Gewerbliche Reinigung

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Auch eine gewerbliche Reinigung sollte möglichst umweltschonend gestaltet werden.
Quelle: Marcus Gast / Umweltbundesamt

Eine gewerbliche Reinigung sollte möglichst umweltschonend erfolgen. Was ist dabei zu beachten?

Anforderungen an die Umweltverträglichkeit

In allen öffentlichen Gebäuden sind kontinuierlich Reinigungsarbeiten durchzuführen. In periodischen Abständen oder teilweise täglich sind sanitäre Anlagen, Küchen, Mobiliar, Fenster, Flure und Innenräume zu reinigen. Aufgrund der zunehmenden Beauftragung von Gebäudereinigungsfirmen (Fremdreinigung) steht nicht mehr die Beschaffung der Reinigungsmittel im Vordergrund der Betrachtung, sondern die Berücksichtigung von Umweltschutzerfordernissen in den Ausschreibungen und in der Vertragsgestaltung selbst.

Ein rechtlicher Rahmen für die Zulässigkeit von umweltbezogenen Ausschreibungskriterien ist durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben. Die öffentlichen Auftraggeber haben nun gemäß § 97 Abs. 4  GWB die Möglichkeit, Umweltkriterien für die Ausführung des Auftrags vorzugeben:

„Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben […]“.

Ziel eines im Jahr 2012 durchgeführten Projektes im Rahmen der Arbeit der „ Allianz für eine nachhaltige Beschaffung PDF / 4,85 MB “ war es daher, die typischen Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung von öffentlichen Gebäuden zu ermitteln und diese so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden die Hygieneanforderungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen definiert, Kriterien für umweltverträgliche Reinigungsmittel entwickelt und daraus ein „Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und Reinigungsmitteln“ für die öffentliche Verwaltung erstellt.

Was ist vor der Ausschreibung zu beachten?

Soll dann eine Gebäudereinigungsdienstleistung ausgeschrieben werden, muss zuvor das Reinigungsobjekt hinsichtlich der architektonischen Gegebenheiten und der Nutzung analysiert werden, denn diese haben grundlegenden Einfluss auf die Verschmutzung, die Reinigungsintervalle und die anzuwendenden Reinigungsverfahren.

Nach der Analyse des Reinigungsobjektes kann das Leistungsverzeichnis erstellt werden. Hierzu ist im Vorfeld zu entscheiden, ob ein tätigkeitsorientiertes oder ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis erstellt werden soll.

Bei einem tätigkeitsorientierten Leistungsverzeichnis werden die Reinigungsarbeiten in der Unterhaltsreinigung detailliert beschrieben. Es gibt genau an, in welchem Raum welches Reinigungsobjekt mit welchem Reinigungsverfahren wie häufig (Reinigungsturnus) zu reinigen ist (z. B. zweimal wöchentlich den Fußboden kehren). Ausgangsgrößen für den Reinigungsturnus sind die Reinigungshäufigkeit pro Woche und die Feiertagsregelung. Daraus errechnen sich die Reinigungstage pro Jahr bzw. der Monatsfaktor, mit der der Reinigungsdienstleister sein Angebot kalkuliert. Die Reinigungshäufigkeit pro Woche für die Unterhaltsreinigung ist abhängig von dem Reinigungs- und Hygienestandard des Gebäudes, der Nutzungshäufigkeit und dem Verschmutzungsgrad.

Ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis gibt hingegen an, in welchem Raum bei welchem Reinigungsobjekt welche Verschmutzungen wie häufig nicht vorkommen (z. B. zweimal wöchentlich ist der Fußboden frei von Grobschmutz) sollen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis eine Reinigung nicht durchgeführt werden muss, wenn keine sichtbaren Verschmutzungen vorliegen.

Sowohl bei einem tätigkeitsorientierten als auch bei einem ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis ist zwischen Baufeinreinigung, Grundreinigung, Grundpflege/Einpflege, Unterhaltsreinigung, Zwischenreinigung und Sonderreinigung zu unterscheiden.

Kriterien der Leistungsbeschreibung

Der „Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und Reinigungsmitteln“ enthält spezielle Kriterien hinsichtlich der ⁠Nachhaltigkeit⁠ in der Gebäudereinigung. Er verfolgt damit folgende Ziele:

  • Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt durch Begrenzung schädlicher Inhaltsstoffe und Produkte, Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung und Verringerung des Verpackungsabfalls,

  • Verringerung oder Vermeidung von Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Auflagen hinsichtlich der eingesetzten Stoffen.

Die Kriterien für umweltfreundliche Produkte sowie zur Verringerung von gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit orientieren sich dabei an dem Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EG).

Durch die Verwendung der Kriterien des Leitfadens in der Leistungsbeschreibung wird die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungs- und Pflegemitteln, die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und den Verzicht auf besonders umweltbelastende Reinigungsmittel und -methoden verbindlich vorgeschrieben.

Umweltschutz in der Gebäudereinigung beginnt jedoch mit der Verringerung der entstehenden Verschmutzung im Gebäude. Vor der Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung sollte deshalb überlegt werden, ob die entstehende Verschmutzung durch die Gestaltung der Wege (befestigte Wege bis zum Eingangsbereich), die Gestaltung der Eingangsbereiche (Schmutzfangzonen), ein Abfallkonzept sowie das Verhalten der Raumnutzer verringert werden kann.

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