Kompostierung und Vergärung
Komposte und Gärrückstände aus Bioabfällen eignen sich hervorragend als organischer Dünger für die Landwirtschaft. Sie bieten zudem eine sehr gute Möglichkeit, den Humusgehalt der Böden zu stabilisieren oder zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist jedoch die getrennte Erfassung der Bioabfälle. Nur aus getrennt erfassten Bioabfällen lassen sich hochwertige Komposte und Gärrückstände produzieren, die für die Nutzung in Landwirtschaft und Garten geeignet sind. Darüber hinaus können sie als Ersatz für Torf im Gartenbau eingesetzt werden. Das schont das Klima und erhält den Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Die behandelten Bioabfälle müssen jedoch den Qualitätsanforderungen genügen und der Behandlungsprozess muss möglichst schonend für die Umwelt erfolgen.
Vor etwa 25 Jahren wurde in Deutschland begonnen, biogene Abfälle getrennt zu sammeln und anschließend zu kompostieren. Seitdem ist die Menge der verwerteten Bioabfälle kontinuierlich angestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im Jahr 2011 etwa 14 Millionen Tonnen biogene Abfälle kompostiert oder in Biogasanlagen vergoren und anschließend auf Böden verwertet.
Diese Menge umfasst Bioabfälle aus Haushalten, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung, aus Gaststätten und Großküchen und einige Rückstände aus der Landwirtschaft, die in Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen gelangen. Allein über die Biotonne haben öffentliche und private Entsorger im Jahr 2011 etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle eingesammelt. Die Menge an Garten- und Parkabfällen betrug etwa fünf Millionen Tonnen. Der Großteil des Bioabfalls wird heute noch kompostiert, nur ein kleinerer Teil in Biogasanlagen vergoren.
2008 gab es etwa 1.000 Kompostierungsanlagen und 85 Vergärungsanlagen, in denen Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe sowie Garten- und Parkabfälle eingesetzt wurden. Dies ergab die Studie „Aufwand und Nutzen einer optimierten Bioabfallverwertung“, die im Auftrag des UBA erarbeitet wurde. Eine umfassende Auflistung der in Deutschland betriebenen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen befindet sich im „Handbuch Bioabfallbehandlung“, das im Jahr 2012 im Auftrag des UBA erstellt wurde.
Die aus Bioabfällen erzeugten Komposte und Gärreste stellen einen wertvollen Dünger und Humuslieferanten dar. Die im Auftrag des UBA durchgeführte Studie „Optimierung der Verwertung organischer Abfälle“ kommt zu dem Ergebnis, dass die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen umweltfreundlicher ist als ein anderer Umgang mit Bioabfällen. Zu den untersuchten Alternativen zählen zum Beispiel der Verbleib des Bioabfalls im Restabfall und die entsprechende Behandlung in einer Verbrennungsanlage oder mechanisch-biologischen Behandlungsanlage. Voraussetzung für den ökologischen Vorteil der Bioabfallverwertung ist allerdings, dass die Bioabfälle nach dem Stand der Technik behandelt werden und einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Wann immer dies technisch möglich ist, sollten Bioabfälle vergoren werden. Denn hierbei wird der Energieinhalt der Bioabfälle als Biogas genutzt. Der nach der Vergärung übrigbleibende Gärrest kann entweder als flüssiges Gärprodukt oder nach einer anschließenden Kompostierung als festes Gärprodukt vermarktet werden. So entsteht eine Kaskadennutzung, in der zunächst der Energiegehalt und anschließend die stofflichen Eigenschaften des Bioabfalls genutzt werden.
Laut der Studie „Aufwand und Nutzen einer optimierten Bioabfallverwertung“ steht nur etwa 46 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Biotonne zur Verfügung. Die anderen 56 Prozent können oder wollen Bioabfälle nicht getrennt sammeln. Eine stärkere Verbreitung der Biotonne könnte eine zusätzliche Menge von zwei Millionen Tonnen Bioabfälle liefern. Durch die Abtrennung der Bioabfälle lässt sich außerdem die Restabfallmenge in den Haushalten um bis zu einem Drittel reduzieren. Die Trennung der Restabfälle von nassen Bestandteilen erleichtert zudem eine spätere Behandlung, zum Beispiel eine maschinelle Sortierung.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 schreibt erstmals auf Bundesebene die verpflichtende getrennte Sammlung von Bioabfällen vor. Diese muss laut Gesetz spätestens bis zum 1. Januar 2015 eingeführt sein.
Die vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt herausgegebene Broschüre „Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen“ gibt kommunalen Entscheidungsträgern Hinweise zur Einführung und zur Optimierung der getrennten Bioabfallsammlung.