyse der Regulierungsmöglichkeiten für Bisphenol A durchgeführt (RMOA = Risk Management Options Analysis). Eine Zusammenfassung der Analyse ist auf der ECHA Seite („PACT – RMOA and hazard assessment activities“) zu finden. Vom 06.01. bis 06.03.2017 bestand im Rahmen eines Konsultationsverfahrens für alle interessierten Kreise (z.B. Verbraucher, Verwender von Bisphenol A oder Industrie-Verbände) die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Anschließend fand ein Gespräch mit interessierten Unternehmen statt. Als Ergebnis dieser Analyse der Regulierungsmöglichkeiten wurde eine gezielte Beschränkung als geeignetste Maßnahme zur Emissionsminderung von Bisphenol A in der Umwelt abgeleitet.

 

(Weitere) Regulatorische Maßnahmen

Beschränkung von Bisphenol A (2021)
Eine Analyse der regulatorischen Managementoptionen zeigte, dass eine gezielte Beschränkung der Massenchemikalie Bisphenol A die geeignetste Maßnahme ist, um die kontinuierlichen Umwelteinträge dieser zu minimieren.

Zunächst schlug Frankreich 2016 eine Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier vor (siehe unten).

Da es für Bisphenol A weitere Verwendungen als Thermopapier gibt, die wahrscheinlich für Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sorgen, plant das Umweltbundesamt einen ⁠REACH⁠-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten.
Für die Industrie- und Branchenvertreter führten die zuständigen deutschen Behörden am 15.09.2020 eine Informationsveranstaltung zur geplanten Beschränkung von Bisphenol A via WebEx durch. Die Aufzeichnungen sind hier zu finden:


Ein erster Schritt im Beschränkungsprozess ist der Eintrag in die Liste der Beschränkungs-Absichtserklärungen (ROI).

Für den Zeitraum Oktober 2020 bis Januar 2021 fand ein „Call for Evidence“ statt. Hier sollten alle betroffenen Branchen bzw. Interessensvertreter in den Dialog gehen können und relevante Informationen zur Berücksichtigung bzw. Gestaltung des Anhang XV Dossiers unter REACH zur Beschränkung von Bisphenol A einreichen können.

Ein weiterer „Call for Evidence“ wird für den Zeitraum 22. Oktober 2021 bis 22. Dezember 2021 anberaumt (in Kürze), da u.a. die Beschränkung nun nicht nur Bisphenol A, sondern auch weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis betrifft.

Da Bisphenol A bereits in einigen Verwendungen substituiert wird, sind zudem für weitere Bisphenole bereits Bewertungen und regulative Maßnahmen ihrer Eigenschaften angelaufen. Ziel ist es, die Verwendung von Ersatzstoffen mit ähnlichen problematischen Eigenschaften zu vermeiden.

Beschränkung von Bisphenol A in Thermopapier (2016)
Am 07.07.2016 hat der REACH Regelungsausschuss über den französischen Beschränkungsvorschlag entschieden: Thermopapier muss seit 02.01.2020 weniger als 0,02 Gewichts-% Bisphenol A enthalten, sonst darf es nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bisphenol A ist der Farbentwickler auf dem Thermopapier (Kassenzettel, Veranstaltungstickets, Etiketten). Mit der Beschränkung soll vor allem das Kassenpersonal in Supermärkten und dem Einzelhandel, das durch den täglichen Umgang mit Kassenbons einer erhöhten Bisphenol A ⁠Exposition⁠ ausgesetzt ist, geschützt werden.
Das ⁠UBA⁠ unterstützt die Beschränkung, da sie auch zu einer signifikanten Verringerung der Bisphenol A-Einträge aus Thermopapierherstellung und –recycling in die Umwelt beitragen wird.

Aus Sicht des Umweltbundesamtes sind die als Alternativen verwendeten anderen Bisphenole (z.B. Bisphenol S) kein geeigneter Ersatz. Für die meisten Bisphenole besteht aufgrund ihrer chemisch sehr ähnlichen Struktur eine ähnliche Besorgnis hinsichtlich hormonell wirksamer Effekte in der Umwelt wie für Bisphenol A. Das UBA hat hierzu ein Forschungsvorhaben (siehe unten) zur Bewertung des endokrinen Potenzials von Bisphenol Alternativstoffen durchgeführt.

