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Regionalnachweisregister

Klima | Energie

UBA stellt den Betrieb des Regionalnachweisregisters ein

Windpark

Seit 2019 betreibt das Umweltbundesamt das Regionalnachweisregister (RNR) zum Nachweis des Bezugs von regionalem Strom. Das Register bietet Stromlieferanten einen Rechtsrahmen zur Ausweisung von Strom aus Anlagen in der Region der Verbrauchenden über die Stromkennzeichnung. Da die Nutzungszahlen hinter den Erwartungen blieben, wird der Betrieb nun im Sinne der Entbürokratisierung eingestellt.

Das UBA

Mahnungen der Bundeskasse im Namen des Umweltbundesamtes

Sie haben eine Mahnung von der Bundeskasse erhalten, die sich auf eine Forderung des Umweltbundesamtes bezieht? Hier finden Sie eine Übersicht, um bei Rückfragen schnell die zuständige Ansprechstelle im Umweltbundesamt zu finden.

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Klima | Energie

Regionenkonzept

Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen nach § 5 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

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Klima | Energie

Regionalnachweisregister (RNR)

Das Schaubild zeigt den Ort 06844 Dessau-Roßlau, von der Gemeindegrenze wird ein 50 km-Radius gebildet. Die in diesem Radius enthaltenen Windkraftanlagen sind mit einem grünen Haken versehen, die außerhalb mit einem roten.

Seit Jahresbeginn 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage (zum Beispiel ein Windpark) eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können damit ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten.

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Kurzlink: www.uba.de/t101503de