Einleitung
Melamin ist seit langem als Ausgangstoff für Kunststoffe bekannt, wurde 1834 erstmals im Labor erzeugt und wird seit den 1930er Jahren kommerziell produziert. Es zählt zu den Substanzen, die weltweit in großen Mengen verwendet werden. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH beträgt die jährlich in der EU produzierte und eingeführte Menge zwischen 100 000 und 1 000 000 Tonnen.
Verwendung
Der bei weitem größte Teil des hergestellten Melamins wird in der Holzindustrie als Melaminharz eingesetzt. Viele Platten von Möbeln werden mit Beschichtungen aus Melaminformaldehydharz hergestellt.
Da Melamin leicht und bruchfest ist, wird es auch für Plastikgeschirr verwendet. Außerdem kann Melaminharz leuchtende Farben aufnehmen, die gerne für Kindergeschirr verwendet werden.
Weiterhin wird Melamin in Weichspülern verwendet, um Duftstoffe einzuschließen, die später beim Tragen der Wäsche freigesetzt werden. Wegen seiner flammschützenden Wirkung findet Melamin auch in Baumaterialien, Matratzen und der Kleidung von Feuerwehren Anwendung.
In Eurobanknoten sorgt Melamin dafür, dass das Papier nicht so leicht knittert und wasserbeständig ist. In Farben und Lacken gewährleisten Melaminharze Kratzschutz.
Gesundheits- und Umweltgefahren von Melamin
Melamin wurde 2023 als besonders besorgniserregender Stoff (engl. Substance of Very High Concern, SVHC) identifiziert, weil es sehr lange in der Umwelt verbleibt, im Wasserkreislauf mobil ist, sich also über weite Strecken verteilt und sowhl human- als auch ökotoxisch ist.
Melamin ist gemäß CLP-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. Classification, Labelling and Packaging, deutsch: Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung), harmonisiert als humantoxisch eingestuft. Die Gründe dafür sind Verdacht auf krebserregende Wirkung (Carc. 2, H351) und mögliche Schädigung des Harntrakts (STOT RE 2, H373). In einem weiteren Verfahren zur harmonisierten Einstufung nach CLP-Verordnung wird derzeit, Stand April 2026, überprüftt, ob Melamin im Verdacht steht, reproduktionstoxisch zu sein (Repr. 2, H361fd) und ob es als persistent, mobil und toxisch (PMT) und sehr persistent und sehr mobil (engl. very persistent, very mobile, vPvM) gilt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sieht in der Kombination der Stoffeigenschaften unter anderem die Gefahr, dass der Stoff die Qualität der Trinkwasserressourcen gefährdet. Weil Melamin eine besonders besorgniserregende Substanz ist, gelten besondere Informationspflichten in der Lieferkette, die auch Verbraucher*innen nützen.
Probleme in der Melaminanwendung
Bei falscher Verwendung, wie dem Einfüllen heißer oder saurer Nahrungsmittel, kann Melamin aus Tellern und Bechern austreten und ist somit nicht für diese Lebensmittel geeignet. Zudem soll Geschirr aus Melamin nicht in Mikrowellengeräten verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen und des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
2007 wurde Melamin in Haustiernahrung in China und Nordamerika entdeckt. Im bislang größten Melamin-Skandal wurde im Jahr 2008 in China aufgedeckt, dass der Stoff Milchprodukten und Säuglingsnahrung zugesetzt wurde, um einen hohen Proteingehalt vorzutäuschen.
Melamin in der Umwelt
Melamin gelangt durch kommunales Abwasser wie auch Industrieabläufe in den Wasserkreislauf. Der Einsatz von Melamin in Weichspülern führt direkt dazu, dass sich der Stoff im Abwasser wiederfindet. Wenn Geschirr aus Melaminharz bei über 60 Grad in der Spülmaschine gereinigt wird, führt das ebenfalls zu Melaminfreisetzung.
Melamin wird in den Kläranlagen kaum abgebaut und nur zu einem geringen Teil im Klärschlamm zurückgehalten. Somit gelangt der Stoff zu großen Teilen durch die Kläranlagen in die Gewässer. Weiterhin gelangt Melamin über den Oberflächenabfluss von Siedlungs- und Verkehrsflächen und über landwirtschaftliche Flächen in den Wasserkreislauf. Aus Autoreifen werden Stoffe freigesetzt, die in der Umwelt zu Melamin umgewandelt werden können. Weiterhin stehen Pestizide und Dünger im Verdacht, Melamin freizusetzen.
Viele Oberflächengewässer sind mit Melamin belastet. In Rohwasser, das zur Trinkwassererzeugung verwendet wird, finden Wasserwerke regelmäßig Melamin und auch in aufbereitetem Trinkwasser konnte der Stoff nachgewiesen werden. Daher gibt es für Melamin auch einen toxikologisch abgeleiteten Trinkwasserleitwert von 0,7 mg/L. Dieser wird im Trinkwasser weit unterschritten. Somit ist aktuell kein Risiko für die menschliche Gesundheit durch die Aufnahme von Melamin über Trinkwasser gegeben. Zum Schutz unserer Gewässer und - im Sinne des Vorsorgeprinzips - des Trinkwassers besteht die Notwendigkeit, die Freisetzung von Melamin in die Umwelt zu reduzieren.