REACH in der Praxis IV, Fachworkshop 3: REACH Kommunikation in den Lieferketten

Deckblatt des Leitfadens
© Umweltbundesamt

Workshop 3: 26. April 2016

Hintergrund und Ziele

Zulassungspflicht und Beschränkungen sind Instrumente in ⁠REACH⁠, die für problematische Stoffe die Registrierung ergänzen. Im dritten Fachworkshop geht es um die Verpflichtungen, aber auch um die Möglichkeiten, die diese Prozesse Unternehmen bieten. Der Schwerpunkt liegt auf Kommunikationsprozessen am Ende der Lieferketten, zu industriellen und gewerblichen Anwendern und zum Verbraucher.

Die Referenten bringen Erfahrungen ein aus der nationalen und europäischen Gesetzgebung, aus aktueller Forschung und aus Umsetzungswissen in den Unternehmen.. Es bestehen viele Möglichkeiten zum Austausch, zur Diskussion von Umsetzungshilfen und zum Handlungsbedarf in den Unternehmen.

Inhalt und Ablauf

Der Workshop gibt zunächst einen Überblick über die REACH-Mechanismen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Konsequenzen für die Kommunikation in den Lieferketten. Für Stoffe, für Gemische und für Erzeugnisse. Es werden aktuelle Entwicklungen und Beispiellösungen aus Deutschland sowie Erfahrungsberichte aus Unternehmen vorgestellt. Welche Instrumente gibt es, um die eigenen Aufgaben anzugehen? Welche Tipps aus der Praxis sind hilfreich? Folgende Gesichtspunkte werden angesprochen:

  • Zulassung und Beschränkungen unter REACH;
  • Besonders besorgniserregende Stoffe, Kandidatenliste, Anhang XIV;
  • „REACH-Konformität“: Was steckt dahinter;
  • Import von Erzeugnissen, Art. 7;
  • Kommunikationsformate zu Erzeugnissen und Teilerzeugnissen
  • Lieferanten-Kunden-Kommunikation zu Art.33.1;
  • Anfragen-Management zu Art. 33.2;
  • Erfahrungen aus dem Vollzug und ENFORCE IV;
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der eigenen Rohstoffe;
  • Unternehmerische Eigenverantwortung: Möglichkeiten jenseits der Regulierung;
  • Mehr ⁠Nachhaltigkeit⁠ als Unternehmens-Strategie.   

Zielgruppe

Zielgruppe sind Formulierer und Endanwender von Chemikalien sowie Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen und ihre Verbände. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Kommunikation in den Lieferketten ist die Teilnahme auch für Landes- und Bundesbehörden interessant, die mit REACH befasst sind.

Hinweis: Für das Verständnis der Beiträge sind zumindest grundsätzliche Kenntnisse der REACH-Prozesse hilfreich. „Neueinsteigern“ empfehlen wir zur Vorbereitung die Dokumentation des Fachworkshops „REACH – wie geht das?“ und den Vortrag von Herrn Schulte und Frau Vierke zu Regulierungen am 26. November 2015. Die grundsätzlichen Erfordernisse zum Sicherheitsdatenblatt unter REACH werden auf dem Workshop am 26. April 2016 nicht thematisiert.

Organisatorisches

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Bei der Anmeldung ist die jeweilige Rolle und Größe des teilnehmenden Unternehmens anzugeben.
Bei einer zu hohen Zahl von Anmeldungen behalten wir uns vor, eine Auswahl vorzunehmen. Dies geschieht entsprechend der Schwerpunktsetzung des Workshops und der Rolle der Teilnehmer in REACH. Sind alle Plätze vergeben, wird eine Warteliste eingerichtet.

Sollten Sie an dem vorgesehenen Termin doch nicht teilnehmen können, werden Sie gebeten uns dies mitzuteilen, damit diese Plätze erneut vergeben werden können.

Für den Workshop ist verbindlich ein Unkostenbeitrag von 20,- Euro zu entrichten. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung vor Ort.
Wir würden uns freuen, Sie auf unserem Fachworkshop begrüßen zu dürfen.

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