Worum geht es bei der Verordnung?
Die EU-Methanverordnung 2024/1787 verpflichtet Betreiber fossiler Energieinfrastrukturen, Methanemissionen regelmäßig zu messen sowie Leckagen schnell zu beseitigen und das Ablassen und Abfackeln von Gasen zu verringern. Die Überwachung in Deutschland erfolgt durch die Überwachungsbehörden der Bundesländer, die jährliche Berichterstattung der Emissionen obliegt dem Umweltbundesamt. Koordiniert wird die Verordnung im Bundeswirtschaftsministerium. Die Emissionsdaten der Betreiber werden aggregiert und auf dieser Seite veröffentlicht. Sie fließen aber auch in die internationale Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen ein. Dies schafft Transparenz und ermöglicht einen direkten Vergleich mit anderen Ländern.
Die Verordnung zielt nicht nur darauf, die direkten Methanemissionen im Energiesektor Europas zu verringern, sondern berücksichtigt auch die Emissionen fossiler Energieträger, die nicht auf dem Gebiet der EU entstehen, jedoch bis zur Bereitstellung in Europa auftreten (Vorkettenemissionen). So kann Europa beim Import fossiler Energieträger auch auf Umweltmindeststandards in Produktionsländern hinwirken.