Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen
Das Leitbild der Nachhaltigkeit zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat.
Siedlungs- und infrastrukturelle Entwicklungsprozesse
Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen.
Nutzungsansprüche koordinieren
In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa:
- Siedlungsflächenerweiterung,
- Sicherung von Grün- und Freiflächen
- Ausbau der Stromversorgungsnetze,
- Errichtung von Windenergieparks,
- Straßenbauprojekte.
Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien.
Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen.