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Informationspflicht

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltinformationen des Bundes sind zugänglich

Vor einem Energiekraftwerk hält eine Hand einen Tablet-PC hoch. Auf dem Display sind Informationen zu diesem Kraftwerk zu sehen.

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die aktive Verbreitung von Umweltinformationen. Eine Studie zeigt: es hat sich im Wesentlichen bewährt. An wenigen Stellen kann das Recht aber noch besser werden und vor allem besser umgesetzt werden. Die Studie wendet sich daher v.a. an die Bundesbehörden und private informationspflichtige Stellen.

Chemikalien

AskREACH

Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen.

zuletzt aktualisiert am
Chemikalien

Chemikalien in Erzeugnissen: EU-Life-Projekt AskREACH gestartet

Ein Barcode auf einem Produkt wir mit einem Smartphone gescannt

Einige Stoffe sind schädlich für Mensch und Umwelt. Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Über eine Smartphone-App können sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Lieferanten dazu anfragen. Die europäische Chemikalienverordnung REACH setzt dazu den gesetzlichen Rahmen.

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.

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Abfall | Ressourcen

Informationspflichten

Gebündeltes Altpapier und Pappe

Abfälle der sogenannten "Grünen Liste" können ohne Genehmigung grenzüberschreitend verbracht werden. Die Verbringung muss mit dem Formular "Versandinformationen" dokumentiert werden. Die Versandinformationen sind mitzuführen. Dies gilt, sofern die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1418/2007 nichts anderes bestimmen.

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Kurzlink: www.uba.de/t6052de