Die aktuelle Förderperiode der GAP startete im Januar 2023, die neuen Regelungen sind bis 2027 gültig. Die gegenwärtige Periode der europäischen Agrarförderung zeichnet sich durch eine Zwei-Säulenstruktur mit flächengebundenen Direktzahlungen aus. Pauschale Flächenprämien werden als Einkommensstützung an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt. Das lang geforderte Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ wird in der gegenwärtigen europäischen Agrarförderung nicht konsequent verfolgt und es werden keine ausreichenden Anreizen für Agrarumweltmaßnahmen gesetzt. Dass dies dringend notwendig wäre, zeigt z.B. der Forschungsbericht zur „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes“ sowie das Folgevorhaben „Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer“. Wie der Umweltschutz besser in die europäische Agrarpolitik integriert werden könnte, hat die Kommission Landwirtschaft am UBA in ihrer „Position zur Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik“ dargestellt.
Für die Förderung von Maßnahmen für mehr Agrarumwelt- und Klimaschutz bietet die laufende GAP zwei Instrumente. Zum einen die Öko-Regelungen in der ersten Säule und zum anderen die etablierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule. Welche Potentiale hierbei bestehen und wie der Übergang zu einer umweltorientierten GAP in Deutschland gelingen könnte, zeigt das UBA in dem Konzept „Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren“ auf. In dem Policy Paper „Resilienz fördern, nicht den Status Quo – Politikvorschläge für eine wirksame und praktikable Transformation der GAP“ werden Vorschläge für eine nachhaltigkeits- und resilienzorientierte Ausgestaltung der GAP unterbreitet. Die ausführlichen Hintergründe dazu sind im Abschlussbericht "Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht" zu finden.