Scan4Chem Smartphone-App und Web-App

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Die europäische Scan4Chem-App erleichtert Information über Schadstoffe in Produkten.
Quelle: Busakorn Pongparnit / GettyImages

Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.

Inhaltsverzeichnis

 

Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem

Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten

Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten

 

Scan4Chem

Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender ⁠Stoff⁠ (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.

Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. 

Bürgerinnen und Bürger können helfen das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen möchten. 

Die App ist als Smartphone-App verfügbar und – mit reduziertem Funktionsumfang – als Web-App, die Sie über Ihren Computer nutzen können. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.

Einige Unternehmen haben bereits Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel ist, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite wird die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.

Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.

 

Erfahrungen mit Scan4Chem

Mit Stand 30.06.2023 wurde die Smartphone-App europaweit ca. 140.000 mal heruntergeladen. Es wurden ca. 230.000 Scans durchgeführt und ca. 48.000 Anfragen an ca. 37.000 Firmen verschickt. Für ca. 51.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 12,5 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.

Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt führt daher gemeinsam mit den AskREACH Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durch, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult werden. Es werden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet haben. Während die Antwortquote der Firmen zu Beginn des Projektes noch unter 40% lag, ist sie mittlerweile europaweit auf ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 % geklettert. Leider sind die Antworten zum Teil immer noch unzureichend. In solchen Fällen können Sie sich gern an scan4chem [at] uba [dot] de wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.

Ohne Anfragen von Seiten ihrer Kundschaft tun sich die Firmen schwer, Zeit für die Beschäftigung mit der Auskunftspflicht zu erübrigen und stellen auch keine Daten in der Datenbank zur Verfügung. Viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben dagegen ein klares Signal an die Firmen, helfen ihr Antwortverhalten zu verbessern und führen dazu, dass mehr Informationen in die Datenbank hochgeladen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse! Nutzen Sie die App vor jedem Kauf, um Anfragen an Firmen zu verschicken!

Statistik zu REACH-Anfragen
Statistik versendete Anfragen
Quelle: Umweltbundesamt
 

EU LIFE AskREACH

Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wird. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich mittlerweile angeschlossen. Ziel ist, die App in ganz Europa zu verbreiten. Die App wird im Rahmen des Projektes ständig weiterentwickelt. Seit 01.01.2022 sind auch die SVHC-Funktionen der App ToxFox des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an das AskREACH IT-System angeschlossen, d.h. Sie können auch mit dem ToxFox in der AskREACH-Datenbank nach SVHC-Informationen suchen und über das AskREACH IT-System SVHC-Anfragen an Produktanbieter versenden.

Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.

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Quelle: EU Life
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