Europäische Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten

Gipskartonplatten in einer Emissionsprüfkammerzum Vergrößern anklicken
Gipskartonplatten in einer Emissionsprüfkammer
Quelle: Klaus-Reinhard Brenske / UBA

Um zuverlässige Angaben zu Schadstoffemissionen aus Bauprodukten machen zu können, sind sowohl validierte Prüfverfahren als auch qualifizierte Prüfstellen erforderlich. Erste europäische Prüfverfahren zur Bestimmung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten liegen seit einiger Zeit vor und inzwischen gibt es auch erste nach EU-Vorgaben benannte Prüflabore dafür.

Der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt ist schon seit 25 Jahren ein Ziel der Europäischen Union. Seit über 15 Jahren gibt es Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung, die in allen Mitgliedstaaten frei handelbar sind. Leider war es bisher nicht möglich, Informationen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der CE-Kennzeichnung abzudecken, denn die benötigten europäischen Prüfverfahren fehlten. Inzwischen sind mehrere Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten als Europäische Technische Spezifikation (CEN/TS) und ein erstes als Europäische Norm (EN) erschienen und können in harmonisierten Europäischen Normen für Bauprodukte oder in Europäischen Technischen Bewertungen für Bauprodukte Anwendung finden.

VOC⁠-Emissionen in die Innenraumluft

Emissionen aus Bauprodukten für den Innenausbau dürfen nicht dazu führen, dass die Innenraumluft in Gebäuden die Bewohner krank macht. Um eine den Mindestanforderungen entsprechende Innenraumluftqualität anstreben zu können, benötigen Planer zuverlässige Angaben zu den Emissionen aus allen verwendeten Bauprodukten. Damit Angaben zwischen verschiedenen Produkten vergleichbar sind, sollten sie auf demselben Prüfverfahren basieren. Für die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in die Innenraumluft gibt es seit Ende 2013 eine europäisch harmonisierte Prüfmethode DIN CEN/TS 16516, die inzwischen in eine Europäische Norm DIN EN 16516 überführt wurde. Für dieses Verfahren hat die Europäische Kommission im Jahr 2016 einige Prüflabore anerkannt, die nach EU-Kriterien den Status einer notifizierten Stelle für Prüfungen nach CEN/TS 16516/ EN 16516 bekommen haben. Diese Prüflabore können alle Bauprodukthersteller beauftragen, die europäisch anerkannte Prüfergebnisse für ihr Produkt benötigen.

Es fehlt noch die Festlegung eines einheitlichen Deklarationsformats für die Angaben zu VOC-Emissionen in der CE-Kennzeichnung der Bauprodukte und in der dazugehörigen Leistungserklärung (Angabe von Einzelwerten und/oder Zuordnung der Ergebnisse zu Klassen). Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob sie Klassen zur Deklaration der VOC-Emissionen festlegen wird (siehe hierzu Briefing: Konsensfindung zur Bewertung von Bauproduktemissionen). Falls die Europäische Kommission keine Klassen festlegt, können Bauprodukthersteller Angaben zu den gemessenen Einzelstoffen als deklarierte Werte machen.

Die Prüfmethode DIN EN 16516 dient erstrangig dazu, verbindliche VOC-Prüfungen in den Mitgliedstaaten der EU zu vereinheitlichen und Angaben zu VOC-Emissionen im Kontext der CE-Kennzeichnung zu ermöglichen. Sie eignet sich zusätzlich genauso gut zum Nachweis von freiwilligen Kriterien beispielsweise in Umweltzeichen oder zu neutralen Angaben zum Emissionsverhalten bei Umweltdeklarationen (EPDs).

Für die VOC-Angaben bei EPDs hat das ⁠UBA⁠ eine Empfehlung zur Darstellung der Prüfergebnisse erarbeitet. Die beigefügte Excel-Maske zeigt den UBA-Vorschlag zur Deklaration von VOC-Emissionen in Umweltdeklarationen nach DIN EN 15804 (produkt- und werkspezifische Deklaration). Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.

