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Digitaler Produktpass

Chemikalien, Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen

Für ein schadstoffarmes, zirkuläres und klimafreundliches Bauen

Menschen auf einem Fußweg in einer begrünten mehrgeschossigen Wohnsiedlung mit Balkonen

Wie kann unsere bebaute Umwelt gesünder, klima- und ressourcenschonender werden? Empfehlungen für alle Politik- und Verwaltungsebenen – von EU bis kommunal – wurden im EU-Interreg-Projekt NonHazCity3 erarbeitet und in Form von Policy Briefs und einem Kurzvideo aufbereitet. Im Fokus: digitale Transparenz über Inhaltstoffe von Bauprodukten und Kreislaufwirtschaft am Bau.

Ökodesign-Verordnung

Die EU-Ökodesign-Verordnung verfolgt das Ziel, Umweltwirkungen von Produkten über ihren gesamten Lebensweg zu verringern. Sie schafft den rechtlichen Rahmen zur Festlegung ökologischer Mindestanforderungen an Produkte auf dem europäischen Markt und zur Einführung digitaler Produktpässe, fördert Energieeffizienz und Langlebigkeit von Produkten und stärkt die Kreislaufwirtschaft.

zuletzt aktualisiert am
Wirtschaft | Konsum, Digitalisierung

Umfrage: Wirtschaft blickt skeptisch auf digitalen Produktpass

Ein Mensch bedient ein Tablet vor einem grünen Beet.

Viele Unternehmen sehen den digitalen Produktpass kritisch. Sie fürchten mehr Bürokratie und steigende Kosten. Das zeigt eine gemeinsame Befragung des Umweltbundesamtes und der Bundesnetzagentur unter 1500 Unternehmen. Obwohl der digitale Produktpass ab 2027 für bestimmte Produktgruppen in der EU verpflichtend wird, nutzen bisher nur wenige Firmen digitale Umweltinformationen.

Wirtschaft | Konsum

Produktinformation 4.0: Grundlage für digitale Produktpässe

ein Mann und eine Frau schauen in einem Geschäft eine Waschmaschine an

In einem Projekt des Umweltbundesamtes wurde eine Grundlage für die Einführung eines digitalen Produktpasses für Textilien und Elektrogeräte erarbeitet. Dieser soll zukünftig transparent Informationen zu Produkten bereitstellen, etwa zu den verwendeten Materialien, zur Reparierbarkeit, zu eingesetzten Chemikalien und zur richtigen Entsorgung.

Wirtschaft | Konsum

Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft

gestapelte Kartons in einer Lagerhalle

Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart.

Kurzlink: www.uba.de/t120277de