Häufige Fragen bei Schimmelbefall

Unterschiedliche Schimmelpilze in Anzuchtschalenzum Vergrößern anklicken
Unterschiedliche Schimmelpilze in Anzuchtschalen
Quelle: Regine Szewzyk / UBA

Wie ist Schimmelbildung in der Wohnung vorzubeugen? Wie gesundheitsschädlich ist er? An wen können Sie sich wenden, um Rat und Hilfe bei möglicher Erkrankung oder zur Sanierung Ihrer Wohnung zu erhalten?

Inhaltsverzeichnis

 

Häufige Fragen bei Schimmelbefall

Wie kann man Schimmel in der Wohnung vorbeugen?

Ein baulich intaktes Gebäude, in das keine Feuchte von außen eindringt, ist Voraussetzung für gesundes Wohnen. Vorbeugend gegen Schimmelwachstum wirkt richtiges Heizen und Lüften – mit regelmäßigem Abführen der Feuchtigkeit nach außen. Wärmedämmmaßnahmen können das Problem von Wärmebrücken mit kalten Wandtemperaturen reduzieren. Wenn bei einer energetischen Sanierung, dicht schließende Fenster eingebaut werden, müssen Sie aber verstärkt lüften, um die Feuchte im Raum und damit die Schimmelgefahr zu reduzieren.

Bei Havarien (z.B. Wasserrohrbruch, Überschwemmungen) ist es wichtig, die betroffenen Materialien möglichst schnell zu trocknen, um Schimmelwachstum zu vermeiden

 

Wie gesundheitsschädlich ist Schimmel in der Wohnung?

Zahlreiche Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen sehen einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden (WHO 2010 und WHO 2009). Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen. Es konnte jedoch bisher noch nicht festgestellt werden, ab welcher Konzentration an Schimmelpilzen in der Luft welche gesundheitlich negativen Auswirkungen auftreten. Da bislang keine Grenzwerte für Schimmelpilze festgelegt werden können, muss das Vorsorgeprinzip angewendet werden, wonach Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und beseitigt werden muss, bevor es zu Erkrankungen kommt.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Schimmelpilze und Gesundheit

 

Wo finde ich Beratung zum Thema Schimmel in Innenräumen?

Sie können sich an das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland in Ihrer Region wenden. Auch einige Gesundheitsämter bieten Beratung bei Schimmelpilzproblemen an. Für die Anzeige von Schimmelproblemen in öffentlichen Gebäuden (z.B. Kindergärten, Schulen) sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig.

Mietervereine geben Tipps zum Umgang mit Vermietern, wenn ein Schimmelpilzproblem auftritt.

In Bundesländern, in denen Wohnungsaufsichtsgesetze bestehen (Hamburg, NRW, Berlin, Hessen), können auch die Städte im Rahmen der Wohnungsaufsicht beraten und konkret beim Vermieter eine Mängelbeseitigung anordnen und hoheitlich durchsetzen.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich vermute, durch Schimmel krank zu sein?

Grundsätzlich ist Ihr Hausarzt als erster Ansprechpartner zuständig, der Sie gegebenenfalls zu Spezialisten zur weiteren Abklärung Ihrer Symptome schicken kann. Einige Mitglieder im Netzwerk Schimmelpilzberatung bieten auch medizinische Hilfestellung an. In Deutschland gibt es nur wenige umweltmedizinische Zentren, die sich auf die Behandlung von Patienten mit Umwelterkrankungen spezialisiert haben.

Umweltmedizinische Beratungsstellen in Deutschland

 

Was tun bei Schimmel in meiner Wohnung?

Generell gilt: Materialien, auf denen Schimmelpilze wachsen, müssen gereinigt oder entfernt werden. Die Ursachen für die erhöhte Feuchtigkeit, die zu dem Schimmelwachstum geführt haben, müssen geklärt und abgestellt werden. (siehe Leitfaden 2017, S. 123 ff. )

Sie können kleineren Schimmelbefall (z.B. < 0,5 m 2 und nur oberflächlicher Befall) selbst beseitigen, wenn Sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Die Ursache der Feuchtigkeit muss aber erkannt und beseitigt werden, sonst kommt der Schimmel immer wieder zurück. Tipps zum Entfernen des Schimmelbefalls gibt der ⁠UBA⁠-Schimmelpilzsanierungsleitfaden (siehe Leitfaden 2017 S. 126-129). Dabei sollten Sie aber Schutzmaßnahmen beachten!

