IAATO-Beobachtermissionen auf deutschen Schiffen

Schlauchbootrundfahrten gehören zum üblichen Programm einer Expeditionskreuzfahrt.zum Vergrößern anklicken
Schlauchbootrundfahrten gehören zum üblichen Programm einer Expeditionskreuzfahrt.
Quelle: Rita Fabris / UBA

Der Verband der Antarktis-Reiseveranstalter kontrolliert streng die Einhaltung der verbandseigenen Regelungen. Da die Überwachung des Vollzuges vor Ort ebenso zu den Aufgaben einer Vollzugsbehörde gehört, kooperiert das UBA mit dem Verband und entsendet nach Möglichkeit Beobachter*innen auf die deutschen IAATO-Schiffe.

 

Derzeit gehören alle Reiseveranstalter, die Kreuzfahrten in die Antarktis anbieten, dem Internationalen Verband der Antarktis-Reiseveranstalter (International Association of Antarctica Tour Operators, IAATO) an. Die IAATO hat sich die Einhaltung besonders hoher Umweltstandards als Selbstverpflichtung auferlegt.
Verbandsmitglieder sind gemäß der seit 2019 geltenden Statuten verpflichtet, die Einhaltung der Verbandsregularien während der Reisen überprüfen zu lassen. Schiffe, die erstmalig in die Antarktis fahren, müssen während der ersten Saison inspiziert werden, Bestandsschiffe im Abstand von jeweils fünf Jahren. Auch Veranstalter, die eine Vollmitgliedschaft im Verband beantragen, müssen während der ersten Reisen eine Beobachtermission zulassen.

Deutsche Reiseanbieter, deren Antarktisreisen das Umweltbundesamt genehmigt hat, sind verpflichtet, die in der entsprechenden Genehmigung erteilten Bedingungen und Auflagen einzuhalten. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) sieht auch vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überprüfen. Da diese Überprüfung zeitlich und finanziell aufwändig ist, kooperiert das ⁠UBA⁠ mit der IAATO und entsendet bei Gelegenheit Mitarbeitende auf Beobachtermissionen der IAATO.
Dabei wird die Einhaltung der IAATO-Standards gemäß dem „IAATO Field Operations Manual“ überprüft und gleichzeitig erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der UBA-Genehmigung mit den darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen.

In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt drei dieser Beobachtermissionen auf deutschen Schiffen durchgeführt. Auf dem Prüfstand standen dabei alle relevanten Bereiche des Kreuzfahrtschiffs, wie die Brücke, Maschinen- und Lagerräume, das Abwasser- und Abfallmanagement, das Hospital, die Küche und die Wäscherei. Das Sicherheitsmanagement während der Reisen wurde ebenso untersucht und bewertet, wie die Abläufe bei Anlandungen und anderen Aktivitäten, die Kooperation zwischen Brücke und Expeditionsteam sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Passagiere an Land. Derartige Reisen bieten auch die Gelegenheit, die Passagiere über die geltenden Regelungen und die Arbeit einer Genehmigungsbehörde zu informieren und sie für den Umweltschutz in der Antarktis zu sensibilisieren.
Alle Beobachtermissionen verliefen erfolgreich und es konnten keine Verstöße gegen IAATO-Regelungen oder Genehmigungsauflagen durch die deutschen Schiffe und deren Leitungen festgestellt werden.

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