Entstehungsgeschichte und erste Verpflichtungsperiode
Mit dem Kyoto-Protokoll hat die internationale Staatengemeinschaft erstmals eine absolute und rechtlich bindende Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. In der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008-2012) verpflichteten sich die im Anhang (Annex B) des Protokolls verzeichneten Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen insgesamt um 5,2 Prozent gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 zu senken. Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Emissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieses Gesamtziel wurde im EU-internen Lastenteilungsverfahren unter den damalig 15 EU-Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Deutschland hat sich in diesem Rahmen verpflichtet, insgesamt 21 Prozent weniger klimaschädliche Gase zu produzieren.
Die unter dem Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Das Kyoto-Protokoll und seine Umsetzungsregeln von Marrakesch sind am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Dazu mussten 55 Staaten das Protokoll ratifiziert haben, die 1990 für mindestens 55 Prozent der Emissionen der Industriestaaten verantwortlich waren. Inzwischen haben 191 Staaten und die EU als regionale Wirtschaftsorganisation das Protokoll ratifiziert. Die USA haben das Protokoll als einziges Industrieland nicht ratifiziert.