Bei Unklarheiten sollten Sie die Fachleute zu Rate ziehen.

Größerer Schimmelbefall sollte immer von einer fachkundigen Firma saniert werden. Für eine fachgerechte Sanierung gibt der Schimmelpilzsanierungsleitfaden wichtige Hinweise (Kapitel 6, Seite 130 ff.)

 

Schutzmaßnahmen: Worauf muss ich bei der Entfernung von Schimmel achten?

Schutzmaßnahmen beachten!

  • Schwer zu reinigende Gegenstände,  z.B. Textilien, abdecken oder aus dem Sanierungsbereich entfernen.
  • Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung vor der Sanierung aus dem Raum entfernen.
  • Möglichst staubarm arbeiten (z.B. Oberflächen vorher absaugen oder anfeuchten).
  • Eine Ausbreitung von Schimmelpilzsporen vermeiden.
  • Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren – Schutzhandschuhe aus Kunststoff tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen.
  • Schimmelpilzsporen nicht einatmen – Atemschutz tragen (in Baumärkten erhältlich) und nach Gebrauch entsorgen.
  • Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – spezielle Staub-Schutzbrillen tragen (in Baumärkten erhältlich).
  • Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen.

Auszug aus: Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen („Schimmelpilzsanierungsleitfaden“): Umweltbundesamt, 2017, S. 129.

Firmen müssen Arbeitsschutzmaßnahmen beachten: Informationen zum Arbeitsschutz durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Ist Desinfektion sinnvoll?

 

Wie finde ich eine fachkundige Firma?

 

Woran erkenne ich eine qualifizierte Fachfirma für die Gebäudetrocknung?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Bisher gibt es keine allgemein anerkannte Qualifikation für die Gebäudetrocknung. Aufgrund der vielfältigen Schadensursachen und unterschiedlichen Baukonstruktionen ist nicht jeder Handwerker in der Lage, einen solchen Schaden zu beseitigen. Einige Unternehmen haben sich daher auf die technische Trocknung spezialisiert.

Folgende Hinweise helfen Ihnen, eine geeignete Firma zu finden.

Qualifizierung
Ein qualifizierter Handwerker für Gebäudetrocknung

  • hat eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe, zum Beispiel Installateur, oder entsprechende Berufserfahrung.
  • hat an mindestens einem mehrtägigen Fortbildungskurs zur Gebäudetrocknung mit abschließender Prüfung teilgenommen, zum Beispiel bei einem der entsprechenden Fachverbände.
  • nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet „Gebäudetrocknung“ teil.

Planung und Vorbereitung
Der qualifizierte Handwerker für Gebäudetrocknung

  • nimmt vor Beginn der Trocknung den Schaden auf, um die Ursache und das Ausmaß zu ermitteln, zum Beispiel durch Begutachtung des Schadens, Feuchtigkeitsmessungen und Bauteilprüfungen.
  • empfiehlt, dass eine andere Fachfirma diese Leistung übernimmt, wenn er selbst die Ursachen nicht ermitteln oder beseitigen kann (zum Beispiel eine Leckageortungs- oder Sanitärfirma bei einem Leitungswasserschaden).
  • erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und ein nachvollziehbares Sanierungskonzept mit einem Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Feuchteschadens und informiert über die Vorgehensweise.
  • führt notwendige Sofortmaßnahmen aus, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden (zum Beispiel stehendes Wasser abpumpen, Abrücken oder Auslagerung von Mobiliar).
  • beseitigt sichtbaren Schimmelbefall, bevor Geräte zur Trocknung eingesetzt werden. Oder er empfiehlt, diese Leistung von einer qualifizierten Fachfirma vornehmen zu lassen.

Die Trocknung
Der qualifizierte Handwerker für Gebäudetrocknung

  • wählt die Geräte und Verfahren zur Trocknung so aus, dass sie in den betroffenen Räumen unter anderem bezüglich des Brandschutzes anwendbar sind. Dabei berücksichtigt er auch wirtschaftliche Aspekte.
  • sorgt für eine effiziente Austrocknung und entfernt daher vor der Trocknung diffusionsdichte Bauteile (zum Beispiel Randfugen, Sockelleisten und Ähnliches).
  • achtet bei der Trocknung darauf, dass keine Stäube, Fasern oder Schimmelpilzsporen freigesetzt werden und ergreift hierzu entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Räume abschotten, Einsatz von Filtern, saugende Trocknungsverfahren bei Estrichen oder Hohlräumen).
  • verzichtet auf den großflächigen Einsatz fungizider oder biozider Wirkstoffe (sogenannte Desinfektionsmittel).

Überwachung und Erfolgskontrolle
Der qualifizierte Handwerker für Gebäudetrocknung

  • dokumentiert den Trocknungsverlauf, misst die Feuchtigkeit und fertigt hierzu Messprotokolle an.
  • übergibt nach Abschluss der technischen Trocknung überprüfbare Dokumente (Arbeitsberichte, Messprotokoll mit den erforderlichen Messdaten, Rechnung, Abnahmeprotokoll und den Nachweis des Stromverbrauchs).

 

Woran erkenne ich einen guten Sachverständigen für die Probenahme und die Bewertung von biologischen Schadstoffen und Schimmel in Innenräumen?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Person, die in einem oder mehreren Spezialgebieten über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland allerdings nicht geschützt.

Die Industrie- und Handelskammern betreiben eine bundesweite Datenbank der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Internet: www.svv.ihk.de, Stichworte: Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Schäden an Gebäuden, Schäden an Innenräumen). Auch die Handwerkskammern bieten eine Sachverständigen-Suche an (Internet: www.svd-handwerk.de, Stichworte: Feuchte, Schimmel). Bevor Sie sich für einen Sachverständigen entscheiden, sollten Sie ihn nach seiner Qualifikation fragen. Das ist wichtig, um die Qualität des Gutachtens (das in Streitfällen große Bedeutung hat) einschätzen zu können.

Sachverständige für die Probenahme und die Bewertung von Schadstoffen in Innenräumen besitzen ein abgeschlossenes Hoch- beziehungsweise Fachhochschulstudium (Mikrobiologie, Chemie oder Ingenieurwissenschaft) oder eine Meister- oder Technikerausbildung für ein entsprechendes Arbeitsgebiet.

Gute Sachverständige

  • besitzen eine Zusatzqualifikation in den Bereichen Analytik, Baubiologie, Bauphysik, Bauwesen, Innenraumhygiene und/oder Probenahme und deren Bewertung.
  • haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse in ihrem entsprechenden Arbeitsgebiet.
  • nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen auf ihrem Arbeitsgebiet teil.
  • teilen ihren Kunden das Arbeitsgebiet mit, auf dem sie aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ihrer praktischen Erfahrungen tätig sind, und übernehmen nur Aufträge, bei denen sie selbst über die erforderliche Kompetenz verfügen.
  • orientieren sich bei ihrer Arbeit an der VDI-Richtlinienreihe 4300 bzw. der DIN-ISO-Reihe 16000. Wenden sie Methoden an, die hier nichtbeschrieben sind, legen sie diese offen und machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse.
  • verfügen über ein Qualitätssicherungssystem, das ein akkreditierungskonformes Arbeiten sicherstellt.
  • orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes, wie der Bewertungshilfe für Luftproben, kultivierbare Schimmelpilze und Bewertungshilfe für Luftproben, Gesamtsporensammlung (siehe Schimmelleitfaden des ⁠UBA⁠).
  • beraten Kunden über die anzuwendende Probenahmestrategie in dem konkret vorliegenden Fall und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten.
  • geben ihre Proben zur Untersuchung nur an ein qualifiziertes Schimmelpilzlabor und fügen ihrem Gutachten den Originalprüfbericht des Labors bei.
  • verzichten bewusst darauf, Schimmelpilze und ihre Stoffwechselprodukte einschließlich Toxine mit möglichen Gesundheitseffekten aufzulisten.
  • nehmen keine medizinischen Bewertungen der Ergebnisse vor.

 

Woran erkenne ich eine qualifizierte Firma für die Schimmelsanierung?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Bisher gibt es keine allgemein anerkannte Qualifikation für die Schimmelsanierung.
Einige Handwerker und Unternehmen haben sich auf die fachgerechte Beseitigung von Schimmelschäden spezialisiert.

Folgende Kriterien helfen Ihnen, eine qualifizierte Firma zu erkennen.
Allgemein:
In der Regel sind bei der Schimmelsanierung keine Desinfektionsmittel erforderlich. Es steht immer das Entfernen von Schimmel im Vordergrund. Firmen, die einen Schimmelbefall ausschließlich
mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, sind unseriös.

