Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

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Immer mehr Unternehmen berichten über Umwelt und ⁠Nachhaltigkeit⁠ – nicht zuletzt auch, weil das Interesse von Finanzmarktakteuren an solchen Informationen sprunghaft gestiegen ist. Seit 2017 gilt in Deutschland und der EU eine sog. nicht-finanzielle Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen, die im Jahr 2022 umfassend überarbeitet wurde. Im Zentrum der aktualisierten EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (engl. „Corporate Sustainability Reporting Directive“, Richtlinie (EU) 2022/2464) stehen einheitliche Berichtsstandards, die von den Unternehmen anzuwenden sind. Auch auf internationaler Ebene wurden neue Berichtsstandards entwickelt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Hintergründe, aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse des ⁠UBA⁠ zum Thema, speziell zur Unternehmensberichterstattung über Umweltthemen.

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