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Die globale Bestandsaufnahme in den neuen Klimaschutzbeiträgen

A number of countries present information on their NDC development at SB62 in Bonn
Eine Reihe von Ländern präsentiert auf der SB62 in Bonn Informationen über die Entwicklung ihrer NDC
Quelle: IISD/ENB | Kiara Worth

Die Globale Bestandsaufnahme (GST) bewertet aller fünf Jahre die weltweiten Fortschritte im Klimaschutz. Sie bildet das Herzstück des Ambitionsmechanismus des Übereinkommens von Paris, nach dem neue nationale Klimaschutzbeiträge (NDC) jeweils ehrgeiziger sein sollen als vorherige. Die Ergebnisse der GST sollen die Richtung vorgeben. Ein UBA-Projekt analysiert NDCs im Hinblick auf GST-Ergebnisse.

Gemäß dem Übereinkommen von Paris sollen Vertragsstaaten darlegen, wie die Ergebnisse der Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake, GST) in ihren nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determines Contributions, NDC) berücksichtigt werden. Im Rahmen des UBA-Forschungsvorhabens „GST in NDCs – Wie werden die Ergebnisse der ersten Globalen Bestandsaufnahme in den NDCs reflektiert?“ wird analysiert, inwieweit die Signale und Impulse aus den Ergebnissen der ersten Globalen Bestandsaufnahme 2023 (Decision 1/CMA.5) in den neuen, 2025 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträgen aufgegriffen wurden. Auf Basis dieser Analyse der Wirkung der Ergebnisse des ersten GST können Rückschlüsse für zukünftige GST/NDC-Zyklen gezogen werden. 

Für die Wirkungsanalyse werden bis zu 75 NDCs anhand eines eigens entwickelten Analyserasters systematisch ausgewertet. Die Berücksichtigung zentraler GST-Empfehlungen wird qualitativ und quantitativ betrachtet. Die Ergebnisse werden in einer Publikation bis Mai 2026 mit anschaulichen Abbildungen und einer Infografik aufbereitet.

Im Zentrum stehen die Paragraphen 28 (mit Unterabsätzen), 33, 36, 37, 39, 40 und 42 der GST-Entscheidung. Diese enthalten wesentliche Empfehlungen zur globalen Treibhausgasminderung und zur Ausgestaltung ambitionierter Klimaschutzbeiträge, darunter der Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Klimaneutralität bis 2050 sowie gesamtwirtschaftliche Transformationspfade. Im Einzelnen: 

  • §28a‑h: (a) Verdreifachung der globalen erneuerbaren Energiekapazitäten und Verdopplung der globalen durchschnittlichen jährlichen Energieeffizienzsteigerungsrate bis 2030; (b) Kohleausstieg beschleunigen; (c) Kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Kraftstoffe; (d) Abkehr von fossilen Brennstoffen; (e) Ausbau emissionsfreier und emissionsarmer Technologien; (f) Nicht-CO₂-Emissionen senken, insbesondere Methan; (g) Emissionen im Straßenverkehr reduzieren; (h) Ineffiziente fossile Subventionen abbauen
  • §33: Schutz/Wiederherstellung von Ökosystemen, Biodiversität, Entwaldung stoppen, Treibhausgasspeicher erhalten
  • §36: Nachhaltige Lebensstile, nachhaltiger Konsum/Produktion, Kreislaufwirtschaft
  • §37: 2030-Ziele prüfen & stärken, Paris-Ziel einhalten
  • §39: Ambitionierte NDCs mit gesamtwirtschaftlichen Emissionsminderungszielen, allen Treibhausgasen & Sektoren, am 1,5 °C-Ziel ausgerichtet
  • §40: Ausrichtung NDC auf Langfriststrategien zur Treibhausgasminderung
  • §42: Einreichung Langfriststrategien zu Netto-Null-Emissionen zur Mitte des Jahrhunderts

Es wird angestrebt, die Ergebnisse des Forschungsvorhabens in die Verhandlungen zur Vorbereitung des zweiten GST einzubringen. Diese Verhandlungen werden 2027 an Fahrt aufnehmen, ebenso wie die Verhandlungen zu den zukünftigen NDCs (beispielsweise Verfahren, Berichtsvorgaben), zu denen es 2026 bereits Diskussionen geben wird. Ein weiteres Ziel ist es, die öffentliche Sichtbarkeit der Themen GST, NDCs, und Ambitionsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu stärken.

Teile der GST-Entscheidung zu Anpassung, Finanzierung, Schäden und Verlusten sowie internationaler Zusammenarbeit sind explizit nicht Teil dieser Analyse.

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