Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)

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Unter der UN-Klimarahmenkonvention vereint, bekennen sich die Staaten zum globalen Klimaschutz.
Quelle: Comstock / Thinkstock

Anfang der 1990er-Jahre verhandelten die Vereinten Nationen ein globales Klimaschutzabkommen. Die Staatengemeinschaft hat die Klimarahmenkonvention 1992 in New York beschlossen. Inzwischen haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für globalen Klimaschutz geschaffen.

Inhaltsverzeichnis

 

Entstehungsgeschichte

Auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben zunächst 154 Staaten die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, ⁠UNFCCC⁠) gezeichnet. Dieses multilaterale Übereinkommen trat 1994 in Kraft. Aktuell haben 196 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Mit der Klimarahmenkonvention erkennt die internationale Staatengemeinschaft weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an und verpflichtet sich zum Handeln.

 

Ziel der Klimarahmenkonvention

Das Ziel der Klimarahmenkonvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Dies soll in einem Zeitraum geschehen, der es Ökosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise an die Klimaänderungen anzupassen (Artikel 2 ⁠UNFCCC⁠). Dazu sollen alle Staaten gemäß ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten” beitragen.

 

Organisatorisches

Der Sitz des ⁠UNFCCC⁠-Sekretariats ist Bonn. Die Vertragsstaaten unter der Klimarahmenkonvention treffen sich jährlich zu Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the Parties, COP) und Sitzungen ihrer ständigen Nebenorgane SBI (Subsidiary Body for Implementation) und SBSTA (Subsidiary Body for Scientific and Techological Advice).

 

Entwicklungen seit In-Kraft-Treten

Die Klimarahmenkonvention steht als Institution für Fragen zu weltweiten Klimaschutzbemühungen in einer langen Reihe von Umweltschutzprogrammen und -vereinbarungen auf globaler Ebene. Der politische Prozess zum Schutz des Klimas begann Ende der 1980er-Jahre und führte zum Abschluss der ⁠UN⁠-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992.

Auf der ersten COP der Klimarahmenkonvention im Frühjahr 1995 in Berlin wurde das „Berliner Mandat” verabschiedet. Es diente als Basis für Verhandlungen über das spätere Kyoto-Protokoll, das im Jahr 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto, Japan beschlossen wurde. Darin verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens fünf Prozent im Zeitraum zwischen 2008 und 2012, der so genannten ersten Verpflichtungsperiode, gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern. Das Kyoto-Protokoll trat im Februar 2005 in Kraft. Nach mehrjährigen intensiven Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 in Doha, Katar (COP 18), auf eine zweite Verpflichtungsperiode (2013-2020) und damit die Fortführung des Kyoto-Protokolls. Auf der COP 21 in Paris wurde im Dezember 2015 das Übereinkommen von Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C.

Die Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Prozess, der das Ziel hat, den Schutz des Klimas zu verbessern. Dies zeigt sich an den Beschlüssen der einzelnen COPs. Wesentliche Schritte waren dabei bisher:

  • Berlin, Deutschland (COP 1, 1995): Berliner Mandat zur Erarbeitung eines Protokolls mit rechtlich verbindlichen nationalen Minderungszielen; Einrichtung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention in Bonn.
  • Kyoto, Japan (COP 3, 1997): Verabschiedung des Kyoto-Protokolls als Zusatz zur Klimarahmenkonvention, es enthält erstmals rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für die Industrieländer.
  • Marrakesch, Marokko (COP 7, 2001): Festlegung der Durchführungsbestimmungen des Kyoto-Protokolls („Marrakesh Accords“).
  • Montreal, Kanada (COP 11, zugleich 1. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll, 2005): Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über neue Emissionsreduktionsziele für Industriestaaten ab 2013.
  • Bali, Indonesien (COP 13, 2007): Beschluss über Verhandlungen zu einem umfassenden Klimaschutzabkommen ab 2013, an dem sich alle Staaten beteiligen (Bali-Roadmap).
  • Kopenhagen, Dänemark (COP 15, 2009): Verhandlungen scheitern, Vertragsstaaten finden zudem keinen Konsens über den „Kopenhagen-Accord“.
  • Cancún, Mexiko (COP 16, 2010): Wiederaufnahme der Verhandlungen; Einigung auf das zentrale Ziel der internationalen Klimaschutzanstrengungen die Treibhausgasemissionen so zu mindern, dass die globale Temperaturerhöhung die Zwei-Grad-Obergrenze nicht überschreitet.
  • Durban, Südafrika (COP 17, 2011): Einigung auf die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutzabkommen („Durban Platform“), das 2015 verabschiedet und bis spätestens 2020 wirksam werden soll.
  • Doha, Katar (COP 18, 2012): Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll, Diskussion über Verhandlungsfahrplan zum neuen Klimaschutzabkommen.
  • Warschau, Polen (COP 19, 2013): Einigung auf wesentliche Eckpunkte zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen; Errichtung eines Mechanismus für Verluste und Schäden; Durchbruch beim Waldschutz.
  • Lima, Peru (COP 20, 2014): Grundlage für neuen Weltklimavertrag in Paris gelegt; Aufruf nationale Klimaschutzbeiträge vorzulegen; Einzahlungen von über 10 Mrd. US-Dollar in den Grünen Klimafonds (Green Climate Fonds, GCF).
  • Paris, Frankreich (COP 21, 2015): Übereinkommen von Paris verabschiedet; erstmals legen nahezu alle Staaten nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contribution, NDC) vor; 1,5 °C-Obergrenze soll angestrebt werden.
  • Marrakesch, Marokko (COP 22, zugleich 1. Konferenz unter dem Übereinkommen von Paris, 2016): Verhandlungen über die technische Ausgestaltung des Übereinkommens von Paris; Start der weltweiten NDC-Partnerschaft unter deutscher und marokkanischer Führung.
 

Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten

Um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen, sollen alle Staaten gemäß ihrer „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten“ beitragen. Alle Staaten werden verpflichtet, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen und Minderungsmaßnahmen Bericht zu erstatten. Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen um bestimmte Beträge gegenüber dem Basisjahr 1990 zu verringern. Entwicklungsländer haben angesichts ihrer damals geringeren im Zeitverlauf insgesamt ausgestoßenen (akkumulierten) Emissionen im Kyoto-Protokoll noch keine Minderungsverpflichtungen übernommen. Das starke Wirtschaftswachstum in vielen Schwellenländern führt allerdings zu einer Veränderung der Emissionssituation: Im Jahr 2030 werden die akkumulierten Emissionen der Entwicklungsländer voraussichtlich jene der Industrieländer übersteigen. Um dieser sich verändernden Welt gerecht zu werden, in der Schwellenländer mehr Emissionen ausstoßen, aber auch zunehmend Kapazitäten für Emissionsminderungen besitzen, einigten sich die Staaten bei der COP 20 in 2014 in Lima, Peru, darauf, dass die Verpflichtung zur Emissionsminderung „im Lichte nationaler Umstände“ gesehen werden soll. Mit dieser Formulierung wird betont, dass sich Umstände, wie Emissionen und Kapazitäten, ändern können und damit auch die Verantwortlichkeiten.

 

Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention

Seit 1994 ist Deutschland als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠UNFCCC⁠) dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Dazu dient der jährlich erstellte Nationale Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar.

Alle vier Jahre legt Deutschland einen Nationalbericht vor, der neben den nationalen Treibhausgas-Emissionstrends auch die nationalen Maßnahmen zum ⁠Klimaschutz⁠ sowie deren Auswirkungen beschreibt.

Seit 2014 wird zusätzlich ein sogenannter 2-jähriger Bericht (auf Englisch) erstellt. Dieser bereitet die wichtigsten Inhalte anderer Klimaschutzberichte wie den Inventarbericht und den Projektionsbericht auf und fasst deren wichtigste quantitative Inhalte zusammen. So gibt der 2-jährige Bericht einen kompakten Überblick über die nationalen Treibhausgas-Emissionstrends, den Stand bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele sowie über Projektionen zur zukünftigen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen.