ISO 50001

Internationale Energiemanagementnorm ISO 50001

Mit der im Jahr 2011 veröffentlichten Norm ISO 50001 wurde ein internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem geschaffen.

Inhaltsverzeichnis

 

ISO 50001 Aufbau und Anwendung

Die Norm ist nicht sektorspezifisch ausgerichtet und kann von unterschiedlichsten Organisationen, von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen oder Behörden, angewandt werden. Sie setzt einen Rahmen, innerhalb dessen individuelles Engagement des Unternehmens bzw. der Organisation erforderlich ist. Es ist die Aufgabe des jeweiligen Unternehmens, die in der ISO 50001 formulierten Anforderungen angemessenen auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden und umzusetzen.

Laut Zählung der Internationalen Normungsorganisation (ISO) für das Jahr 2020 in Deutschland rund 6.500 und weltweit 27.600 gültige Zertifikate (weitere Zahlen zu Zertifizierungen im Bereich: Umwelt- und Energiemanagementsysteme).

Im Jahr 2018 erschien die novellierte Fassung der ISO 50001. Schwerpunkt der Novelle war die Anpassung der Norm an die einheitliche Grundstruktur für ISO-Managementsystemnormen (sog. „High-Level-Structure“, mittlerweile "Harmonised Structure"). Die ISO 50001 folgt nun dem gleichen Aufbau wie die Qualitätsmanagementnorm ISO 9001, die Umweltmanagementnorm ISO 14001, die auch Bestandteil von EMAS ist, und die Norm ISO 45001 für Arbeitssicherheitsmanagement. Auch Basisdefinitionen und allgemeingültige Texte wurden im Zuge der Novelle mit den anderen Managementsystemnormen vereinheitlicht. Dadurch lassen sich die verschiedenen Managementsysteme besser miteinander verbinden.

Neben zahlreichen Detailänderungen betont die novellierte ISO 50001:2018 nun stärker die Verantwortung der obersten Leitung einer Organisation für ein wirksames Energiemanagement und sieht eine bessere Integration energetischer Fragestellungen in strategische Managementprozesse vor. Wie auch in anderen Managementsystemen fordert die ISO 50001, dass Unternehmen und Organisationen ihr Umfeld ("Kontext") genauer unter die Lupe nehmen. Dazu gehört es, relevante interne und externe Themen zu bestimmen, die einen Einfluss auf das Energiemanagement haben können und die relevanten Erfordernisse und Erwartungen von Anspruchsgruppen zu verstehen. Auch die sich daraus ergebenden Risiken und Chancen für das Energiemanagement sind nunmehr zu betrachten.

 

UBA/BMU-Leitfaden zur Anwendung der ISO 50001

Der Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis – Vom Energieaudit zum Managementsystem nach ISO 50001“ von ⁠UBA⁠ und ⁠BMU⁠ soll Organisationen jedweder Art, Größe und Branchenzugehörigkeit bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach der ISO 50001 unterstützen.

Besonderes Augenmerk wird auf Unternehmen gelegt, die bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Für diese Unternehmen wird gezeigt, welche Schritte nötig sind, um zu einem Energiemanagementsystem zu gelangen, das den Anforderungen der ISO 50001:2018 genügt. Auch Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem betreiben und dieses auf die novellierte Norm umstellen müssen, spricht der Leitfaden an, in dem er die Neuerungen aufgreift und kenntlich macht. Für Unternehmen, die bislang wenig Erfahrungen im Energiemanagement haben, enthält der Leitfaden neben guten Argumenten einen „Probedurchlauf“. Damit können gerade auch kleinere Unternehmen mit überschaubarem Aufwand prüfen, ob sich ein Energiemanagementsystem für sie lohnt. Viele Praxisbeispiele und -tipps zeigen, wie Effizienzpotenziale identifiziert, bewertet und umgesetzt und damit einhergehende Kosteneinsparungen realisiert werden können. Nicht zuletzt gibt der Leitfaden auch solchen Unternehmen und Organisationen Hinweise, die aufbauend neben Energie auch andere Umweltaspekte, wie Wasser, Material oder Treibhausgasemissionen mit Hilfe eine ⁠EMAS⁠-Umweltmanagementsystems in den Blick nehmen wollen.

 

ISO 50001 im gesetzlichen Kontext

Ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten, ist für viele Unternehmen mittlerweile zur Pflicht geworden. Darüber hinaus ermöglicht ein systematisches Energiemanagement auch, verschiedene staatliche Vergünstigungen und Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder ⁠EMAS⁠ einzurichten. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen zudem Umsetzungspläne wirtschaftlicher Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für den Vollzug zuständig und hat ein Merkblatt erstellt, das über die neuen Pflichten für Unternehmen informiert. Daneben müssen nach dem EnEfG auch Rechenzentren und öffentliche Stellen mit hohen Energieverbräuchen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen.

Mit dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) besteht für große Unternehmen bereits seit 2015 eine Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits. Das Energieaudit findet nach Maßgabe der Norm DIN EN 16247-1 durch einen fachkundigen und unabhängigen Energieauditor statt. Die Energieauditpflicht kann mit einem Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 bzw. EMAS erfüllt werden. Für nach dem EnEfG verpflichtete Unternehmen gilt sie daher als erfüllt. Auch für die Energieauditpflicht nach dem EDL-G bietet das BAFA konkretisierende Informationen an.

Die im Zuge der Energiekrise eingeführte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sieht zudem vor, dass Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen aus Energieaudits, Energie- oder Umweltmanagementsystemen umzusetzen haben. Für die Wirtschaftlichkeitsbewertung ist die Norm DIN EN 17463 – Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI) – anzuwenden. Die Verordnung ist zeitlich bis 01. Oktober 2024 befristet.

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht es stromkostenintensiven Unternehmen mit der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ auf Antrag Umlagen auf den Strompreis zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und ihre Abwanderung in das Ausland zu verhindern. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigung ist der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 bzw. EMAS sowie die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Das BAFA bietet auf seiner Website weiterführende Informationen und Arbeitshilfen an.

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe nach der Richtlinie für Beihilfen für indirekte ⁠CO2⁠-Kosten vom 24. August 2022 (SPK-Förderrichtlinie) sowie nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ist unter anderem der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems sowie die Durchführung von ⁠Klimaschutz⁠- und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt bietet zu diesen beiden Verfahren weitere Informationen auf ihrer Webseite und ist für die Antragsverfahren zuständig.

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