Anerkennung und Harmonisierung – 4MS-Initiative

Die vier EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland haben 2011 vereinbart, die Prüfungen zur hygienischen Eignung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser zu harmonisieren. Diese 4MS-Zusammenarbeit hat sich erfolgreich entwickelt und wird mit Blick auf eine Erweiterung nun als „4MS-Initiative“ (4MSI) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Im Januar 2011 teilten die vier EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich (4MS) mit, dass sie formell vereinbart haben, auf einem wichtigen Gebiet zusammenzuarbeiten, das ihre aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung der hygienischen Unbedenklichkeit von Trinkwasser betrifft. Seit der formellen Etablierung dieser Zusammenarbeit gestaltet sich die Beteiligung an der 4MS-Initiative heute wie folgt:

Mitgliedstaaten 4MS
Tabelle Mitgliedstaaten 4MS

Mitgliedstaaten 4MS

Quelle: Lothar Vigelahn/UBA
 

EU-Mitgliedstaaten können der 4MS-Initiative nach dem Verfahren beitreten, welches im hier verlinkten Dokument Procedure for new countries to join the 4MS-Initiative beschrieben ist.

 

Vorgeschichte des gemeinsamen Ansatzes

Im Jahre 1998 begannen die Arbeiten an der Konzeption und Entwicklung eines einheitlichen europäischen Zulassungssystems für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser; des European Acceptance Scheme (EAS). Die Zielsetzungen waren, durch die Schaffung eines einheitlichen Anerkennungssystems Handelshemmnisse zu beseitigen sowie Bewertungssysteme zu entwickeln, die dem wachsenden Bewusstsein für die Notwendigkeit der Regelung der Wasserqualität von der Quelle bis zum Verbraucher gerecht würden. Diese Arbeiten wurden unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission (GD Unternehmen und Industrie) durchgeführt, doch entzog die Kommission dem EAS im Jahre 2006 ihre Unterstützung. Fortan sollte sich die Arbeit auf ein begrenztes "Harmonisierungsprojekt" im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie beschränken, mit dem es aber nicht gelingen würde, die ursprünglichen Ziele des EAS zu verwirklichen.

Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien  waren starke Befürworter des EAS-Konzepts gewesen. Im Jahre 2007 kamen sie überein, einen gemeinsamen Ansatz bei der Produktbewertung zu verfolgen, um die Ziele des EAS in Bezug auf die hygienische Unbedenklichkeit im jeweiligen Mitgliedstaat  umzusetzen. Sie befürworten weiterhin eine europäische Regelung und beteiligen sich aktiv an deren Verwirklichung.

 

Grundlage eines gemeinsamen Ansatzes

Die 4MS beabsichtigen, ein gemeinsames bzw. unmittelbar vergleichbares Vorgehen für folgende Aspekte umzusetzen:

  • Die Feststellung der Eignung von Bestandteilen für die Verwendung in Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
  • Die Prüfung der Materialien
  • Den Einsatz gemeinsamer Prüfverfahren und die Festsetzung von Prüfwerten
  • Die genaue Festlegung der Prüfungen, die für Produkte anzuwenden sind
  • Überprüfung der Eigenüberwachung der Hersteller im Werk und Festlegung von Anforderungen an die Fremdüberwachungsprüfung
  • Überprüfung der Eignung der Zertifizierungs- und Prüfstellen
 

Veröffentlichung von gemeinsamen Ansätzen

Die 4MSI haben gemeinsame Ansätze zur Regelung der unterschiedlichen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht. Ein Teil der gemeinsamen Ansätze hat noch Entwurfsstatus, dies betrifft die Dokumente:

  • Teil C des gemeinsamen Ansatzes für organische Materialien,
  • Gemeinsamer Ansatz für Email und keramische Werkstoffe, und
  • Gemeinsamer Ansatz zur Zertifizierung und Zulassung

Die gemeinsamen Ansätze dienen als Vorschläge für die nationalen Regelungen und wurden nun der EU-Kommission als inhaltliche Vorschläge zur Entwicklung der Durchführungsrechtsake und delegierten Rechtsakte nach dem neuen Artikel 11 der am 16. Dezember 2020 verabschiedeten Trinkwasser-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) übergeben. Hierzu wurden die gemeinsamen Ansätze in die Struktur der Durchführungsrechtsakte nach Artikel 11 Absatz 2 der Trinkwasser-Richtlinie überführt.

Eine weitere Bearbeitung der gemeinsamen Ansätze wird nicht erfolgen. Einzige Ausnahme bilden die Positivlisten (Teil B der jeweiligen materialspezifischen Dokumente), die noch aktualisiert werden, bis eine europäische Liste verfügbar ist.

Informationsveranstaltung

Am 5.11.2020 fand ein 4MSI-Webinar statt. Ziel dieser Informationsveranstaltung war es, vornehmlich Industrievertretern die Entwürfe der gemeinsamen Ansätze zu vermitteln und diese Entwürfe zur Diskussion zu stellen. Die Präsentationen und Mitschnitte der Vorträge können hier abgerufen werden.

Dokumente

Documents - Common Approach