Qualifizierung
Ein qualifizierter Schimmelsanierer

  • hat mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf mit Meisterprüfung (zum Beispiel Maler, Lackierer, Stuckateur, Schreiner, Zimmermann, Bautenschutz) oder auch ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium etwa im Bereich Bauwesen, Architektur, Umwelttechnik in Verbindung mit einer Weiterbildung entsprechend der Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelschäden.
  • hat an einem mehrtägigen Weiterbildungskurs mit abschließender Prüfung teilgenommen, zum Beispiel bei einem der entsprechenden Fachverbände, Weiterbildungseinrichtungen oder den Handwerkskammern.
  • nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet „Schimmelpilze“ teil.

Planung und Vorbereitung
Ein qualifizierter Schimmelsanierer

  • nimmt vor Beginn der Sanierung den Schaden auf, um die Ursache und das Ausmaß zu ermitteln, zum Beispiel durch Begutachtung des Schadens, Feuchtigkeitsmessungen und Bauteilprüfungen.
  • empfiehlt, dass eine andere Firma oder ein Sachverständiger diese Leistung übernimmt, wenn er selbst die Ursachen und das Ausmaß nicht ermitteln oder beseitigen kann.
  • erstellt eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BGI 858 der BG Bau und legt die notwendigen Arbeitsverfahren fest (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Umgebungsschutz).
  • erstellt ein nachvollziehbares schriftliches Sanierungskonzept einschließlich der geplanten Sanierungsabschnitte und des Sanierungsziels sowie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schimmelschadens.
  • führt gegebenenfalls Sofortmaßnahmen aus, um die Vergrößerung des Schaden zu vermeiden (zum Beispiel Befall binden, Räume abschotten, Luftreiniger aufstellen).

Sanierung
Ein qualifizierter Schimmelsanierer

  • berücksichtigt die Vorgaben des Umweltbundesamtes (siehe „Schimmelleitfaden“) und die gesetzlichen Vorgaben (Biostoffverordnung) sowie Publikationen der Berufsgenossenschaft Bau (DGUV-Information 201-028).
  • saniert den Schaden, ohne dabei größere Konzentrationen an Stäuben, Fasern oder Schimmelpilzsporen freizusetzen, und ergreift entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Entfernen der mit Schimmel befallenen Materialien unter Einsatz von Maschinen, durch die Stäube sofort abgesaugt werden).
  • verzichtet auf den großflächigen Einsatz fungizider oder biozider Wirkstoffe (sogenannte Desinfektionsmittel) während und nach der Sanierung.
  • führt eine abschließende Feinreinigung in den betroffenen Räumen und dem Zugangsbereich durch.

Überwachung und Erfolgskontrolle
Ein qualifizierter Schimmelsanierer

  •  dokumentiert den Sanierungsverlauf und übergibt nach Abschluss überprüfbare Dokumente (Arbeitsberichte, Abnahmeprotokoll, Rechnung, gegebenenfalls Messprotokoll einer Trocknung mit den erforderlichen Messdaten und dem Nachweis des Stromverbrauchs).
  •  führt nach Abschluss der Schimmelbeseitigung Messungen zur Eigenkontrolle durch und lässt den Sanierungserfolg in der Regel durch einen externen Sachverständigen prüfen, bevor der Wiederaufbau beginnt.
 

Woran erkenne ich ein qualifiziertes Schimmelpilzlabor?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Bei einem Feuchte-/Schimmelschaden werden Sie nur in Ausnahmefällen selbst ein Schimmelpilzlabor beauftragen, Untersuchungen durchzuführen. Es ist aber von Vorteil, wenn Sie für Ihre Gespräche mit Sachverständigen über einige grundlegende Informationen verfügen und so die Kriterien für die Auswahl eines Labors einordnen können.

Folgende Hinweise helfen Ihnen, die Qualität einzuschätzen.

Qualifizierte Labore

  • besitzen eine Genehmigung zum Arbeiten mit infektiösem Material, vor allem auf dem Gebiet der Schimmelpilzidentifizierung, entsprechend § 44 Infektionsschutzgesetz,
  • haben mehrjährige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Umweltmykologie,
  • nehmen regelmäßig an mykologischen Weiterbildungsveranstaltungen teil,
  • orientieren sich bei ihrer Arbeit (Probenlagerung, Probenaufarbeitung, Identifizierung und Ergebnisberechnung) an den Empfehlungen der Normen DIN ISO 16000-16 bis -21,
  • machen Angaben zur Validierung, Messunsicherheit und Bewertung der Ergebnisse und legen diese offen, wenn sie Untersuchungen durchführen, die noch nicht in Normen beschrieben sind,
  • präzisieren gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Abhängigkeit von der Zielsetzung die Messaufgabe und machen Angaben zu den zu erwartenden Kosten,
  • verfügen über ein System der internen Qualitätskontrolle und der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse,
  • geben an, nach welchem Bestimmungsschlüssel sie die einzelnen Schimmelpilze identifiziert haben und mit welcher Messwertunsicherheit die erhaltenen Ergebnisse allgemein behaftet sind,
  • nehmen regelmäßig erfolgreich an Ringversuchen wie zum Beispiel „Identifizierung von Schimmelpilzen im Innenraum und in Lebensmitteln“ teil,
  • orientieren sich bezüglich der Bewertung ihrer Ergebnisse an den aktuellen Beurteilungskriterien der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes wie der Bewertungshilfe für Luftproben – kultivierbare Schimmelpilze und Bewertungshilfe für Luftproben – Gesamtsporensammlung (siehe Schimmelleitfaden des ⁠UBA⁠),
  • geben Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse nach Rücksprache mit dem Probenehmer bei Ergebnissen, die vom Auftraggeber nicht einschätzbar sind (fehlende Fachkenntnis),
  • geben in ihrer Interpretation der Ergebnisse nur in kurzer Form an, dass Feuchte-/Schimmelschäden ein hygienisches Problem darstellen,
  • nehmen keine medizinischen, baulichen und andere fachfremden Bewertungen der Ergebnisse vor, arbeiten aber in konkreten Einzelfällen kooperativ mit Ärzten und anderen Sachverständigen zusammen.
 

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Die rechtliche Bearbeitung eines Schimmelschadens ist in vielen Fällen kompliziert.
Je genauer sich der Anwalt mit der Schimmelproblematik auskennt, desto besser kann er Ihren Fall einschätzen. Der Werbung sind bei Rechtsanwälten jedoch enge Grenzen gesetzt. Sie dürfen weder Referenzfälle angeben, noch bestimmte Fähigkeiten herausstellen oder sich selbst anpreisen. Erlaubt sind lediglich Angaben zu Spezialisierungen, Fortbildungen und Mitgliedschaften. In der Regel stehen diese Informationen auf der Homepage des Anwalts. Ein weiteres Auswahlkriterium kann die Zugehörigkeit zu einer Fachanwaltschaft sein, zum Beispiel Fachanwaltschaft für Mietangelegenheiten, für Bau- und Architektenrecht oder für Versicherungsrecht.

Checkliste für die Auswahl eines guten Rechtsanwalts:

  • Ist der Anwalt auf das für mich wichtige Rechtsgebiet spezialisiert (zum Beispiel Baurecht)?
  • Nimmt er sich beim Erstkontakt ausreichend Zeit? Für die sorgfältige Erfassung des Tatbestands sollte sich der Rechtsanwalt Zeit nehmen; oft kann die Erstbesprechung weit über eine Stunde dauern.
  • Habe ich den Eindruck, dass er sich für meinen Fall interessiert?
  • Fragt der Anwalt gründlich nach bis der Tatbestand vollständig geklärt ist?
  • Fordert er von mir alle relevanten Schriftstücke ein und erklärt er mir, was er haben muss? Dies betrifft zum Beispiel Miet- oder Bauverträge, Versicherungsverträge mitsamt den allgemeinen Versicherungsbedingungen, vorhandene Privatgutachten und eventuell bereits vorhandene Korrespondenz mit der Gegenseite.
  • Ist der Anwalt zur Zusammenarbeit mit anderen Experten bereit? Ein Indiz dafür ist, wenn er sich Ihr Einverständnis geben lässt, den Fall  mit den von Ihnen beauftragten Sachverständigen zu besprechen – und diese Möglichkeit auch nutzt.
  • Fühle ich mich ausreichend über die Chancen und Risiken informiert, die mit der weiteren rechtlichen Verfolgung meiner Angelegenheiten einhergehen?
 

Woran erkenne ich einen guten Arzt, der bei vermuteten gesundheitlichen Problemen durch Schimmel helfen kann?

