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Zugang zu Umweltinformationen

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltinformationen des Bundes sind zugänglich

Vor einem Energiekraftwerk hält eine Hand einen Tablet-PC hoch. Auf dem Display sind Informationen zu diesem Kraftwerk zu sehen.

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die aktive Verbreitung von Umweltinformationen. Eine Studie zeigt: es hat sich im Wesentlichen bewährt. An wenigen Stellen kann das Recht aber noch besser werden und vor allem besser umgesetzt werden. Die Studie wendet sich daher v.a. an die Bundesbehörden und private informationspflichtige Stellen.

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20 Jahre Aarhus-Konvention: Bürgerbeteiligung im Umweltschutz

Verschiedene Nationalfahnen vor einem Haus.

Die Aarhus-Konvention vermittelt Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsrechte im Umweltschutz. In diesem Jahr wird dieses internationale Umweltabkommen 20 Jahre alt. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger haben und wie sie diese wahrnehmen können, erläutert eine aktuelle Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU).

Kurzlink: www.uba.de/t105751de