Hintergrund
In den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts machten sich die Nebenerscheinungen der Nachkriegs-Industrialisierung in immer deutlicherem Ausmaß bemerkbar. Die Emissionen in Luft, Wasser und Boden und die Zahl der Störfälle in Industrieanlagen hatten erschreckende Dimensionen angenommen.
Einer der schwersten Störfälle ereignete sich im Jahre 1976 in der italienischen Kleinstadt Seveso. Damals wurden hunderte von Einwohnern durch freigesetzte Dioxine nach einer Explosion in einem Produktionswerk zur Herstellung von Trichlorphenol vergiftet. Dies führte dazu, dass in Deutschland 1980 die „StörfallV“ und auf EU-Ebene 1982 die sog. „Seveso“-RL gesetzlich verankert wurden, um sicherzustellen dass für besonders gefährliche Anlagen wirksame Sicherheitsvorkehrungen etabliert werden.
Aus den historischen Ereignissen heraus lag dabei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Bevölkerung vor den unmittelbaren Auswirkungen luftgetragener Emissionen bzw. vor Brand- und Explosionsgefahren. Der Umweltschutz, also insbesondere der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, hatte lediglich theoretische Bedeutung. Das änderte sich nach dem „Sandoz“-Unfall 1986 in dessen Folge es zu einem großen Fischsterben und einer weitreichenden Zerstörung des aquatischen Ökosystems am Rhein gekommen ist.
In der Konsequenz wurde sowohl die StörfallV als auch die Seveso-RL novelliert und die Störfallvorsorge im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen auf Gewässer in die Regelwerke integriert.
Am Rhein selbst war bereits seit Jahren die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) der Verbesserung der Rhein-Gewässergüte verpflichtet. Die Defizite in der Unfallprävention rückten nach dem Sandoz-Unfall in den Blickpunkt und das UBA nutzte dies, um in den Folgejahren eine umfassende Strategie zum Risikomanagement für internationale Flusseinzugsgebiete auszuarbeiten.