(nach: Donadio, S., Gabrio, T., Kussauer, R., Lerch, P., Wiesmüller GA. (2016) Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-060-3)

Einen Arzt zu finden, der sich mit Schimmel in Innenräumen und möglichen damit zusammenhängenden Gesundheitsbeschwerden auskennt, ist nicht einfach. Es gibt keine Zusatzbezeichnung für Ärzte, die sich direkt auf die Schimmelproblematik bezieht.
Zudem sind Ärzten bei der Werbung enge Grenzen gesetzt.

Die folgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen, einen guten Arzt zu finden.

Ein qualifizierter Arzt kann Weiterbildungen, Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte nachweisen, zum Beispiel in den Bereichen

  • Umweltmedizin;
  • Hygiene und Umweltmedizin;
  • Innere Medizin und Pneumologie (Lungenheilkunde);
  • Allergologie;
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde;
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten;
  • Mikrobiologie;
  • Virologie und Infektionsepidemiologie;
  • Arbeitsmedizin;
  • Infektiologie.

Auch die Zugehörigkeit zu einer medizinischen Fachgesellschaft weist auf entsprechende Arbeitsschwerpunkte hin. Relevant sind zum Beispiel die

  • Deutsche Gesellschaft für Pneumologie;
  • Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde;
  • Deutsche Gesellschaft für Dermatologie;
  • Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie;
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie;
  • Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin;
  • Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie;
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin.

Diese Informationen können Sie in aller Regel der Internetseite des Arztes entnehmen.

Ein qualifizierter Arzt:

  • verzichtet bei der Abklärung der Frage, ob ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Problemen und einem Feuchte-/Schimmelschaden im Innenraum besteht, auf voreilige Schlussfolgerungen. Im ersten Schritt sollte er sorgfältig die Krankengeschichte erheben und dabei vor allem auf eine möglicherweise vorliegende Anfälligkeit für gesundheitliche Wirkungen von Schimmelpilzen achten. Dazu gehören eine besonders ausgeprägte Abwehrschwäche (zum Beispiel aufgrund einer Tumorerkrankung, Leukämie, Stammzelltransplantation, Organtransplantation, HIV-Erkrankung (AIDS)), Mukoviszidose (Zystische Fibrose) oder Asthma. Liegt bei Ihnen eine solche Anfälligkeit vor, müssen Sie unter Umständen in besonderem Maße vor weiterem Kontakt zu einem Feuchte-/Schimmelschaden im Innenraum geschützt werden. Zudem sollten mögliche andere Ursachen für die gesundheitlichen Probleme geklärt werden.
  • wägt im weiteren Verlauf gemeinsam mit Ihnen sorgfältig ab, mit welchen Untersuchungsmethoden er die gesundheitlichen Probleme abklärt. Dabei sollte er sich an der Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) (AWMF-Register-Nr. 161/001) orientieren.
  • klärt Sie auch über die Grenzen der heutigen Nachweisverfahren auf.
    Im konkreten Einzelfall kann meist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Entstehen von gesundheitlichen Problemen und Schimmelbefall nachgewiesen werden. Der Arzt kann nur beurteilen, ob aufgrund der vorliegenden Erkrankung ein weiterer Kontakt zu Schimmel die Gesundheit beeinträchtigt. Nach heutigem Wissen können weder Allergien gegen Schimmelpilze, die bei Feuchte-/Schimmelschäden im Innenraum vorkommen, noch Schimmelpilzgiftstoffe (Mykotoxinen) im Körper zuverlässig nachgewiesen werden.


Folgende Punkte zeichnen generell einen guten Arzt aus:

  • Der Arzt nimmt mich und mein spezielles gesundheitliches Problem ernst.
  • Ich erhalte eine ausführliche und verständliche Information und Beratung.
  • Der Arzt gibt Hinweise auf weiterführende Informationsquellen und Beratungsangebote.
  • Er bezieht mich in alle Entscheidungen zu meiner gesundheitlichen Situation ein.
  • Arzt und Praxispersonal behandeln mich freundlich und respektvoll.
  • Ich erhalte ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen.
  • Der Arzt akzeptiert, dass ich im Zweifelsfall eine zweite Meinung einholen möchte.
  • In der Praxis werden der Schutz meiner Person und meine Intimsphäre gewahrt.
  • Die Praxis schützt meine persönlichen Daten.
  • Ich erkenne, ob und wie sich Arzt und Praxispersonal um die Qualität meiner Behandlung bemühen.
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 Allgemeine Gesundheit  Innenraum  Schimmel in Gebäuden