Eine europaweit einheitliche Begrenzung und Kennzeichnung von Materialausgasungen fehlt bis heute.
Seit 2018 stehen harmonisierte Methoden für die Messung der Bauproduktemissionen bereit. Mit der Veröffentlichung der ersten vollständigen EU-LCI-Liste (LCI kurz für„lowest concentration of interest“) ist es jetzt möglich, Schadstoffe, die aus Bauprodukten ausgasen, gesundheitlich zu bewerten. Für die Industrie ist die EU-LCI-Liste eine verlässliche Grundlage, um emissionsarme Bauprodukte zu entwickeln.
Die Europäische Kommission verfügt somit nun über die notwendigen Instrumente, Schadstoffbelastung der Innenraumluft durch die Bewertung der Emissionen von Bauprodukten zu verringern. Dadurch kann ein europaweit einheitliches, hohes Schutzniveau der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ausgasungen aus Bauprodukten in Gebäuden ermöglicht werden.
Die Liste kann hier eingesehen werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet seit vielen Jahren an der EU-LCI Aktivität mit und leitet die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe.
Seit 2015 unterstützt das UBA diese Aktivität zusätzlich durch jährliche Vergabe von Forschungsvorhaben für die Erstellung von Stoffdossiers für die Ableitung von EU-LCI Werten.