Umweltinformationen des Bundes sind zugänglich
Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die aktive Verbreitung von Umweltinformationen. Eine Studie zeigt: es hat sich im Wesentlichen bewährt. An wenigen Stellen kann das Recht aber noch besser werden und vor allem besser umgesetzt werden. Die Studie wendet sich daher v.a. an die Bundesbehörden und private informationspflichtige Stellen.