ISO 50001

Internationale Energiemanagementnorm ISO 50001

Mit der im Jahr 2011 veröffentlichten Norm ISO 50001 wurde ein internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem geschaffen. Die ISO 50001 ist eine Managementsystemnorm

Inhaltsverzeichnis

 

ISO 50001 Aufbau und Anwendung

Die Norm ist nicht sektorspezifisch ausgerichtet und kann von unterschiedlichsten Organisationen, von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen oder Behörden, angewandt werden. Sie setzt einen Rahmen, innerhalb dessen individuelles Engagement des Unternehmens bzw. der Organisation erforderlich ist. Es ist die Aufgabe des jeweiligen Unternehmens, die in der ISO 50001 formulierten Anforderungen angemessenen auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden und umzusetzen.

Mittlerweile bestehen laut Zählung der Internationalen Normungsorganisation (ISO) für das Jahr 2020 in Deutschland rund 6.410 und weltweit 19.535 gültige Zertifikate (weitere Zahlen zu Zertifizierungen im Bereich: Umwelt- und Energiemanagementsysteme).

Im Jahr 2018 erschien die novellierte Fassung der ISO 50001. Schwerpunkt der Novelle war die Anpassung der Norm an die einheitliche Grundstruktur für ISO-Managementsystemnormen (sog. „High-Level-Structure“ – HLS). Die ISO 50001 folgt nun dem gleichen Aufbau wie die Qualitätsmanagementnorm ISO 9001, die Umweltmanagementnorm ISO 14001, die auch Bestandteil von EMAS ist, und die Norm ISO 45001 für Arbeitssicherheitsmanagement. Auch Basisdefinitionen und allgemeingültige Texte wurden im Zuge der Novelle mit den anderen Managementsystemnormen vereinheitlicht. Dadurch lassen sich die verschiedenen Managementsysteme besser miteinander verbinden.

Neben zahlreichen Detailänderungen betont die novellierte ISO 50001:2018 nun stärker die Verantwortung der obersten Leitung einer Organisation für ein wirksames Energiemanagement und sieht eine bessere Integration energetischer Fragestellungen in strategische Managementprozesse vor. Wie auch in anderen Managementsystemen fordert die ISO 50001, dass Unternehmen und Organisationen ihr Umfeld genauer unter die Lupe nehmen. Dazu gehört es, relevante interne und externe Themen zu bestimmen, die einen Einfluss auf das Energiemanagement haben können und die Erfordernisse und Erwartungen von Anspruchsgruppen zu verstehen. Auch die sich daraus ergebenden Risiken und Chancen für das Energiemanagement sind nunmehr zu betrachten.

 

UBA/BMU-Leitfaden zur Anwendung der ISO 50001

Der Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis – Vom Energieaudit zum Managementsystem nach ISO 50001“ von ⁠UBA⁠ und ⁠BMU⁠ soll Organisationen jedweder Art, Größe und Branchenzugehörigkeit bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach der ISO 50001 unterstützen.

Besonderes Augenmerk wird auf Unternehmen gelegt, die bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Für diese Unternehmen wird gezeigt, welche Schritte nötig sind, um zu einem Energiemanagementsystem zu gelangen, das den Anforderungen der ISO 50001:2018 genügt. Auch Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem betreiben und dieses auf die novellierte Norm umstellen müssen, spricht der Leitfaden an, in dem er die Neuerungen aufgreift und kenntlich macht. Für Unternehmen, die bislang wenig Erfahrungen im Energiemanagement haben, enthält der Leitfaden neben guten Argumenten einen „Probedurchlauf“. Damit können gerade auch kleinere Unternehmen mit überschaubarem Aufwand prüfen, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt. Viele Praxisbeispiele und -tipps zeigen, wie Effizienzpotenziale identifiziert, bewertet und umgesetzt und damit einhergehende Kosteneinsparungen realisiert werden können. Nicht zuletzt gibt der Leitfaden auch solchen Unternehmen und Organisationen Hinweise, die aufbauend neben Energie auch andere Umweltaspekte, wie Wasser, Material oder Treibhausgasemissionen mit Hilfe eine EMAS-Umweltmanagementsystems in den Blick nehmen wollen.

 

Verpflichtende Energieaudits für Großunternehmen

Mit Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/27/EU im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden im Jahr 2015 erstmals rund 50.000 deutsche Großunternehmen dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit richtet sich nach den Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1 und kann entweder durch fachkundige interne oder externe Personen durchgeführt werden. Als Alternative zum Energieaudit können verpflichtete Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung einführen. Das Zertifikat bzw. die EMAS-Registrierung dienen als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für den Vollzug zuständig und stellt auf seiner Website Merkblätter zur Verfügung.

 

ISO 50001 und das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Besondere Relevanz hat die Einführung eines Energiemanagementsystems für energieintensive Unternehmen. Auf der einen Seite besteht für sie das größte Potenzial für Energie- und Kosteneinsparungen. Auf der anderen Seite sind sie es, die momentan am meisten von Vergünstigungen profitieren können. So müssen energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die nach EMAS oder ISO 50001 zertifiziert sind, unter bestimmten Bedingungen nur eine stark begrenzte EEG-Umlage zahlen. Um die Vergünstigung der so genannten besonderen Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Merkblätter auf seiner Website veröffentlicht.

 

ISO 50001 und Spitzenausgleich

Auf Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung können energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihre Strom- und Energiesteuerlast über den sog. Spitzenausgleich senken. Dafür müssen sie nachweisen, dass sie im betreffenden Jahr ein Energiemanagementsystem nach der ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung betreiben bzw. betrieben haben. Kleine und mittlere Unternehmen können auch ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, zum Antragsverfahren und der Nachweisführung stellt die Generalzolldirektion auf ihren Webseiten bereit.

 

ISO 50001 und die Carbon Leakage Verordnung (BECV)

Durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden Emissionen aus fossilen Brennstoffen mit einem CO2-Preis belegt. Um Unternehmen, die diesem Brennstoffemissionshandel unterliegen, im internationalen Wettbewerb zu entlasten bzw. das Abwandern ins vom Brennstoffemissionshandel nicht betroffene Ausland zu verhindern (Carbon Leakage), hat das Bundeskabinett am 21.07.2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) beschlossen. Die BECV ist am 28.07.2021 in Kraft getreten, bedarf aber wegen ihres Beihilfecharakters noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die Zertifizierung eines Unternehmens nach DIN 50001 (alternativ auch DIN 50005 / Level 3) ist eine der möglichen Gegenleistung für die Gewährung von Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Dies erfolgt auf Antrag bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

 

Links

ISO 50001 Energiemanagement

Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

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