Das Gesamtaufkommen getrennt erfasster gewerblicher Siedlungsabfälle in Deutschland kann nicht quantitativ benannt werden. Bundesweit werden keine statistischen Erhebungen dazu durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Daten bei Destatis zum Aufkommen von gewerblichen Siedlungsabfällen bei 20.000 mittleren und großen Betrieben zeigen, dass die Abfälle in einer Größenordnung von etwa 60 Ma.-% als Monofraktionen erfasst werden. Rund 40 Ma.-% der Gewerbeabfälle werden als Gemisch erfasst, dessen Recyclingpotenzial aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Materialien und potenziell enthaltener Störstoffe grundsätzlich schlechter als das der getrennt erfassten Abfallfraktionen ist. Das Potenzial zur Optimierung der Getrennterfassung ist demnach hoch.
Die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen war und ist immer wieder Anlass abfallwirtschaftlicher Diskussionen. Vor allem weil die Daten- und Wissensgrundlage zu diesen mengen- und ressourcenrelevanten Abfällen lückenhaft ist. Die Entsorgungswege erscheinen aus Umwelt- und Ressourcenschutzsicht oft optimierungswürdig. In den letzten Jahren wurden eine Reihe von Forschungsprojekten zu verfügbaren Daten und Informationen zur Zusammensetzung, zum Mengengerüst und zu den Entsorgungsstrukturen der Abfälle durchgeführt, siehe beispielsweise UBA-Texte 19/2011 und UBA-Texte 18/2015.
Für eine konsequentere Umsetzung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderten fünfstufigen Abfallhierarchie war es erforderlich, die GewAbfV aus dem Jahr 2002 umfassend zu novellieren. Diese trat am 1. August 2017 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2019 vollständig. Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 GewAbfV sollte die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklungen und der bis dahin gesammelten Erfahrungen zur Vorbehandlung und zum Recycling überprüfen, ob und inwieweit die Recyclingquote anzupassen sei. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt „Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung“ (FKZ 3719 33 302 0) (UBA-Texte 47/2023) initiiert, das über einen Zeitraum von drei Jahren die Grundlagen für die Erfüllung dieses Prüfauftrages der novellierten GewAbfV erarbeitete. Das Projekt verfolgte folgende Ziele: i) Darstellung der getrennten und gemischten Sammlung beim Erzeuger, insbesondere Begutachtung des neuen Instruments der Getrenntsammlungsquote, ii) Evaluierung der in Vorbehandlungsanlagen erreichten Sortier- und Recyclingquoten und der Verwertungswege und iii) Konzeption von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für einen besseren Vollzug sowie für mögliche Anpassungen der GewAbfV.
Auf Basis der Erhebung der Abfallerzeugung für das Jahr 2018 bei rund 20.000 Betrieben zeigte sich, dass mindestens 5,4 Mio. Tonnen gewerbliche Siedlungsabfälle angefallen sind. Etwa 63 Ma.-% der Gesamtmenge entfallen auf die getrennt gesammelten Fraktionen (rund 3,4 Mio. Tonnen). Bei dem übrigen Anteil in Höhe von 37 Ma.-% (rund 2 Mio. Tonnen) handelt es sich um die Summe aus gemischt gewerblicher Siedlungsabfall (AVV 200301 – hier: getrennt vom Hausmüll angeliefert oder eingesammelt), gemischten Verpackungen aus gewerblichen Anfallstellen (AVV 15010600) sowie gewerblichem Sperrmüll (AVV 200307). Mit Inkrafttreten der novellierten GewAbfV wurde der Katalog der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen um Holz und Textilien ergänzt. Diese beiden Fraktionen machen im Aufkommen der betrachteten Betriebe nur etwa 2,4 Ma.-% (Holz) bzw. < 0,1 Ma.-% (Textilien) der getrennt gesammelten Menge aus. Zusätzlich fallen in Gewerbebetrieben Abfälle an, die über die Pflichtrestmülltonne einer Beseitigung zugeführt werden. Diese Mengen sind in der Auswertung nicht enthalten.
Das Gesamtaufkommen an gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen in Deutschland setzt sich aus hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (AVV 20030102) und anteilig aus den Abfallarten AVV 20030100 (gemischte Siedlungsabfälle nicht differenzierbar) und AVV 200399 (Siedlungsabfälle a.n.g.) zusammen. Im Jahr 2020 lagen diese bei 2,7 Mio. Tonnen und für die Verpackungen bei 2,1 Mio. Tonnen, sodass beide Abfallarten im Jahr 2020 zusammen ein Gesamtaufkommen in Höhe von fast 4,9 Mio. Tonnen bilden. Der Anteil der Gemische, der direkt einer thermischen Abfallbehandlungsanlage zugeführt wurde, hat sich von 46 % (2016) auf 32 % (2020) verringert. Im selben Zeitraum hat sich der Anteil der in Sortieranlagen behandelten Gemische von 36 % (2016) auf 45 % (2020), der in sonstigen Behandlungsanlagen von 8 % (2016) auf 12 % (2020) erhöht. Der Mengenrückgang bei den thermischen Abfallbehandlungsanlagen und der gleichzeitige Mengen- bzw. Anteilsanstieg bei den Sortieranlagen und den sonstigen Behandlungsanlagen kann potenziell (anteilig) auf das Inkrafttreten der Novelle der GewAbfV im Jahr 2017 zurückgeführt werden. Ob durch die Sortierung der Gemische auch vermehrt Wertstoffe aussortiert wurden, kann auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes nicht ermittelt werden.
Auf Basis einer im Rahmen des Forschungsprojektes im Jahr 2020 durchgeführten Fragebogenerhebung zur Stoffstrombilanz von Voll- und Kaskadenanlagen zeigt sich, dass 18 Ma.-% der angenommenen Abfälle durch die Sortierung in einzelne Wertstoff-Fraktionen separiert werden. Mit 34 Ma.-% wird der überwiegende Teil der gewerblichen Abfallgemische zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet. Rund 30 Ma.-% werden als Sortierrest oder nicht sortierfähig für die energetische Verwertung ausgeschleust. 10 Ma.-% werden als Mineralikfraktionen aussortiert. Auf Abfälle zur Beseitigung entfällt ein Anteil von 5 Ma.-%. Die Differenzierung der Wertstoffe in einzelne Abfallfraktionen zeigt, dass insbesondere Holz und Fe-Metalle aus den Gewerbeabfallgemischen aussortiert werden. Während die aussortierten Metalle dem Recycling zugeführt werden, wird das aussortierte Holz zum überwiegenden Teil energetisch verwertet. Auch die aussortierten Kunststoffe erfahren mehrheitlich eine energetische Verwertung. Die aussortierte PPK-Fraktion wird vornehmlich dem Recycling zugeführt.
Eigene Sortieranalysen in dem Projekt zeigten, dass rund 27 Ma.-% des Inputs als potenziell stofflich verwertbar einzustufen wären und sich sogar noch in der Sortierfraktion Ersatzbrennstoffe/Sortierreste etwa 23 % potenziell stofflich verwertbare Anteile befinden.
Insgesamt zeigt sich anhand der Fragebogenerhebung, dass die Behandlung der vorbehandlungspflichtigen Gemische in erheblichen Anteilen nicht konform zur GewAbfV erfolgt. Die technische Ausstattung der Vollanlagen entspricht etwa zur Hälfte nicht den Mindestvorgaben, d.h. im Behandlungskonzept fehlt mindestens ein vorgeschriebenes Trennaggregat. Die Bilanzierung der Stoffströme nur über die erste Kaskadenstufe zeigt außerdem, dass fast 47 Ma.-% des Inputs als Ersatzbrennstoffe oder Sortierrest einer energetischen Verwertung zugeführt werden. In der ersten Stufe einer Behandlungskaskade dürfen lediglich Monofraktionen an Wertstoffen sowie Schad- und Störstoffe aussortiert werden. Abfallgemische zur sonstigen, insbesondere energetischen Verwertung dürfen nicht ausgeschleust werden. Die verbleibenden Gemische sind vollständig der nachgeschalteten Anlage zuzuführen; dies geschieht aber nur für ein Viertel des Outputs.