Für die VOC-Angaben bei EPDs hat das UBA eine Empfehlung zur Darstellung der Prüfergebnisse erarbeitet.
UBA-Vorschlag zur Deklaration von VOC-Emissionen in Umweltdeklarationen nach DIN EN 15804
Quelle: Umweltbundesamt VOC-Emissionen in Umweltdeklarationen nach DIN EN 15804

Das ⁠UBA⁠ empfiehlt allen Herstellern von Bauprodukten, die ⁠VOC⁠ freisetzen, die DIN EN 16516 in ihren Produktspezifikationen jetzt umzusetzen. Es ist im Interesse der Verwender und eines fairen Wettbewerbs, dass transparente Angaben zu VOC-Emissionen möglichst rasch zum Standard am Markt werden. Ab 2019 sind Angaben zu VOC in der CE-Kennzeichnung auf der Grundlage von Normungsaufträgen der Europäischen Kommission für eine Reihe von Bauprodukten verpflichtend. Erste erfolgreiche Vorbilder werden dringend benötigt, um die Umsetzung voranzubringen.

Auslaugung von gefährlichen Stoffen in Boden und Gewässer

Auslaugung von Schadstoffen aus der Gebäudehülle und aus Infrastrukturbauwerken trägt zur diffusen Umweltbelastung bei. Um sicherzustellen, dass Schadstoffauslaugung aus Bauwerken die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltqualitätsziele nicht gefährdet, benötigen Planer Informationen zum Auslaugverhalten von Bauprodukten. Bisher sind Informationen über die in Bauprodukten enthaltenen gefährlichen Stoffe und ihre Freisetzung nur selten verfügbar. Dies liegt zum einen Teil daran, dass geeignete, allgemein anerkannte Prüfmethoden erst seit relativ kurzer Zeit vorhanden sind zum anderen Teil daran, dass verbindliche Informationspflichten bis heute fehlen.

Einer der wichtigsten Voraussetzungen, um zuverlässige und vergleichbare Informationen zur Auslaugung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten verfügbar zu machen, liegt seit Ende 2014 vor. Die Prüfmethode DIN CEN/TS 16637-2 gilt für alle monolithischen, plattenartigen und bahnenartigen Bauprodukte (nicht für körnige Bauprodukte). Ein für körnige Bauprodukte geeignetes Verfahren ist im Dezember 2016 als CEN/TS 16637-3 erschienen. Auch für diese beiden Prüfmethoden können sich Prüfstellen jetzt nach EU-Vorgaben qualifizieren. Die Europäische Kommission listet die Methoden unter den horizontalen Spezifikationen in ihre Datenbank NANDO. Kompetente Prüfstellen können einen Antrag zur Aufnahme stellen.

Vor der Umwandlung der Oberflächenauslaugprüfung nach CEN/TS 16637-2 und des Säulentests nach CEN/TS 16637-3 in Europäische Normen (EN) hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission noch einen europäischen Ringversuch zur weiteren Validierung der Methoden koordiniert. Angaben zum Auslaugverhalten in der CE-Kennzeichnung werden erst verpflichtend, wenn die benötigte Methode als EN vorliegt.

Bis dahin empfiehlt das UBA, die Oberflächenauslaugprüfung und den Säulentest freiwillig zu nutzen. Insbesondere bei EPDs wären nach CEN/TS 16637-2 oder nach CEN/TS 16637-3 deklarierte Werte zur Freisetzung der für das Produkt relevanten gefährlichen Stoffe eine wichtige und wertvolle Ergänzung. Solche Angaben würden bei Bauprodukten, die zur umweltoffenen Anwendung vorgesehen sind, die Bedeutung der EPDs für den Umweltschutz erheblich steigern.

Zu der Normengruppe gehören außerdem die CEN/TS 16637-1, die weiterführende Hinweise zur Auswahl und Durchführung der Auslaugtests gibt, sowie die Terminologienorm EN 16687, die die Begriffe für die Messung und Bewertung der Freisetzung von Schadstoffen aus Bauprodukten definiert. Ferner sind im Jahr 2019 eine Reihe von harmonisierten Methoden für die Analytik der ⁠Eluate⁠ und für Feststoffanalysen erschienen (siehe veröffentlichte Normen des CEN/TC 351).

Drei Prüfzylinder gefüllt mit Bauprodukten
Perkolationsprüfung der Stofffreisetzung aus körnigen Bauprodukten nach DIN CEN/TS 16637-3
Quelle: Conrad Dorer / UBA
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Bauprodukt  Prüfverfahren  VOC  Auslaugung  Innenraumluft  Normung  Umweltproduktdeklaration  CE-Kennzeichnung  Prüflabore