Maßnahmenprogramme sind ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Sie lassen sich verschiedenen Schwerpunkten zuordnen:
Es sind vielfältige Maßnahmen in verschiedenen Schwerpunkten zur Verbesserung des Zustands der Gewässer nötig. Angegeben ist jeweils der prozentuale Anteil der Gewässerabschnitte, in denen unterschiedliche Maßnahmen bis 2027 oder danach geplant sind.