Giftige Pflanzenschutzmittel, die sich schlecht abbauen und in Tieren anreichern
Die Umweltbewertung von Pflanzenschutzmitteln setzt voraus, dass diese sich irgendwann in der Umwelt abbauen und verschwinden. Einige Stoffe sind jedoch so schwer abbaubar, dass sie über Jahre und Jahrzehnte in Boden und Gewässern verbleiben können. Solche Stoffe werden als persistent (P) bezeichnet. Einige Stoffe neigen dazu, sich entlang der Nahrungskette im Gewebe von Tieren und Pflanzen anzureichern. Diese Stoffe werden bioakkumulierend (B) genannt. Und es gibt Stoffe, die schon in geringen Mengen besonders toxisch (T) für Tiere oder Menschen sind. Wirkstoffe, die alle drei Eigenschaften (PBT) gleichzeitig haben, können auf EU-Ebene nicht genehmigt werden.
Wirkstoffe, die nur zwei der drei Kriterien erfüllen, können unter besonderen Bedingungen genehmigt werden – als sogenannte Substitutionskandidaten (Candidate for Substitution, CfS). In der Verordnung (EU) 2015/408 sind diese Stoffe in einer Liste aufgeführt. Statt, wie üblich, für 10 bis 15 Jahre, werden sie nur für 7 Jahre genehmigt. Während dieser Zeit wird geprüft, ob die CfS durch weniger problematische Stoffe ersetzt werden können. In der aktuellen landwirtschaftlichen Praxis ist es häufig schwierig, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Deshalb werden CfS trotz ihrer negativen Eigenschaften weiterhin oft verwendet. Von den 42 Wirkstoffen, die 2015 als Substitutionskandidaten eingestuft wurden, sind 11 im Jahr 2022 deutlich häufiger auf deutschen Äckern gelandet als 2015. Spitzenreiter hierbei sind Flufenacet (+ 78 Prozent) und Chlortoluron (+ 194 Prozent). (Berechnung basiert auf den Absatzdaten des BVL)
Für Wirkstoffe, die nur eines der drei Kriterien erfüllen, gibt es derzeit keine Regelung, die über das normale Genehmigungsverfahren hinausgeht. Das ist besonders kritisch für persistente Stoffe, die über Generationen in der Umwelt verbleiben können. Das UBA setzt sich für eine Regelung ein, um den Eintrag solcher Stoffe in die Umwelt zu vermindern und langfristige Risiken vorbeugend zu minimieren.
Neben den drei Kriterien PBT gibt es Stoffe, die besonders gut wasserlöslich sind und sich somit leicht und schnell über das Wasser in der Umwelt ausbreiten. Diese Stoffe werden mobil (M) genannt. Diese Eigenschaft kommt bei einigen Wirkstoffen und bei besonders vielen Abbauprodukten (Metaboliten) von Pflanzenschutzmitteln vor, die man häufig im Grundwasser findet. In der Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird dies nicht ausreichend berücksichtigt.