Nach der Ermittlung des generellen Flächenbedarfs und der allgemeinen Flächenverfügbarkeit gilt es, diese Flächen tatsächlich zu sichern. Im Folgenden werden einige wichtige Instrumente zur Flächenbereitstellung und -sicherung für Renaturierungsmaßnahmen aufgeführt. Ausführliche Erläuterungen zu diesen und weiteren Instrumenten und Methoden zur Bereitstellung von Gewässerentwicklungsflächen enthält das DWA-Merkblatt 610 "Neue Wege der Gewässerunterhaltung: Pflege und Entwicklung von Fließgewässern" (DWA 2010).
In den Bundesländern kommen unterschiedliche Instrumente zur Flächenbereitstellung zum Einsatz. Nähere Auskunft dazu können die Ansprechpersonen in den einzelnen Bundesländern geben. Mehr dazu: Landesbehördliche Informationen und Kontakte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Instrumente für eine Flächenbereitstellung ist groß und die Wahl der geeigneten Instrumente nicht immer einfach. Durch eine sinnvolle Kombination von Instrumenten lassen sich jedoch gewässernahe Flächen langfristig und oftmals kostengünstig sichern. Das oben erwähnte DWA-Merkblatt 610 beschreibt solche Beispiele aus der Praxis. Ein weiteres Beispiel für ein erfolgreiches Flächenmanagement ist die strategische Zusammenarbeit des Wasserwirtschaftamtes mit der Bodenneuordnung für das Renaturierungsprojekt an der Nebel in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr dazu: Effektive Umsetzung durch langfristig angelegtes Flächenmanagement an der Nebel
Eigentumsrechtliche Flächensicherung
Der Ankauf von Flächen für die Renaturierung durch die öffentliche Hand oder den Gewässerunterhaltungspflichtigen ermöglicht eine dauerhafte Sicherung der Gewässerentwicklung. Er ist der Königsweg der Flächensicherung, denn auf den eigenen Flächen gibt es kaum Restriktionen für die Bewirtschaftung und Flächenentwicklung. Der Flächenkauf ist deshalb eine sehr effektive Variante der Flächensicherung für eine langfristige Gewässerplanung. Zudem besteht eine hohe Rechtssicherheit im Verfahren der eigentumsrechtlichen Flächensicherung. Mehr dazu: Flächenankauf als Grundvoraussetzung für langfristige Entwicklung der Wümmeniederung
Ein Flächenankauf kann sehr kostenintensiv und mit hohem Verwaltungs- und Zeitaufwand verbunden sein. Zudem ziehen Personen im Eigentum von landwirtschaftlichen Flächen oft einen Flächentausch gegenüber einem Flächenverkauf vor. Ein Flächentausch kann über einen freiwilligen Landtausch oder ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Die vereinfachte Verfahrensvariante der Flurbereinigung kann u. a. dann eingesetzt werden, wenn die Flurbereinigung der naturnahen Entwicklung von Gewässern dient (FlurbG § 86).
Eine eigentumsrechtliche Flächensicherung durch Kauf oder Tausch bietet sich vor allem dann an, wenn:
- eine anderweitige Nutzung der Auenbereiche ausgeschlossen werden soll;
- bauliche Maßnahmen zur Gewässerentwicklung geplant sind, die auch das Gewässerumfeld betreffen;
- eine langfristige und eigendynamische Entwicklung des Gewässers angestrebt wird, deren "Erfolg" oftmals erst Jahre oder Jahrzehnte später sichtbar wird.
Flächenbereitstellung ohne eigentumsrechtliche Sicherung
Ist ein Flächenerwerb nicht möglich, bieten sich andere Instrumente der Flächenbereitstellung an. Hierzu zählen:
- Persönliche Dienstbarkeit, Reallast, Baulast
Eintragungen ins Grundbuch oder Baulastverzeichnis, die bestimmte Handlungen ausschließen, die Duldung der Nutzung durch Dritte festlegen oder die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen seitens Personen im Eigentum von Grundstücken festschreiben.
