Internationale Marktmechanismen im Klimaschutz

Für die globale Klimawirkung von Treibhausgasen ist es zweitrangig in welchen Ländern Emissionen gemindert werden. Daher können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele im Kontext des Kyoto-Protokolls durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren. Die dadurch erreichte Minderung von Emissionen kann teilweise auf die Reduktionspflicht der Industrieländer gutgeschrieben werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls (2008-2020)

Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten zwei projektbezogene „Flexible Mechanismen“ vor: Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung) und den Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) (siehe Schaubild „Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls“).

Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten
Der Emissionshandel des Kyoto-Protokolls erlaubt es Industrieländern (Annex-I-Staaten), untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel auf eigenem Territorium zu erreichen.

Joint Implementation(JI)
Führt ein Industriestaat, der Stabilisierungs- oder Minderungspflichten nach dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist (Annex-I-Staat), ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Annex-I-Staat durch oder finanziert es, kann er sich die Emissionsminderung in Form von JI-Minderungszertifikaten (⁠Emission⁠ Reduction Units – ERU) auf sein Ziel anrechnen lassen. In dem durchführenden Land wird die entsprechende Menge an Zertifikaten von dem nationalen Budget abgezogen.

Clean Development Mechanism (CDM)
Der "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" ermöglicht es Annex-I-Staaten, Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (EL) durchzuführen oder zu finanzieren. Der Annex-I-Staat kann sich die mit dem Projekt eingesparten Einheiten (Certified Emission Reductions – CER) nach einem international abgestimmten und überwachten Prüfverfahren auf sein Kyoto-Ziel gutschreiben lassen. So sollen Entwicklungsländer durch Technologietransfer beim Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft nachhaltig unterstützt und gleichzeitig Emissionen dort gemindert werden, wo dies am kosteneffizientesten erfolgen kann.

Das Schaubild gibt einen Überblick über die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls.
Schaubild: Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls
Quelle: Umweltbundesamt/DEHST Schaubild als PDF
 

Nutzung flexibler Mechanismen in Deutschland

Die Staaten im Kyoto-Protokoll sowie am Europäischen Emissionshandel teilnehmende Unternehmen konnten in der 3. Handelsperiode (2013-2020) bis zum 30.04.2021 die Gutschriften internationaler Klimaschutzprojekte aus bestimmten Gastgeberstaaten und im Rahmen von definierten Quoten für die Erfüllung ihrer Abgabeverpflichtung nutzen.

Für die administrativen Aufgaben in Deutschland und die Beratungen zur Weiterentwicklung der Regelwerke zu CDM und JI ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Die umwelt- und entwicklungspolitische Unbedenklichkeit der Projekte ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die politischen Aspekte der Nutzung von CDM und JI in Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (BMWK).

Informationen zu CDM und JI sowie zu den neuen Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris nach 2020 werden auf den Internetseiten der DEHSt sowie des BMWK angeboten.

 

Entwicklung von CDM und JI

Bis zum 16. Juni 2023 wurden 8.205 Projekte und Programme bei der UNFCCC registriert und Minderungen in Höhe von 2,281 Milliarden Tonnen ⁠Kohlendioxid-Äquivalente⁠ verifiziert (siehe Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen“ und Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen“). Zum Vergleich: Die Menge an Emissionen Deutschlands betrug im Jahr 2020 etwa 729 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Durch den CDM wurden seit 2004 Investitionen von knapp 386 Milliarden US-Dollar angeregt.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bis zum Juni 2023 606 CDM-Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, 25 JI-Projekten innerhalb Deutschlands sowie 33 im Ausland angesiedelten JI-Projekten zugestimmt. Aufgrund der Verzögerung des In-Kraft-Tretens der 2. Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 konnten in der Zeit 2013-2020 keine weiteren JI-Projekte mehr realisiert werden.

Die Abbildungen „Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte“ und „Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen“ geben einen Überblick über die bisher von Deutschland genehmigten Projekttypen und die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden. Eine stets aktualisierte Übersicht über CDM- und JI-Projekte mit deutscher Beteiligung ist auf der Website der DEHSt in einer Projektdatenbank zu finden.

Die Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (CER aus dem CDM beziehungsweise ERU aus JI) sind auch auf dem Sekundärmarkt des Emissionshandels von den Unternehmen weltweit handelbar. Die Zahl der Projekte, in denen Deutschland als Investorstaat auftritt, gibt daher nur sehr eingeschränkt Hinweise darauf, in welchem Umfang deutsche Unternehmen sich tatsächlich an CDM-Projekten beteiligen bzw. bereits Gutschriften aus solchen Projekten erworben haben.

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Auslaufen des CDM

Mit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel. Bestehende Projekte können noch bis zum 31.12.2020 erzielte Emissionsminderungen zertifizieren lassen, die unter der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet werden können. Mit dem Ende der True-Up-Periode zur zweiten Verpflichtungsperiode im September 2023 wird das Umweltbundesamt als zuständige Stelle in Deutschland keine Zustimmung zu Projekten (Letter of Approval) und keine nachträglichen Autorisierungen für Projektbeteiligte mehr erteilen. Ab Juli werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Nach einer Entscheidung der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 können laufende Projekte eine Überleitung in das Nachfolgesystem unter dem Übereinkommen von Paris anstreben, vorausgesetzt der Gastgeberstaat stimmt zu und die neuen Regeln unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens werden eingehalten. Weitere Informationen dazu stellt das Klimasekretariat bereit.

 

Weiterentwicklung der Projektmechanismen

Am 4. November 2016 trat mit dem Übereinkommen von Paris das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls unter der Klimarahmenkonvention (⁠UNFCCC⁠) für die Zeit nach 2020 in Kraft. Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des Paris Übereinkommens als Teil eines umfassenderen Kooperationsverständnisses definiert. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:

  1. Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge in Verantwortung der beteiligten Staaten;
  2. ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen;
  3. Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung.

Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung des übergreifenden Ziels des Pariser Übereinkommens auf Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die 26. Vertragsstaatenkonferenz konnte im November 2021 die Umsetzungsregeln für diese drei neuen Ansätze beschließen, so dass jetzt auf nationaler Ebene eine Implementierung und Nutzung dieser Instrumente in Angriff genommen werden kann.