Regionale Umweltmanagementpläne

Für alle Regionen des „Gebiets“, in denen bergbauliche Vorhaben von der Erkundung bis zum Abbau durchgeführt werden oder geplant sind, sollen regionale Umweltmanagementpläne („Regional Environmental Management Plan“ = REMP) aufgestellt werden.

Zweck dieser Pläne ist, die bergbauliche Nutzung mit Umweltschutzbelangen in Übereinstimmung zu bringen, Wissenslücken zu schließen, kumulative Effekte zu identifizieren und zu lösen sowie Konkurrenzen mit anderen legitimen Nutzungen (z.B. Fischerei, Kabelverlegung) zu adressieren.

2012 wurde ein solcher Plan („Environmental Management Plan“) für die Clarion Clipperton Zone beschlossen. Weitere sind in Vorbereitung. Verhandelt wird auch eine Standardisierung der Erstellung sowie der Inhalte solcher REMP. Deutschland, die Niederlande und Costa Rica hatten dazu im Februar 2020 entsprechende Eingaben gemacht.

2018 hat der Rat weitere Gebiete festgelegt, für die entsprechende REMP entwickelt werden sollen. Vereinbart wurden die Folgenden: “Der Mittelatlantische Rücken, der zentrale Indische Ozean, der Mittelozeanische Rücken des Indischen Ozeans und die Seebergprovinzen des Nordwest Pazifik und des Südatlantik“. Seitdem wurden einige internationale Workshops durchgeführt, um die REMP fachlich vorzubereiten und die notwendigen Festlegungen für die jeweiligen Gebiete abhängig von den Rohstoffkategorien, den Abbaumethoden und der Schutzbedürftigkeit der Ökosysteme unter Berücksichtigung der Wissenslücken zu treffen. Informationen über die genannten Workshops zur Vorbereitung der REMP finden sich hier.

Intensiv diskutiert wird die Notwendigkeit einer Standardisierung der Erarbeitung und des Entscheidungsverfahrens sowie der notwendigen Inhalte der REMP. Deutschland hat hierzu im November 2019 in Zusammenarbeit mit den Niederlanden und dem Pew Charitable Trust einen internationalen Workshop ausgerichtet.

Deutschland und die Niederlande haben in Kooperation zwei Dokumente bezüglich der Standardisierung des Entscheidungsverfahrens und der notwendigen Inhalte von REMP beim IMB-Rat im Frühjahr 2020 eingereicht.

Der Rat hat daraufhin die LTC beauftragt, unter Berücksichtigung dieser Dokumente die von dem Sekretariat entworfene Guidance fortzuentwickeln (s. ISBA/26/C/10). Das ist bislang nicht erfolgt.

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Schlagworte:
 regionale Umweltmanagementpläne  internationale Meeresbehörde (IMB)