Die Bisphenole S und M werden bzw. wurden aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen in einer Stoffbewertung durch Belgien untersucht. Für beide Stoffe sind nach Ansicht von Belgien zusätzliche Testdaten nötig, um über das hormonelle Wirkpotenzial dieser beiden Bisphenole entscheiden zu können. Für Bisphenol S müssen diese Daten von der Industrie vorgelegt werden, Bisphenol M wurde von der Industrie bereits vom Markt genommen. Über weitere regulierende Maßnahmen zu Bisphenol S wird nach Abschluss der Stoffbewertung entschieden. Dies sollte 2018/19 der Fall sein, verzögerte sich jedoch bisher.
Ein Ziel ist es, dass als Ersatz für Bisphenol A in Thermopapier nur solche Stoffe verwendet werden, die keine hormonähnliche Wirkung haben. Thermopapier mit bisphenolfreien Farbentwicklern sind bereits am Markt vorhanden.

Bei wem kann man sich informieren?

 

Forschungsaktivitäten

Im Vorfeld des aktuellen Beschränkungsvorschlags wurde Ende 2019 das Forschungsvorhaben „Datenerhebung zur Unterstützung der Beschränkung besonders besorgniserregender Stoffe unter ⁠REACH⁠ für Bisphenol A – BPA Gehalte in Materialien“ durch das ⁠UBA⁠ in Auftrag gegeben (FKZ 3719 65 406 0). Die Auftragnehmer erarbeiten bis Herbst 2021 u.a. einen Überblick über die Emissionsquellen und Mengen von BPA sowie eine Abschätzung zu Alternativen.

Aufgrund der oben beschriebenen Regelungen nach der ⁠REACH-Verordnung⁠ besteht die Notwendigkeit, Alternativen zu Bisphenol A zu finden und einzusetzen. Die Gruppe der Bisphenole sind allerdings nicht geeignet, da aufgrund ihrer chemisch ähnlichen Struktur von einer vergleichbaren Besorgnis hinsichtlich hormonell wirksamer Effekte in der Umwelt auszugehen ist. Für weitere mögliche Ersatzstoffe liegen keine ausreichenden Daten vor, um hormonelle Wirkungen zu beurteilen. Um eine ungeeignete Substitution zu vermeiden, hat das UBA ein Forschungsvorhaben zur Bewertung des hormonellen Potenzials von Bisphenol Alternativstoffen initiiert (UFOPLAN FKZ 3716 65 433 0). Die Studie soll den Kommunikationsprozess mit verschiedenen Interessengruppen über umweltfreundlichere Alternativen zu den besorgniserregenden Bisphenolen optimieren. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden 2020 veröffentlicht.

Im Jahr 2012 wurde vom UBA ein Gutachten initiiert, um umweltrelevante Expositionswege aufzuklären und Mengen abzuschätzen. An der UBA-Studie beteiligte Wissenschaftler werteten hierfür aktuelle Daten von Unternehmen, Datenbanken und wissenschaftlichen Studien aus und ermittelten so, aus welchen Quellen und in welchen Mengen Bisphenol-A in die Umwelt gelangt. Den größten Teil zu den Umweltemissionen tragen demnach die Herstellung von Bisphenol-A, Epoxidharze und Thermopapier bei. Einträge aus dem Papierrecycling mit Thermopapier-Anteilen und aus PVC-Erzeugnissen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Auch der deponierte Abfall Bisphenol-A-haltiger Produkte trägt zu den Einträgen in die Umwelt bei. In aktuellen Untersuchungen wurde Bisphenol-A in Konzentrationen von bis 1 µg/L in Oberflächengewässern, bis 20 µg/kg in Sedimenten und bis 2.5 µg/kg in landwirtschaftlichen Böden gemessen. Hohe Werte treten besonders in der Nähe von Punktquellen wie Produktions-, Verwendungs- und Weiterverarbeitungsstätten auf. Bisphenol-A gelangt aber auch über den Lebenszyklus diverser Produkte in denen BPA als Additiv weitere Funktionen hat und diffuse Quellen (z.B. Deponien) in die Umwelt. Das Gutachten "Identification of relevant emission pathways to the environment and quantification of environmental exposure for Bisphenol A" wurde 2014 veröffentlicht.

 

Literaturquellen / Referenzen

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