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Vertragsstaatenkonferenz

Klima | Energie

Übereinkommen von Paris

Jubeln auf der 21. Weltklimakonferenz in Paris: Das Übereinkommen von Paris wurde beschlossen.

Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP 21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

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Klima | Energie

Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)

Wehende Flagge der Vereinten Nationen vor blauem Himmel

Anfang der 1990er-Jahre verhandelten die Vereinten Nationen ein globales Klimaschutzabkommen. Die Staatengemeinschaft hat die Klimarahmenkonvention 1992 in New York beschlossen. Inzwischen haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für globalen Klimaschutz geschaffen.

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Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris

Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen.

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Kurzlink: www.uba.de/t71394de