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UBA stellt den Betrieb des Regionalnachweisregisters ein

Windpark
Die Herkunft grünen Stroms kann weiterhin über Herkunftsnachweise belegt werden.
Quelle: rcfotostock / Fotolia.com

Seit 2019 betreibt das Umweltbundesamt das Regionalnachweisregister (RNR) zum Nachweis des Bezugs von regionalem Strom. Das Register bietet Stromlieferanten einen Rechtsrahmen zur Ausweisung von Strom aus Anlagen in der Region der Verbrauchenden über die Stromkennzeichnung. Da die Nutzungszahlen hinter den Erwartungen blieben, wird der Betrieb nun im Sinne der Entbürokratisierung eingestellt.

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Regionalnachweise aus für Strom aus Anlagen, die erneuerbare Energie erzeugen und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit der Marktprämie gefördert werden. Gleichzeitig stellt das UBA über das eigens entwickelte Regionenkonzept sicher, dass sich die Anlagen in der Nähe des Verbrauchsortes befinden (im Umkreis von 50 km). Die Entwertung des Regionalnachweises gewährleistet, dass diese in einer solchen Anlage erzeugte Megawattstunde Strom nicht mehrfach für den Verbrauch mehrerer Kunden gezählt werden kann.

In den letzten Jahren zeigte sich, dass das Interesse am Instrument der Regionalnachweise weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat sich deshalb zu einer Einstellung des Betriebs entschieden und dies in den neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufgenommen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis weit in den Herbst 2026 hinein andauern. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlamentes plant das Umweltbundesamt entsprechend nun die schrittweise Abwicklung. Regionalnachweise sollen noch bis zum 01.07.2027 für die Kennzeichnung der Stromlieferungen des Jahres 2026 verwendet werden können. Anschließend wird deren Nutzungsmöglichkeit eingestellt. Hintergrundprozesse, wie zum Beispiel die Gebührenabrechnung, werden danach noch abgeschlossen, bevor es zur endgültigen Abschaltung des Registers kommt. Die Bundesverwaltung wird im Endergebnis Kosten einsparen. Als Anreiz für eine Nutzung dieses Instruments wurden bisher die Gebühren nicht kostendeckend angesetzt.

Stromlieferanten, die ihren Kundinnen*Kunden weiterhin Strom aus der Region verkaufen möchten, können auf die Verwendung von Herkunftsnachweisen zurückgreifen. Herkunftsnachweise werden im Herkunftsnachweisregister geführt und dienen dem Zweck der Kennzeichnung von grünem Strom. Auf ihnen ist der Standort der jeweiligen Anlage zur Stromerzeugung ersichtlich, wodurch auch dieser als Beleg für eine regionale Lieferung genutzt werden kann.

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Regionalnachweise sollen noch bis zum 01.07.2027 für die Kennzeichnung der Stromlieferungen des Jahres 2026 verwendet werden können. Anschließend wird deren Nutzungsmöglichkeit eingestellt und nur noch Gebühren abgerechnet. Zeitlicher Ablauf bis zur Einstellung des Regionalnachweisregisters
Quelle: Anika Steinborn / UBA

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