1. Nonylphenole und Nonylphenolethoxylate
Nonylphenole sind Alkylphenole mit neun Kohlenstoffatomen im Alkylrest. Die Alkylgruppe kann verzweigt oder unverzweigt sein. Ihre Stellung am Ring kann außerdem entweder in der para (4)- oder in der ortho (2)-Position sein. Je nach Verzweigungsmuster und Position der Seitenkette am Ring haben die Nonylphenole unterschiedliche östrogene Wirkungen. Das technische – d.h. im industriellen Maßstab hergestellte – Nonylphenol besteht aus einer Mischung der verschiedenen Formen (Isomere).
4-Nonylphenole stören nachweislich das Hormonsystem von Fischen. Sie sind endokrine Disruptoren. Verantwortlich für die endokrine Wirkung ist die Bindung an einen wichtigen Rezeptor des hormonellen Systems von Wirbeltieren (den Östrogenrezeptor) und die daraus resultierende Aktivierung. Dieser Rezeptor wird z.B. auch durch Ethinylestradiol aktiviert, ein wichtiger Wirkstoff zur Empfängnisverhütung. Auch weitere Alkylphenole (z.B. Heptylphenol) wirken wegen ihrer ähnlichen Molekülstruktur östrogenartig. Bei Fischen führt eine Exposition gegenüber östrogenartigen Substanzen zu Missbildungen in den Geschlechtsorganen. Dies beeinflusst die Fortpflanzung und kann bei höheren Konzentrationen dazu führen, dass keine männlichen Fische mehr heranwachsen, und so die Population in ihrer Überlebensfähigkeit bedroht ist.
Aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Fische hat die EU die 4-Nonylphenole (4-nonylphenol, branched and linear) als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert und in die REACH Kandidatenliste aufgenommen. Dies geschah bereits im Dezember 2012 auf Vorschlag des Umweltbundesamtes. Durch die Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben sich weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette. Außerdem haben Verbraucher*innen die Möglichkeit sich zu informieren, ob Produkte den Stoff enthalten.
4-Nonlyphenol ist auch ein prioritär gefährlicher Stoff nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für prioritär gefährliche Stoffe fordert die WRRL, Einträge in die Umwelt kontinuierlich zu minimieren.
4-Nonylphenol und seine Ethoxylate sind in der EU in zahlreichen Verwendungen, wie z.B. dem Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln verboten (Eintrag 46 in REACH Anhang XVII). Da trotz aller getroffenen Maßnahmen der Stoff weiterhin in den Gewässern nachzuweisen war und verschiedene Studien das Waschen von importierten Textilien als Ursache dafür sahen, wurde 2016 auf Vorschlag von Schweden das Inverkehrbringen von Textilbekleidung, Stoffaccessoires und Heimtextilien verboten, wenn diese Nonylphenolethoxylate enthalten (Eintrag 46a in REACH Anhang XVII).
Die Ethoxylate der Alkylphenole bauen unter Umweltbedingungen zu den eigentlich endokrin wirksamen Alkylphenolen ab. Zu den bisher nicht verbotenen Anwendungen gehört z.B. der Einsatz in Farben und Lacken. Weiterhin werden die Stoffe in der Industrie als Ausgangschemikalien für die Herstellung von Polymeren und Klebstoffen genutzt.
Die 4-Nonylphenolethoxylate wurden außerdem durch die ECHA in den Anhang XIV der REACH–Verordnung aufgenommen. Damit sind sie zulassungspflichtig und dürfen seit Juli 2019 nur noch innerhalb der EU verwendet werden, wenn ein entsprechender Zulassungsantrag der Industrie durch die EU-Kommission genehmig wurde.