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Arbeitshilfen für Firmen

Für Firmen gibt es an vielen Stellen Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten unter REACH.

1. Hilfsangebote öffentlicher Einrichtungen

Anleitungen für Firmen gibt es auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Auf der ECHA Hilfe-Seite finden sich einschlägige Links, z. B. zu den ECHA Leitlinien (guidance documents), zu Manuals für die Dossier-Erstellung und zu relevanten IT-Tools. Es ist auch möglich, in den Fragen und Antworten (Q&As) zu suchen.

Mit Hilfe des „public activities coordination tool” PACT erhalten Sie einen Überblick darüber, wie der Stand der Aktivitäten ist, die die Behörden unter REACH und CLP für einen bestimmten Stoff entfalten.

Die nationale Auskunftsstelle für REACH ist in Deutschland der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelte REACH-CLP-Biozid Helpdesk. Der Helpdesk informiert und gibt Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH, CLP und der EU Biozid-Verordnung und unterstützt bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung, sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Bioziden. Auch beim Helpdesk gibt es „häufig gestellte Fragen“ (FAQs), in denen man recherchieren kann.

Der EU Chemical Legislation Finder (EUCLEF) ist ein Instrument für regulatorische Informationen über Chemikalien, mit dem Unternehmen herausfinden können,
wie ihre Stoffe in der EU reguliert werden und welche rechtlichen Verpflichtungen sie haben. EUCLEF umfasst 51 europäische Gesetzgebungen (Stand 02/25).

2. Prüfrichtlinien und Prüflabore

Sind neue Versuche mit Stoffen erforderlich, so werden diese nach den Prüfmethoden durchgeführt, die in der Prüfmethodenverordnung der EU (EG) Nr. 440/2008 ausgewiesen sind. Bisher wurden in der EU-Prüfmethodenverordnung die entsprechenden Prüfvorschriften vollständig und in allen EU-Amtssprachen verfügbar gemacht. Mit der Verordnung (EU) 2023/464 zur Änderung der Prüfmethodenverordnung wurde das Vorgehen geändert. Bisher enthaltene und noch aktuelle Prüfmethoden bleiben im Volltext in der EU-Prüfmethodenverordnung erhalten. Neue oder geänderte Prüfmethoden werden nur in einer Tabelle aufgezählt und ein Bezug auf die ⁠OECD⁠-Veröffentlichung vorgenommen.

Eine Liste GLP-zertifizierter Prüfeinrichtungen in Deutschland stellt das BfR zur Verfügung.

3. Spezielle Hinweise zum Belebtschlamm-Atmungshemmtest OECD 209 (2010)

Zur OECD Guideline 209 „Activated Sludge, Respiration Inhibition Test (Carbon and Ammonium Oxidation)” gibt es häufig Anfragen von Antragstellern und Prüfinstituten zur Interpretation der Richtlinie und zur Durchführung der Studien. Das Umweltbundesamt beantwortet diese Fragen in einem Frage- und Antwort-Dokument und gibt Hinweise dazu, wie eine Studie durchgeführt werden sollte, damit sie vom Umweltbundesamt anerkannt wird. Das Dokument gilt für alle Vollzüge - Pflanzenschutz, Biozide, Arzneimittel und ⁠REACH⁠.

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