- Städtebaulicher Vertrag
Geeignetes Umsetzungsinstrument, falls Renaturierungsmaßnahmen den Zielen der Bauleitplanung dienen, insbesondere im Fall einer Eingriffskompensation. Eine Kombination mit Eintragungen in Grundbuch oder Baulastverzeichnis unterstützt die Flächensicherung zusätzlich.
- Flächenpacht
Ein Flächenpachtvertrag legt Nutzungsintensität und tolerierte Gewässerentwicklungen fest. Er eignet sich eher für Nutzungsextensivierung in der Aue als für weitreichende Veränderungen durch eine Gewässerentwicklung (z. B. Uferabbrüche, Laufverlagerungen).
- Entschädigungsvereinbarung
Diese Vereinbarung kommt zumeist dann zum Tragen, wenn Flächenkauf oder -tausch ausgeschlossen sind und keine Änderung der Flächennutzung geplant ist, aber sich die Gewässerentwicklung negativ auf die Flächennutzung auswirkt (beispielsweise bei Flächenverlust durch Uferabbrüche).
- Sicherung im Rahmen von Vertragsnaturschutz und Agrarumweltprogrammen
Vertragliche Vereinbarungen, die an Programme der Wasserwirtschaft oder des Naturschutzes gebunden sind (z. B. Uferrandstreifenprogramme der Länder, Feuchtwiesenschutzprogramme).
- Sicherung im Rahmen des hoheitlichen Naturschutzes
Die Fläche kann auf Grundlage der Naturschutzgesetzgebung unter Schutz gestellt werden (z. B. als "Naturschutzgebiet", "Geschützter Landschaftsbestandteil" oder "Geschütztes Biotop"). Vorteile sind die langfristige Gültigkeit, die Allgemeinverbindlichkeit, die geringe Kostenintensität und der relativ geringe Verwaltungs- und Zeitaufwand. Dem stehen häufig eine geringe Akzeptanz seitens der Personen mit Flächeneigentum und die geringe Flexibilität der Nutzung gegenüber.
Die Instrumente Ökokonto und Flächenpool bauen auf der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf. Diese regelt, dass Bauvorhaben, die einen nachhaltigen Schaden an Natur und Landschaft hinterlassen und die sich nicht vermeiden lassen, vom Verursacher ausgeglichen werden müssen. Eine Ausgleichsmaßnahme kann dabei auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Ausgleichende Maßnahmen können auch zeitlich vor einem Eingriff durchgeführt werden. Durch diese Vorleistung erhält der Verursacher ein Guthaben auf seinem Ökokonto, das er für spätere Eingriffe nutzen kann.
Das Instrument des Ökokontos kann mit dem Flächenpoolkonzept gekoppelt werden. Ein Flächenpool ist eine Sammlung von potenziellen Ausgleichsflächen, auf denen zukünftige Eingriffe (z. B. negative Folgen für Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen) kompensiert werden können. Im Vorgriff auf zu erwartende Eingriffe stellen Kommunen durch ein zielgerichtetes Flächenmanagement (Grunderwerb, Flächentausch, Flurneuordnung) geeignete Flächen zum Ausgleich von Eingriffsvorhaben bereit. Es können drei Flächenkategorien unterschieden werden:
- Poolfläche: Fläche verfügbar, aber noch keine Ausgleichsmaßnahme umgesetzt.
- Ökokontofläche: Fläche und Ausgleichsmaßnahme rechtlich gesichert, Ausgleichsmaßnahme bereits durchgeführt, aber noch keine Zuordnung zu einem Eingriff.
- Ausgleichsfläche: Fläche und Ausgleichsmaßnahmen sind einem konkreten Eingriff zugeordnet.
Der Grundgedanke des Ökokontos und des daran gekoppelten Flächenpools ist es, die Bereitstellung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen zu vereinfachen und Planungszeiträume zu verkürzen, da die Suche nach Ausgleichsmaßnahmen entfällt. Das Konzept ermöglicht eine großräumige Sicherung gewässernaher Flächen und den Aufbau zusammenhängender Entwicklungskorridore, um Renaturierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Beispiele für erfolgreiches Flächenmanagement: