Hintergrund
Die übermäßige Verwendung von Düngemitteln (Mineral- und Wirtschaftsdünger) in der Landwirtschaft stellt eine Gefahr für Tiere und Pflanzen, die Ökosysteme der Gewässer und für die Versorgung mit sauberem Trinkwasser dar. Der Eintrag von Nährstoffen (vor allem Nitrat und Phosphat) in Gewässer wird zu einem großen Teil durch diffuse, landwirtschaftliche Quellen verursacht. Die Europäische Union gibt mit der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) ein einheitliches Regelwerk vor, das zum Ziel hat, Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen und weiteren Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen. In Deutschland bildet die Düngeverordnung das zentrale Element des Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Die in der Düngeverordnung spezifizierten Vorgaben für die gute fachliche Praxis der Düngung gelten dabei bundesweit. Umfangreiche Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2020 eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen als außerhalb dieser Gebiete. Die zusätzlichen Auflagen sind in § 13a der Düngeverordnung festgeschrieben. Die Ausweisung von besonders belasteten Gebieten verbunden mit zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen stellt damit eine Erweiterung des Deutschen Nitrataktionsprogramms gemäß Artikel 5(5) EU-Nitratrichtlinie dar.
Die bundesweit einheitliche technische Grundlage für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung (AVV GeA) vom 10.08.2022. Die AVV GeA legt zudem die für die Ausweisung zu verwendenden Messstellen und die an sie gestellten Anforderungen fest. Die Ausweisung der entsprechenden Gebiete erfolgt durch die Bundesländer.
Hinweis: Während die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete dem Grundwasserschutz dient, hat die Ausweisung von eutrophierten Gebieten den Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffbelastungen zum Ziel. Hierzu erlassen die Bundesländer Maßnahmen, die über das Anforderungsniveau der anderen Gebiete für Phosphor hinausgehen. In diesem Artikel steht jedoch die Ausweisungspraxis der nitratbelasteten Gebiete im Vordergrund, weshalb auf die eutrophierten Gebiete hier nicht weiter eingegangen wird.
Die aktuellen Geodatensätze der nitratbelasteten und der eutrophierten Gebiete können hier heruntergeladen werden:
Geodatensatz der nitratbelasteten Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung
Geodatensatz der eutrophierten Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung