Am 5. August 2024 ist die Europäische Methanverordnung in Kraft getreten. Sie ist ein Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken soll. Darüber hinaus hat sich Deutschland auf der 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen verpflichtet, Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 zu senken.
Die EU-Methanverordnung 2024/1787 verpflichtet Betreiber fossiler Energieinfrastrukturen, Methanemissionen regelmäßig zu messen sowie Leckagen schnell zu beseitigen und das Ablassen und Abfackeln von Gasen zu verringern. Die Überwachung in Deutschland erfolgt durch die Überwachungsbehörden der Bundesländer, die jährliche Berichterstattung der Emissionen obliegt dem Umweltbundesamt. Koordiniert wird die Verordnung im Bundeswirtschaftsministerium. Die Emissionsdaten der Betreiber werden aggregiert und auf dieser Seite veröffentlicht. Sie fließen aber auch in die internationale Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen ein. Dies schafft Transparenz und ermöglicht einen direkten Vergleich mit anderen Ländern.
Die Verordnung zielt nicht nur darauf, die direkten Methanemissionen im Energiesektor Europas zu verringern, sondern berücksichtigt auch die Emissionen fossiler Energieträger, die nicht auf dem Gebiet der EU entstehen, jedoch bis zur Bereitstellung in Europa auftreten (Vorkettenemissionen). So kann Europa beim Import fossiler Energieträger auch auf Umweltmindeststandards in Produktionsländern hinwirken.
Welche Brennstoffe enthalten Methan?
Erdgas ist ein Gasgemisch, welches zum größten Teil aus Methan besteht. Die Zusammensetzung schwankt zwischen den Förderstätten. In Deutschland liegt der Methan-Anteil im Erdgasnetz zwischen 80 und 95 Prozent.
Biogas ist ein Gasgemisch, das bei der Vergärung von Biomasse entsteht. Die Zusammensetzung hängt wesentlich von den eingesetzten Substraten ab. In der Regel liegt der Methananteil bei rund 60 Prozent. Biogas wird häufig direkt vor Ort verstromt. Bei der Einspeisung ins Erdgasnetz wird das Biogas „konditioniert“, sprich unerwünschte Bestandteile werden entfernt. Das Ergebnis wird als Biomethan bezeichnet. Allerdings wird Biomethan nur dann unter der Methanverordnung mitberücksichtigt, wenn es mit Erdgas gemischt in den Leitungen transportiert wird.
Grubengas ist ein Gasgemisch, das bei der Verritzung von Steinkohle austritt. Durch die Druckreduzierung beim Stollenvortrieb strömt das in der Kohle gebundene Methan in den Stollen. Auch nach Beendigung des Bergbaus setzt sich dieser Prozess fort. Das Gas strömt dann über die alten Schächte an die Oberfläche. Die Zusammensetzung ist von vielen Parametern abhängig und kann von Methangehalten von wenigen Prozenten bis hin zu 95 Prozent betragen.
Begleitgas bei der Ölförderung wird zwangsläufig mitgefördert. Dieses Gas setzt sich aus diversen Kohlenwasserstoffen – unter anderem auch Methan – sowie weiteren nichtkohlenwasserstoffhaltigen Gasen zusammen. Wenn es keine direkte Verwendungsmöglichkeit gibt, wird das Gas zur Druckerhaltung wieder zurückgepresst, aber auch abgefackelt oder im schlimmsten Fall unkontrolliert in die Atmosphäre entlassen.
Was umfasst die Verordnung?
Gemäß Kapitel 1 umfasst die Verordnung:
die Exploration und Förderung von Rohöl und Erdgas und die Sammlung und Verarbeitung von Erdgas
inaktive Bohrlöcher, vorübergehend verfüllte Bohrlöcher und dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher
Transport und Verteilung von Erdgas
die unterirdische Speicherung von Erdgas und Tätigkeiten in Terminals und Anlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG), einschließlich Verflüssigung und Wiederverdampfung
aktive untertägige und übertägige Kohlebergwerke, stillgelegte untertägige Kohlebergwerke und aufgegebene untertägige Kohlebergwerke
sowie gemäß Kapitel 5 auch die außerhalb der Europäischen Union entstehenden Methanemissionen von Rohöl, Erdgas und Kohle, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Wieviel Methan deckt die Verordnung ab?
Fast 80 Prozent der Methanemissionen Deutschlands stammen aus der Landwirtschaft sowie der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (aus dem englischen kurz LULUCF). Weitere Emissionsquellen sind Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr und in stationären Anlagen sowie Emissionen durch die Abwasser- und Klärschlammbehandlung.
Emissionen aus der Bereitstellung fossiler Brennstoffe tragen zu weniger als 5 Prozent der nationalen Gesamtmethanemissionen bei – aber nur diesen Teil umfasst die Methanverordnung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedsstaaten – gemäß internationalen Vorschriften – ihre Emissionen nach dem Territorial-Prinzip berichten. Somit werden nur direkt in einem Land entstehende Emissionen erfasst. Da Deutschland einer der größten Importeure fossiler Energieträger ist, sind die bei Transport und Förderung entstehenden Emissionen (Vorkettenemissionen) nicht in den nationalen Inventaren enthalten. Global betrachtet tragen gerade diese Vorkettenemissionen über 30 Prozent zu den Gesamtmethanemissionen bei. So werden in einigen Ländern Begleitgase bei der Ölförderung unverwertet in die Atmosphäre entlassen, Grubengas aus stillgelegten Steinkohlebergwerken entweicht durch alte Stollen und Schächte in die Atmosphäre und an der Erdgasinfrastruktur entweichen durch unzureichende Überwachung und Wartung enorme Mengen an Erdgas.
Um Einfluss auf die Förderländer zu erlangen, möchte die EU das Instrument der Methanverordnung nutzen, um Importe fossiler Brennstoffe mit geringen Vorkettenemissionen zu bevorzugen. Ferner zeigt die EU auch auf, dass es möglich ist, diffuse Emissionen minimal zu halten. Wie die Internationale Energieagentur (IEA) zeigt, kann dies sogar oftmals kostenneutral oder mit finanziellem Benefit einhergehen.
Warum sind Landwirtschaft und LULUCF nicht mit in der Methanverordnung?
Die Methanverordnung ist nur ein Teil des Fit-For-55-Pakets der EU. Dieses umfasst eine Vielzahl von Programmen und Mechanismen, die Emissionen in der EU zu reduzieren. Die Bereiche Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Akronym aus dem Englischen: LULUCF) sind in der „Lastenteilungsverordnung“ mit abgedeckt. In dieser wird vorgegeben, dass in den von der Verordnung erfassten Sektoren bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 um 40 Prozent zu senken sind.
Was wurde schon erreicht?
Tatsächlich gab es schon erhebliche Anstrengungen vor Inkrafttreten der Methanverordnung, Methanemissionen zu minimieren. Während im Jahr 1990 noch 1.343 Kilotonnen Methan aus diffusen Quellen für die Bereitstellung fossiler Energieträger emittiert wurden, waren es 30 Jahre später nur noch 80 Kilotonnen. So wurden beim Erdgas die recht schadensanfälligen Graugussleitungen durch Stahl- oder Plastikleitungen ersetzt. Durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wurden durch eine Vergütung für die wirtschaftliche Verstromung von Grubengas die Emissionen im stillgelegten Steinkohlenbergbau um über 98 Prozent gesenkt. Auch das schrittweise Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus ist ein Haupttreiber des Rückgangs von Methanemissionen. In den letzten Jahren sind durch umfassende Programme zur Erkennung und Reparatur von Lecks (Akronym aus dem Englischen: LDAR) sowie durch den Einsatz moderner Techniken, wie zum Beispiel mobiler Verdichter, auch die Emissionen beim Gastransport und der -verteilung zurückgegangen.
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